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Herbstliches Autofahren: Wichtige Tipps von ERGO Versicherung für Verbraucher

Trotz Nebel, Nässe und Laub sicher unterwegs Nebel, rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse können das Autofahren im Herbst zu einer ungemütlichen Angelegenheit machen. Worauf Autofahrer achten sollten, um trotz Schmuddelwetter sicher ans Ziel zu kommen, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Er hat außerdem Tipps, um im Nebel den Durchblick zu behalten, und kennt das richtige Verhalten bei Wildwechsel. Winterreifenpflicht? Ab Oktober ist es wieder Zeit für Winterreifen. Auch wenn in Deutschland nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt, empfiehlt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, spätestens beim ersten Raureif den Reifenwechsel. Denn Autofahrer, die bei Eis, Glätte und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. "Um zu prüfen, ob das Reifenprofil noch die empfohlenen vier Millimeter aufweist, können Kfz-Besitzer beispielsweise ein Zwei-Euro-Stück in die Rille halten", so Schnitzler. "Verschwindet der silberne Rand, ist es noch tief genug." Außerdem wichtig: Reifendruck prüfen. Übrigens: Werden die Sommerreifen unter Verschluss gelagert, besteht meist ein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung. Licht und Scheibenwischer checken Sobald es morgens später hell und abends früher dunkel wird, sollten Autofahrer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs prüfen. "Manche Autohäuser bieten im Herbst kostenlose Lichttests an", weiß der Kfz-Experte. Für einen klaren Durchblick während der Fahrt empfiehlt er außerdem, die Scheiben regelmäßig zu reinigen, Scheibenwischer zu testen und gegebenenfalls auszutauschen. Gute Sicht mit dem richtigen Licht Nebel und Regen sorgen im Herbst häufig auch tagsüber für schlechte Lichtverhältnisse. "Das Tagfahrlicht reicht dann oft nicht aus, um andere Autos, Fahrradfahrer oder Fußgänger rechtzeitig zu erkennen", so Schnitzler. "Bei schlechter Sicht sollten Autofahrer daher das Abblendlicht einschalten." Bei erheblicher Sichtbehinderung ist dies laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar Pflicht. "Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt...
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