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TÜV Rheinland: Neue Sicherheitsnorm für Motorradhelme am Start ECE-R 22.6 mit verbesserten Prüfvorgaben Bei Kauf eines Motorradhelms sind Passform und Sitz am Wichtigsten

Köln (ots) Motorradhelme sind das wichtigste Stück einer optimalen Schutzausrüstung für Bikerinnen und Biker. Nicht nur die Einführung der Helmplicht vor fast 50 Jahren, sondern auch die permanente Weiterentwicklung der Helme selbst sorgt für mehr und mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Jetzt steht eine weitere Optimierung an: die Sicherheitsnorm ECE-R 22.6. Sie löst schrittweise die fast zwanzig Jahre alte und derzeit noch geltende ECE-R 22.5 ab. Schrittweise heißt: Ab Juni 2022 dürfen in der Europäischen Union nur noch neu entwickelte Helmmodelle in den Markt gebracht werden, die die Anforderungen der Version 6 erfüllen. Ein Jahr später ist dann auch die Produktion "alter" Helme der Norm ECE-R 22.5 untersagt. Wichtig für Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer: "Niemand muss jetzt einen neuen Helm kaufen. Schutzhelme, die der Norm ECE-R 22.5 entsprechen, dürfen auch künftig getragen werden", so TÜV Rheinland-Experte Peter Schaudt. Sie seien auch unverändert sicher, allerdings bringen die neuen Vorschriften wesentliche Neuerungen, die in der Praxis im Ernstfall zu einem Plus an Sicherheit führen können. Prüfprogramm für neue Helmmodelle erheblich erweitert "Das Prüfprogramm für die Motorradhelme wird nach der neuen Sicherheitsnorm ECE-R 22.6 um fast ein Drittel erweitert. Wir führen auf unseren Testständen neue und zudem mehr Prüfungen durch als bislang", erläutert Prüfingenieur Schaudt, der selbst an der Entwicklung der neuen Norm mitgewirkt hat. So werden unter anderem Aufpralltests in verschiedenen Varianten und mit drei verschiedenen Geschwindigkeiten zwischen rund 20 und 30 km/h (6 bis 8,2 m/s) vorgenommen. Nach der bisherigen Norm waren fünf so genannte Prüfpunkte am Helm vorgegeben, nun können diese von den Prüfingenieuren flexibler gewählt werden. Auch ein Rotationstest ist neu, der die Drehung des Kopfes beim möglichen Aufprall...
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