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Straßenverkehrsordnung

Herbstliches Autofahren: Wichtige Tipps von ERGO Versicherung für Verbraucher

Trotz Nebel, Nässe und Laub sicher unterwegs Nebel, rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse können das Autofahren im Herbst zu einer ungemütlichen Angelegenheit machen. Worauf Autofahrer achten sollten, um trotz Schmuddelwetter sicher ans Ziel zu kommen, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Er hat außerdem Tipps, um im Nebel den Durchblick zu behalten, und kennt das richtige Verhalten bei Wildwechsel. Winterreifenpflicht? Ab Oktober ist es wieder Zeit für Winterreifen. Auch wenn in Deutschland nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt, empfiehlt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, spätestens beim ersten Raureif den Reifenwechsel. Denn Autofahrer, die bei Eis, Glätte und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. "Um zu prüfen, ob das Reifenprofil noch die empfohlenen vier Millimeter aufweist, können Kfz-Besitzer beispielsweise ein Zwei-Euro-Stück in die Rille halten", so Schnitzler. "Verschwindet der silberne Rand, ist es noch tief genug." Außerdem wichtig: Reifendruck prüfen. Übrigens: Werden die Sommerreifen unter Verschluss gelagert, besteht meist ein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung. Licht und Scheibenwischer checken Sobald es morgens später hell und abends früher dunkel wird, sollten Autofahrer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs prüfen. "Manche Autohäuser bieten im Herbst kostenlose Lichttests an", weiß der Kfz-Experte. Für einen klaren Durchblick während der Fahrt empfiehlt er außerdem, die Scheiben regelmäßig zu reinigen, Scheibenwischer zu testen und gegebenenfalls auszutauschen. Gute Sicht mit dem richtigen Licht Nebel und Regen sorgen im Herbst häufig auch tagsüber für schlechte Lichtverhältnisse. "Das Tagfahrlicht reicht dann oft nicht aus, um andere Autos, Fahrradfahrer oder Fußgänger rechtzeitig zu erkennen", so Schnitzler. "Bei schlechter Sicht sollten Autofahrer daher das Abblendlicht einschalten." Bei erheblicher Sichtbehinderung ist dies laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar Pflicht. "Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt...

Regeln rund ums Parken – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu achten ist Einen Parkplatz zu finden, kann für Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das Parken in zweiter Reihe ist daher oft die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel mal schnell Brötchen zu kaufen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese und weitere rechtliche Fragen rund ums Parken von Auto, Motorrad und auch Anhängern erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Verkehrsteilnehmer dürfen parken, wo es nicht verboten ist Wer für mehr als drei Minuten stehen bleibt oder sein Fahrzeug verlässt, parkt - bei kürzen Zeiträumen ist von Halten die Rede. "Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Autofahrern das Halten und Parken überall dort, wo es nicht verboten ist", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Zusätzlich zu den üblichen Verkehrsschildern wie "Halteverbot" schränkt die StVO das Abstellen von Fahrzeugen auch in bestimmten Bereichen wie Feuerwehrzufahrten, an abgesenkten Bordsteinen oder gegenüber Einfahrten in schmalen Straßen und an Engstellen sowie in scharfen Kurven ein." Parken auf dem Gehweg Auch kurz auf dem Gehweg zu halten oder zu parken ist keine gute Idee. "Denn die StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen", so die ERGO Juristin. "Gehwege sind daher zum Befahren, Halten und Parken tabu." Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Zweiräder wie Mofas, Motorräder und E-Bikes. Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Gehwegparkverbot: Ist ein spezielles Verkehrszeichen oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden, ist es erlaubt, Fahrzeuge unter 2,8 t wie auf dem Schild abgebildet auf dem Gehweg abzustellen. "Viele Kommunen tolerieren auch das Parken von Mofa und Co. auf dem Bürgersteig - solange das abgestellte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer...

