StartSchlagwortePrivathaftpflichtversicherung

privathaftpflichtversicherung

Unfall im Ausland – was ist zu tun?

Unfallbericht: Unterschiedliche Beweiskraft in unterschiedlichen Ländern Zuhause oder im Ausland reparieren? Sommer und Ferien: ein unschlagbares Duo. Mit Urlaubsbeginn atmet jeder tief durch und denkt an Erholung. Niemand rechnet mit einem Unfall. Doch wenn es wirklich kracht, sollte man vorbereitet sein, zudem im Ausland manches anders ist als zuhause. Die HUK-COBURG rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern (Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) ist das Tragen mittlerweile Pflicht. Wer ohne erwischt wird, muss zahlen: Wie hoch das Bußgeld ausfällt, ist unterschiedlich: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein. Ebenso variabel gehen die Staaten mit der Frage um, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen. Mit einem Exemplar für jeden ist man immer auf der sicheren Seite. Es gibt keine Vorschrift zur Aufbewahrung von Warnwesten. Aber um sie vor dem Aussteigen anziehen zu können, müssen sie griffbereit liegen, am besten im Handschuhfach oder in den Seitenfächern der Türen. Sicherheitsmaßnahmen und Pflichten nach einem Unfall im Ausland: Von Warndreieck bis Unfallbericht Genauso wichtig wie die Warnweste ist das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden. Am wichtigsten ist, die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig und deutlich sichtbar vor der Gefahrenstelle zu warnen. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Polen oder Rumänien, die vorschreiben, jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen, ist ein...

Saisonkennzeichen: Kostenloser Versicherungsschutz während Ruhephase

Kfz-Haftpflichtversicherung und Kasko inklusive Richtiger Stellplatz zum Überwintern Coburg, den 6. Februar 2023 Spätestens ab November verschwinden die meisten Cabrios, Motorräder und Wohnmobile von den Straßen. Erst wenn die Temperaturen steigen, werden sie wieder hervorgeholt. Für ein paar Monate Fahrvergnügen das ganze Jahr Steuern und Versicherung zu zahlen? Keine gute Idee. Mittlerweile nutzen laut Kraftfahrt-Bundesamt 1 Million Pkw-, mehr als 1,3 Millionen Motorradfahrer und rund 184.000 Wohnmobilbesitzer Saisonkennzeichen. Das spart Zeit und Geld: Das Fahrzeug muss nicht an- und abgemeldet werden. Steuern und Kfz-Versicherung werden nur für den Nutzungszeitraum, mindestens zwei - maximal elf Monate - gezahlt. Doch selbst während der Ruhemonate besteht Versicherungsschutz, wie die HUK-COBURG mitteilt. Die Ruheversicherung kann wichtig werden, wenn zum Beispiel Öl oder Benzin auslaufen und das Erdreich verschmutzen, vielleicht sogar ins Grundwasser sickern. Fordern der Vermieter oder die Kommune Schadenersatz, ist das ein klassischer Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Ruheversicherung kann auch eine Kasko-Versicherung miteinschließen, vorausgesetzt sie war schon vor der Stilllegung Vertragsbestandteil. Sollten also zum Beispiel Stürme schwere Äste durch die Luft wirbeln und das Fahrzeug beschädigen, tritt die Teilkasko ein. Gleiches gilt bei Motorbrand durch Kurzschluss in der Elektronik oder Diebstahl. Versicherungsfälle, die in der Ruheversicherung immer wieder vorkommen. Vandalismusschäden sind dagegen über die Vollkasko-Versicherung gedeckt. Achtung Stellplatz Ob die Ruheversicherung greift, hängt vom Winterquartier ab. Das Fahrzeug muss entweder in einem Raum oder zumindest auf einem umfriedeten Abstellplatz überwintern. Umfriedung heißt, der Platz ist von einem Zaun oder einer Hecke umschlossen. Wer ein Carport nutzt, sollte die freien Seiten wenigstens mit einer Kette sichern. Der Stellplatz interessiert nicht nur die Versicherung, sondern auch die Polizei. Dauerparken auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ist...
Unternehmen: News & Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland