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Pannenhelfer

Achtung Abzocke: Falsche Pannenhelfer wieder in Ost- und Südosteuropa unterwegs Störsender verhindern Anruf bei ADAC Auslandsnotrufstation ADAC Partnerclubs helfen vor Ort

München (ots) Die ADAC Versicherung AG warnt erneut vor falschen Pannenhelfern, die sich als Gelbe Engel ausgeben und Reisenden viel Geld für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen abknöpfen. Außer in Ungarn und Serbien sind die Betrüger jetzt auch vermehrt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien aktiv. Dazu sind die Slowakei, Litauen und Polen betroffen. Um die Urlauber in die Falle zu locken, nutzen die Betrüger Fahrzeuge in der farblichen Gestaltung der Pannenhilfe-Autos, mit dem Logo des Clubs oder der Aufschrift "Im Auftrag des ADAC". Manche schauen dabei täuschend echt aus, manche Betrüger sind nicht ganz so sorgfältig und dann kommt schon mal ein Wagen mit der Aufschrift "ACDC". Auch das Personal tritt im Gewand der ADAC Straßenwachtfahrer auf. Aber: Im Ausland betreibt der ADAC keine eigene Straßenwacht-Flotte und die dortigen Vertragspartner dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC Logos verwenden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: In Norditalien ist ein Gelber Engel ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC Notrufstation tätig. Besonders offensichtlich ist die Taktik vieler Betrüger, bereits an der Autobahn zu warten und direkt nach einer Panne aufzutauchen, um dem Hilfesuchenden ihre Dienste anzubieten. Anrufversuche der ADAC Premium oder Plus-Mitglieder beim Auslandsnotruf können fehlschlagen, da die Kriminellen Störsender in ihren Fahrzeugen installiert haben, die das Telefonnetz unterbrechen und eine Mobilfunkverbindung unmöglich machen. In so einer Situation sollten Autofahrer ihr Fahrzeug abschließen, sich einige Meter entfernen und von dort den ADAC Auslandsnotruf kontaktieren. Wichtig: Man sollte sein Auto oder Wohnmobil niemals unbeobachtet lassen oder gar auf unbewachten Parkplätzen übernachten. Es gibt auch Fälle, in denen Betrüger nachts unbemerkt die Fahrzeuge manipuliert haben um am nächsten Tag für mehrere tausend...

Ferien in Corona-Zeiten: Greift meine Versicherung? / Das müssen Urlauber jetzt wissen…

München (ots) - In Europa sinkt die Zahl der Covid-19-Fälle, überall werden Beschränkungen gelockert, ab Juni sind Reisen in Europa teilweise wieder möglich. Dennoch gibt es viele Unsicherheiten, gerade was den Versicherungsschutz angeht. Die ADAC SE beantwortet die wichtigsten Fragen. Hilft mir eine Reiserücktrittversicherung, wenn sich die Lage wieder verschärft? Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn man selbst erkrankt und die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktrittsversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass sie vor der Erkrankung abgeschlossen worden ist. Wird eine gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt oder gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sollte sich der betroffene Urlauber zunächst an den Veranstalter oder die Airline wenden, ob Alternativen angeboten werden oder eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese sind auch die Ansprechpartner, wenn gebuchte Veranstaltungen oder Touren ausfallen, bzw. wenn man schon vor Ort ist und nicht nach Hause fliegen kann. Kann ich gratis stornieren, weil die strengen Coronaregeln am Urlaubsort keine Erholung ermöglichen? Aus diesem Grund kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten, ist rechtlich in der Regel nicht abgedeckt. Veranstalter und Hoteliers haben die Sicherheitsregeln nicht erlassen, müssen sie aber ebenso wie die Urlauber einhalten. Kann allerdings die gebuchte Rückreise aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht angetreten werden, erstattet die ADAC Reiserücktrittsversicherung im Rahmen des Reiseabbruchs die anfallenden Mehrkosten (z.B. Umbuchung) und die notwendigen zusätzlichen Rückreise- und Unterkunftskosten. Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn ich krank werde? Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl in EU-Mitgliedsländern als auch in Ländern auf, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird allerdings nicht bezahlt. Hierfür kann...
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