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Schadensersatz

LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

Bremen  - Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs. Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder "freiwilligen" Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der Skandalmotor EA189. Das Landgericht Stuttgart sprach Schadensersatz zu und verwies dabei auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Konkret führte es aus, dass der Kläger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors habe. Diese Rechtsauffassung dürfte sich nach dem aktuellen Votum des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 als rechtlich zutreffend erweisen und durchsetzen. Nach diesem klaren Votum werden Hersteller nicht erst nach vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB für den...

EA288-Abgasskandal: OLG Naumburg sieht auch bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator unzulässige Abschalteinrichtungen

Erkrath (ots) Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es beabsichtigt, dem von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertretenden Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz zuzusprechen. Der Grund: Das Fahrzeug des Klägers, ein VW T6 Multivan mit dem EA288-Dieselmotor und Abgasreinigung per SCR-Katalysator, verfügt über unzulässige Abschalteinrichtungen. Das Vorhandensein dieser unzulässigen Funktionen, mit Hilfe derer in erster Linie der Prüfstand "überlistet" werden soll, konnte die Klägerseite nach Ansicht des Gerichts in hinreichender Art und Weise belegen (OLG Naumburg Beschluss vom 19.07.2021, Az. 8 U 11/21) Unterschiedliche Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sind unzulässig I Rogert & Ulbrich schlägt VW mit den eigenen Waffen Mit Hilfe erst kürzlich veröffentlichter Volkswagen-interner Dokumente sowie einem von der VW AG selbst eingeholten Gutachten gelingt es der auf den Abgasskandal spezialisierten Verbraucherschutzkanzlei, das Gericht von dem Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Konkret geht aus den Dokumenten nicht nur das Vorhandensein der inzwischen bekannten Fahrkurvenerkennung hervor, mit Hilfe derer das Fahrzeug selbstständig in der Lage ist, einen bevorstehenden Prüfstand zu erkennen. Auch belegen die Dokumente "schwarz auf weiß" unterschiedliche Betriebsstrategien, welche in Abhängigkeit des durch die Fahrkurvenerkennung festgestellten "Strecken-Zeit-Korridors" die Abgasrückführungsrate sowie die AdBlue-Dosierung des Fahrzeugs verändern. Ziel dieser unterschiedlichen SCR-Betriebsstrategien ist nach Überzeugung des Gerichts, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxide auf dem Prüfstand sicher einhalten zu können. Wie sich diese auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs im realen Fahrbetrieb auf der Straße auswirken, könne darüber hinaus dahinstehen. Allein die Tatsache, dass diese Funktionen von vornherein einzig dazu dienten, während des Prüfstands ein abweichendes Abgasreinigungsverhalten herbeizuführen, als dies im realen Fahrbetrieb der Fall ist, sorgt bereits für eine Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen. "Dieselskandal...

Daimler zittert im Abgasskandal: Gerichte entscheiden jetzt reihenweise für Mercedes-Kunden Wichtiges OLG-Urteil aus Frankfurt hilft tausenden Klägern

Köln (ots) Im Dieselskandal gerät Daimler immer stärker unter Druck: Unzählige Kunden verlangen Schadensersatz wegen illegaler Abgas-Manipulationen und erzielen siegreiche Urteile vor Gericht. Rückenwind erhalten sie nun auch noch durch ein sensationelles Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 20. Mai 2021 (Aktenzeichen 3 U 7/20). Der Kläger kaufte 2013 eine gebrauchte E-Klasse mit dem Diesel-Motor OM 642 für 37.000 Euro. Später zeigte sich, dass in dem Auto diverse technische Einrichtungen enthalten sind, die für eine Abschaltung der Abgasreinigung sorgen. Das LG Frankfurt hatte sich mit dieser Frage aber gar nicht näher befasst und die Klage des Kunden abgewiesen. Das war vorschnell, wie das OLG entschied. Die Begründungen des Klägers waren so konkret und schlüssig, dass die Abweisung ein "wesentlicher Verfahrensfehler" war, so das OLG. Daher muss das LG Frankfurt neu verhandeln, nach der Rüge durch das OLG diesmal mit deutlich besseren Vorzeichen für den Kläger. OLG Frankfurt zeigt sich deutlich verbraucherfreundlicher "Sensationell daran ist, dass das OLG Frankfurt in einem vorherigen Verfahren für Daimler entschieden hatte, doch jetzt seine Meinung geändert hat. Denn seitdem sind viele neue Beweise hinzugekommen, die es den Klägern jetzt deutlich erleichtern, im Mercedes-Abgasskandal Recht zu bekommen." erläutert Verbraucheranwalt Dr. V. Ghendler von der Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, die bundesweit tausende Mandanten im Abgasskandal gegen Daimler und andere Hersteller vertritt. Für das Fahrzeug E 350 CDI Coupé gibt es keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Daher bewertete das Landgericht Frankfurt die Vorwürfe als "ins Blaue hinein". Doch in der Klage war detailliert beschrieben, wie die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung genau darauf zugeschnitten ist, Abgastests zu bestehen, während auf der Straße stark erhöhte Abgaswerte vorliegen. Daimler konnte...

„Werkstattaktion 23CY“: Volkswagen startet verdeckten Rückruf nach erstem OLG-Urteil zu Motor EA288 Hinweise auf weitere Abschalteinrichtungen verdichten sich

Viele Besitzer eines Audi oder VW mit dem Motor EA288 haben kürzlich eine Aufforderung erhalten, ihr Fahrzeug zu einer "Überprüfung" in die Werkstatt zu bringen. Laut dem Schreiben kommt es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, das der Abgasreinigung dient. Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die illegale Manipulation von Abgaswerten beim VW-Motor EA288. Alles deutet also darauf hin, dass der Dieselskandal nicht beim Motor EA189 aufhört, sondern auch dessen Nachfolger betrifft. Informationen darüber, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 illegal manipuliert wurde, erhalten Besitzer im Rahmen dieser Werkstattaktion nicht. In Millionen Fahrzeugen mit einem EA288 schlummern demnach weiterhin verbotene Abschalteinrichtungen. Der Rückruf kommt nicht unmittelbar von VW, sondern vom jeweiligen Händler. Weil es sich auch nicht um einen durch das Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf handelt, spricht vieles dafür, dass der VW-Konzern damit klammheimlich diese illegalen Vorrichtungen aus der Welt schaffen möchte, bevor eine erneute Klageflut losbricht. Zeitlich steht dieser "stille Rückruf", der kein Rückruf sein möchte, in engem Zusammenhang zu dem Urteil des OLG Köln, das der VW-Konzern kürzlich gegen sich hinnehmen musste. Anwalt rät eindeutig von Teilnahme an der Werkstattaktion ab Die Einschätzung von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij von der auf den Dieselskandal spezialisierten Kanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ lautet: "VW könnte auf diesem Wege Schadensersatz-Klagen bei EA288-Motoren vereiteln. Manche Gerichte machen den Erfolg einer Klage im VW EA288-Dieselskandal von dem Vorliegen eines offiziellen Rückrufs seitens des Kraftfahrtbundesamtes abhängig. Wer bereits an der Werkstattaktion teilgenommen hat, wird aber ggf. nicht mehr zu einem Rückruf aufgefordert." Im Anschluss an ein Software-Update berichteten viele Autobesitzer des ebenfalls manipulierten Vorgängermotors EA189 von einem erhöhten Kraftstoffverbrauch sowie Motorstörungen....
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