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Regeln rund ums Parken – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu achten ist Einen Parkplatz zu finden, kann für Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das Parken in zweiter Reihe ist daher oft die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel mal schnell Brötchen zu kaufen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese und weitere rechtliche Fragen rund ums Parken von Auto, Motorrad und auch Anhängern erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Verkehrsteilnehmer dürfen parken, wo es nicht verboten ist Wer für mehr als drei Minuten stehen bleibt oder sein Fahrzeug verlässt, parkt - bei kürzen Zeiträumen ist von Halten die Rede. "Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Autofahrern das Halten und Parken überall dort, wo es nicht verboten ist", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Zusätzlich zu den üblichen Verkehrsschildern wie "Halteverbot" schränkt die StVO das Abstellen von Fahrzeugen auch in bestimmten Bereichen wie Feuerwehrzufahrten, an abgesenkten Bordsteinen oder gegenüber Einfahrten in schmalen Straßen und an Engstellen sowie in scharfen Kurven ein." Parken auf dem Gehweg Auch kurz auf dem Gehweg zu halten oder zu parken ist keine gute Idee. "Denn die StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen", so die ERGO Juristin. "Gehwege sind daher zum Befahren, Halten und Parken tabu." Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Zweiräder wie Mofas, Motorräder und E-Bikes. Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Gehwegparkverbot: Ist ein spezielles Verkehrszeichen oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden, ist es erlaubt, Fahrzeuge unter 2,8 t wie auf dem Schild abgebildet auf dem Gehweg abzustellen. "Viele Kommunen tolerieren auch das Parken von Mofa und Co. auf dem Bürgersteig - solange das abgestellte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer...

Wohntrailer zeigt die Zukunft, keine Wohnung oder Haus.

Flexible Wohnmöglichkeit durch CEHATROL. Berlin, den 27.06.2023. Genossenschaftliches Mobiles Wohnen #Genossenschaftliches Wohnen ist weit verbreitet. Sicher wie Eigentum und flexibel wie Miete. Wer in einer Genossenschaft wohnt, ist weit mehr als #Mieter. Er oder sie zahlt ja auch keine Miete, sondern ein moderates #Nutzungsentgelt für die #Wohnung oder das #Haus, die als Eigentum der Genossenschaft allen Anteilseignern gehört - also auch dem Mitglied, das in der Immobilie wohnt. Dieses Modell gemeinsamen #Eigentums macht Wohnen erschwinglich und stellt die Interessen der Bewohner (#Mitglied) in den Mittelpunkt. #Kaution und Provision gibt es bei uns nicht. Wer Mitglied wird, zeichnet und kauft Genossenschaftsanteile (im Falle eines Austritts aus der #Genossenschaft werden diese wieder zurückgezahlt). Sie wohnen bezahlbar und sicher, denn als Genossenschaftsmitglied sind Sie Miteigentümer und genießen lebenslanges #Wohnrecht. #Bezahlbarer Wohnraum liegt uns am #Herzen. Wir wollen Ihnen das in einer starken Gemeinschaft unter dem Dach einer Genossenschaft bieten. Im Gegensatz zu einer #Baufinanzierung können Sie als #Genossenschaftsmitglied Ihr Eigenheim schuldenfrei zu sehr günstigen #Konditionen nutzen. Nutzen Sie unsere #Mitgliederförderung für Genossenschaftliches Mobiles Wohnen und verwirklichen Sie Ihre Wunsch Mobilie an Ihrem Lieblingsort egal wo (#International). Wir bieten als Genossenschaft unseren Mitgliedern neben dem klassischen Bereich "Genossenschaftliches Wohnen" zusätzlich den Bereich "#Genossenschaftliches Mobiles Wohnen" an. Aufgrund der derzeitigen Wohnungssituation und der Problematik von immer teureren #Grundstückspreisen und #Baukosten sowie darüber hinaus einer sich stetig verändernden Arbeitswelt, haben wir uns dazu entschlossen, einen völlig neuen Weg zu gehen. Unsere Genossenschaft ist damit Pionier und Wegbereiter, da es dies in dieser Form bei einer Genossenschaft nicht gibt. Wir sind somit die erste #Genossenschaft, die #Genossenschaftliches Mobiles Wohnen anbietet. Der von uns mitentwickelte Wohntrailer hat 72...
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