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Schadenersatz

Vom Abgasskandal betroffen? Jetzt Schadenersatz sichern!

Köln (ots) Autohersteller müssen betrogene Dieselfahrer im Abgasskandal entschädigen. Deutsche Gerichte haben die Automobilkonzerne bereits in tausenden Fällen zur Zahlung von hohen Entschädigungen verurteilt. Inwieweit auch Ihnen eine Entschädigung zusteht, erfahren Sie in unserem kostenfreien Diesel-Check. Abgasskandal: Schadenersatzanspruch prüfen ohne Kostenrisiko Automobile müssen bestimmte Abgasnormen wie Euro 5 oder Euro 6 einhalten und unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten für den Ausstoß von Schadstoffen wie Stickoxiden. Fast alle Autohersteller haben jedoch illegale Abschaltvorrichtungen in Ihre Fahrzeuge eingebaut. Mithilfe dieser Manipulationssoftware erkennen Fahrzeuge, dass sie auf einem Prüfstand stehen und reduzieren temporär ihren Abgasausstoß. So wurden Abgasgrenzwerte im Prüfstand eingehalten, auf der Straße jedoch um ein Vielfaches überschritten. Käufer eines derart manipulierten Fahrzeugs haben Anspruch auf Schadenersatz. Jetzt Diesel-Check starten und ohne Kostenrisiko Schadenersatzansprüche prüfen. Haben Sie ein abgasmanipuliertes Dieselfahrzeug gekauft? Das sind Ihre Optionen. Als Käufer eines abgasmanipulierten Fahrzeugs haben Sie die folgenden drei Optionen: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung zurückerhalten Fahrzeug behalten und bis zu 20 Prozent Schadenersatz erhalten Fahrzeug zurückgeben und gleichwertiges, mangelfreies Ersatzfahrzeug erhalten Nutzen Sie die Erfahrung unserer auf den Abgasskandal spezialisierten Anwaltskanzlei. Wir prüfen Ihren individuellen Fall ohne Kostenrisiko für Sie und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Jetzt Diesel-Check starten, kostenfreie Erstberatung sichern und Entschädigung für ihr Dieselfahrzeug erhalten Verjährung droht: Jetzt handeln und Geld zurückerhalten Ob Ihre Ansprüche im Dieselskandal bald verjähren, kann nur durch einen spezialisierten Anwalt sicher beantwortet werden. Denn wann eine Verjährung eintritt, hängt von vielen Faktoren ab. Teils sind Ihre Ansprüche bereits nach drei Jahren oder weniger verjährt, nachdem Sie nachweislich Kenntnis von der Abgasmanipulation Ihres Fahrzeugs erhalten haben. In anderen Fällen können Sie kenntnisunabhängig bis zu 10 Jahre nach Kauf Schadenersatz erhalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Diesel-Check, um...

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nimmt weiter Fahrt auf!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um die VW-Motorengruppe EA288 neuen Schwung verliehen und die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen bereits weiterverkauften Audi A3 1.6 TDI verurteilt. Immer wieder hat es bereits einen Abgesang auf die Schadenersatzpflicht der Volkswagen AG im Dieselgate 2.0 gegeben. Aber die Zeit für Betrugshaftungsklagen wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren des Typs EA288 ist nicht beendet. Das zeigte jetzt einmal mehr das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 O 102/21). Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an die Klägerin 7.028,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2021 und weitere 800,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. August 2021 zu zahlen. Die geschädigte Verbraucherin hatte den Audi A3 1.6 TDI im Juli 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 30.649 Kilometer zu einem Kaufpreis von 19.300 Euro erworben und teilweise finanziert. Die Finanzierung war zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vollständig zurückgezahlt. Am 17. März 2021 hatte die Klägerin das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 57.794 Kilometern für 11.400 Euro verkauft. "Das Fahrzeug verfügt über einen NOx-Speicherkatalysator NSK, der während des Fahrbetriebs zunächst Stickoxide in einem Speicher einlagert und sie sodann im Rahmen einer regelmäßigen Regeneration unter Aufspaltung der Komponenten Stickstoff und Kohlendioxid freisetzt. Jede NSK-Regeneration wirkt sich auf die Schadstoffemissionen aus. Ebenfalls ist in dem Fahrzeug eine Software verbaut, welche mittels der Fahrkurvenerkennung (Zykluserkennung) die Vorkonditionierung (Precon) für die Messung auf dem Teststand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus

Mönchengladbach (ots) Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher entschieden. Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021, Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 456,60 Euro freizustellen. Im Fokus stand ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht bestätigt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, weil die FCA Italy S.p.A. den von ihr entwickelten Motor hat produzieren und diesen im streitgegenständlichen Fahrzeug auf den Markt hat bringen lassen, dessen tatsächliche Schadstoffausstoßwerte nicht mit den beim Verkaufsvorgang suggerierten Werten übereinstimmten, und indem sie bei der Klägerin mittelbar durch die Veröffentlichung von falschen Produktdaten sowie durch die Erwärmung einer falschen, nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmenden Typengenehmigungen den Irrtum erzeugt hat, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte der Euro 5-Norm im normalen Straßenverkehr...