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

Expertentipp: Augen auf im Herbst: Sicher unterwegs mit dem Auto

Saarbrücken (ots)| Der Herbst fordert wieder besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. CosmosDirekt erklärt, wie sich Autofahrer für die wechselhafte Übergangszeit rüsten können, damit sie sicher ans Ziel kommen. In seinen schönsten Momenten wird der Herbst mit bunten Blättern, goldenen Sonnenstrahlen und Drachensteigenlassen verbunden. Gleichzeitig gilt auf den Straßen in der Dunkelheit, bei Nebel oder Glätte ein erhöhtes Unfallrisiko. CosmosDirekt, der Direktversicherer der Generali in Deutschland, fasst zusammen, wie Autofahrer die Herausforderungen im Herbst meistern können. BEI NEBEL DEN DURCHBLICK BEWAHREN Eine weiße Wand und nichts anderes: Vor allem im Herbst kann sich in kalten Nächten bei hoher Luftfeuchtigkeit am Boden Nebel bilden und Autofahrern die Sicht nehmen. Deshalb gilt es, die Geschwindigkeit anzupassen, meint Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt: "Bei einer Sichtweite unter 50 Metern ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar nur Tempo 50 erlaubt. In solchen Situationen können die Nebelscheinwerfer sowie die Nebelschlussleuchte Autofahrern eine bessere Sichtbarkeit von sich selbst und anderen ermöglichen." Er warnt aber auch: "Vermeiden sollten Autofahrer hingegen das Fernlicht, da es die Sicht bei starkem Nebel nicht verbessert, sondern den Fahrer selbst blendet. Überholmanöver auf Landstraßen sind bei derartigen Sichtverhältnissen ebenfalls gefährlich und nicht angebracht." RUTSCHIGE STRASSEN DURCH NASSES LAUB Laub auf der Straße stellt für Autofahrer eine weitere Herausforderung im Herbst dar. Die Bodenhaftung der Reifen ist bei Nässe ohnehin schlechter und in der Kombination mit herabgefallenen Blättern wird dieser Effekt sogar verstärkt. Der Bremsweg kann sich dabei fast verdoppeln. Auch Schlaglöcher werden durch zu viel Laub auf der Straße gefährlicher, da sie nicht mehr so gut zu erkennen sind. LICHT INS DUNKEL BRINGEN Im Herbst sind Autofahrer bei weniger Tageslicht als im Frühling und...

Bußgeld: So fahren Sie sicher durch den Herbst Tipps für das Autofahren bei Nebel, Dunkelheit und Regen

Berlin (ots) Die Tage werden kürzer und das Autofahren wird im Herbst zu einer größeren Herausforderung. Dunkelheit, Regen und Nebel erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Insbesondere die angepasste Fahrweise sowie der richtige Umgang mit den Scheinwerfern sind daher besonders wichtig. Aber auch beschlagene Scheiben oder Wildwechsel stellen ein erhöhtes Risiko im Herbst dar. Worauf Autofahrer in dieser Jahreszeit achten sollten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de/. Geschwindigkeit drosseln Ein wichtiger Faktor im Herbst ist die angepasste Geschwindigkeit. Die Witterungsbedingungen können sich schnell ändern und bei Nässe oder laubbedeckten Fahrbahnen nimmt die Bodenhaftung ab. Daher ist es wichtig, den Sicherheitsabstand zu erhöhen sowie die Geschwindigkeit zu drosseln. Laut Straßenverkehrsordnung § 3 dürfen Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass sie innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Passen Autofahrer die Geschwindigkeit nicht an und werden dabei geblitzt, drohen 100 Euro Bußgeld, sowie ein Punkt. Mit einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern erhöht sich das Bußgeld um weitere 20 Euro. Geschieht ein Unfall beträgt die Geldstrafe zusätzlich zu dem Punkt 145 Euro. Vorsicht ist insbesondere in Kurven und beim Überholen geboten. Achtung bei Nebel und Regen Kommt es zu Nebel oder Regen, reduziert sich oftmals die Sichtweite. Beträgt diese weniger als 50 Meter, ist laut Straßenverkehrsordnung höchstens Tempo 50 erlaubt. Die Sanktionen im Falle eines Verstoßes hierfür sind: Außerorts - Bis 25 km/h: 80 Euro und 1 Punkt - 26-30 km/h: 95 Euro und 1 Punkt - 31-40 km/h: 160 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot - 41-50 km/h: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot - 51-60 km/h: 440 Euro, 2 Punkte und...

ACV legt White Paper vor für eine bessere Verkehrspolitik

Köln (ots) "16-26-36": Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs. Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt ("innerorts/außerorts"). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen. Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in "innerorts", "außerorts" und "Autobahn". In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden. Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36...
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