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StVO-Novelle

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

StVO-Novelle: Bei diesen Vorwürfen hilft Geblitzt.de nun auch / Geblitzt.de erweitert sein Angebot

Berlin (ots) - Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 gültigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. mit über 140.000 Unterstützern. Insbesondere werden die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kritisiert. Sogar der Bundesverkehrsminister Scheuer, der die Änderung der Straßenverkehrsordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zurück und erweckt den Anschein, einige Regeln entschärfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, unterstützt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de. Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, gerade für Menschen, die auf das Auto angewiesenen sind, hart. Berücksichtigt man noch, dass viele der Bußgeldverfahren erfahrungsgemäß und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unverhältnismäßig. Um in dieser Situation möglichst vielen Verkehrsteilnehmern unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partneranwälte machen sich nun auch bei Vorwürfen zu geringeren Tempoüberschreitungen und angeblichen Überholverstößen für Sie stark. Welche Möglichkeiten Ihnen künftig genau offenstehen, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA. Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de "Um Betroffenen auch beim Vorwurf eines Überholverstoßes und bei einer geringen Tempoüberschreitung die Prüfung durch spezialisierte Anwälte zu ermöglichen, haben wir uns für eine Erweiterung unseres Service entschieden", so Ginhold. Neben den Fahrverboten, die nun bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, kommt es seit dem Inkrafttreten der erneuerten StVO im April 2020 auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sogenannten...

Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April

Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April Berlin (ots) - Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt. Was die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals Geblitzt.de Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen Das Ziel der StVO-Novelle ist den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere Verstöße gegen das Tempolimit werden daher härter geahndet. Zukünftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden. Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben. Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu. Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch...
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