Abgasskandal der Audi AG: Wieder einmal hoher Schadenersatz für Porsche Macan S Diesel 3.0 mit Sechszylinder-Dieselmotor!

Mönchengladbach (ots) Auch für ältere Fahrzeuge ist im Dieselabgasskandal sehr ordentlicher Schadenersatz möglich. Wichtig: Mit Klagen gegen die Audi AG wegen der Manipulationen an Motoren des Typs EA897evo sollten geschädigte Verbraucher aufgrund drohender Verjährung nicht mehr allzu lange warten. Der Dieselabgasskandal hat auch das Premiumsegment voll erfasst. Wieder einmal hat ein Landgericht die Audi AG für Abgasmanipulationen an einem Porsche verurteilt. Vor dem Landgericht Siegen (Urteil vom 19.10.2021, Az.: 2 O 295/20) wurde die Audi AG verurteilt, an einen geschädigten Verbraucher 47.097,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 und weitere 2099,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. August 2020 zu zahlen. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S Diesel 3.0 mit sechs Zylindern und dem Dieselmotor des Typs EA897evo, der nach der Abgasnorm Euro 6 zugelassen ist. Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug am 1. Dezember 2014 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 71.113,97 Euro erworben. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung betrug der Kilometerstand 84.431 Kilometer. Die Fahrzeuge vom Typ Porsche Macan S Diesel 3.0 mit der Euro 6-Motorengruppe EA897evo unterlagen einer Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2018, damit ein Software-Update am Motorsteuerungsgerät vorgenommen werden konnte. Hintergrund sei laut Gericht gewesen, dass Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerung-Software der Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt worden seien. Der SCR-Katalysator, der mittels einer Harnstofflösung betrieben wird, soll die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs zu reduzieren. "Der Kläger hat vor Gericht ausreichend substantiiert dargelegt, dass vier verschiedene Aufheizstrategien in dem Porsche Macan S Diesel 3.0 vorliegen, die ausschließlich dem Zweck dienen, die...

Wieder Schadenersatz im VW-Dieselgate-2.0: Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-EA288 der Euro 6-Norm im T6-Bulli

Mönchengladbach (ots) Das Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG setzt sich immer weiter fort: Auch das Landgericht Berlin hat einem geschädigten Verbraucher Schadenersatz für die Abgasmanipulationen eines T6-Bulli mit dem Euro 6-Dieselmotor EA288, dem Nachfolgemotor des Schummeldiesels EA189 der ersten Generation, zugesprochen. Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Das Landgericht Berlin (Urteil vom 12.03.2021, Az.: 3 O 177/20) hat dem VW-Dieselgate 2.0 weiteren Schwung verliehen. Der Richter hat die Volkswagen AG dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher für einen VW T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 den Betrag von 42.600 Euro als Schadenersatz zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 22. November 2019 zu zahlen. Ebenso wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 990,08 Euro erledigt ist. Das Gericht betont, dass in dem Motor ein SCR-Katalysator verbaut ist, der mit der künstlichen Harnstofflösung AdBlue betrieben wird. Diese wird im Katalysator zu Ammoniak umgewandelt, der sodann mit NOx reagiert, was den Ausstoß von Stickoxiden verringert. Ferner wird in dem Motor ein Abgasrückführungssystem eingesetzt, um den Ausstoß von Stickoxiden zu vermeiden. Dabei wird Abgas über ein Abgasrückführungsventil in den Ansaugtrakt des Motors zurückgeleitet, ersetzt dort einen Teil der für den nächsten Verbrennungsprozess benötigten Frischladung und sorgt so für eine Absenkung der Verbrennungstemperatur, was dazu führt, dass weniger Stickoxide entstehen. Die Motorsteuerungssoftware war bei der Auslieferung so programmiert, dass die Abgasrückführung nur bei Außentemperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius optimal funktioniert. "Der Kläger hat angeführt, dass im...
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