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Diesel-Abgasskandal: Weiteres Urteil im Rahmen von Dieselgate 2.0

Mönchengladbach (ots) - Das Landgericht Offenburg hat im Diesel-Abgasskandal die Audi AG zum ersten Mal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung beim von VW zugelieferten Dieselmotor des Typs EA288 verurteilt. Auch dieser Euro 6-Motor enthält nach den Feststellungen des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Landgericht Offenburg hat damit Betrugshaftungsklagen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration des Typs EA 288 den Weg weiter geebnet. Das Gericht hat die VW-Tochter Audi AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB verurteilt (Urteil vom 23.06.2020, Az. 3 O 38/18). Im vorliegenden Fall sah das Landgericht Offenburg die Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der Geschädigte darf den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro 6 zurückgeben und erhält im Gegenzug 40.259,22 Euro zuzüglich deliktischer Verzugszinsen. Ihm wird eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist. "Das ist ein ganz wesentlicher Entwicklungsschritt bei Dieselgate 2.0. Ein weiteres Mal sah es ein Gericht als erwiesen an, dass der vermeintlich saubere Dieselmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Im EA288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut, das der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April 2020 in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als unzulässig eingestuft hat. Die Einschätzung der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat weitreichende Auswirkungen und betrifft nicht nur Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA189, sondern eben auch Modelle mit dem Nachfolgemotor EA288", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die...

VW-Dieselabgasskandal

VW-Dieselabgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich vehement fort Mönchengladbach (ots) - Selbst das seit Jahren VW-freundliche Landgericht Braunschweig erkennt jetzt an, dass Volkswagen im Dieselskandal zu Schadensersatz wegen Betruges beziehungsweise vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft vor allem Eigentümer älterer EA189-Diesel dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Verjährung zu nutzen, um gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung zu klagen. Instanzgerichte in ganz Deutschland haben geschädigten Verbrauchern im Volkswagen-Abgasskandal seit langer Zeit immer wieder Recht zugesprochen. In tausenden Urteilen ist der Autohersteller zur Rücknahme von Fahrzeugen und Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig, sozusagen das VW-Heimatgericht, hatte sich bislang hingegen immer wieder vor verbraucherfreundlichen Urteilen gescheut und eine Haftung des Volkswagen-Konzerns kategorisch abgelehnt. Volkswagen gegenüber betroffenen Autobesitzern Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 hat jetzt zum Umdenken gezwungen: Ein Einzelrichter der 11. Zivilkammer des Landgerichts Braunschschweig hat am 2. Juni 2020 in einem Beschluss die Änderung seiner VW-freundlichen Rechtsauffassung angekündigt (Az. 11 O 4083/18). Der BGH als oberstes deutsches Zivilgericht hatte zuvor festgestellt, dass Volkswagen gegenüber betroffenen Autobesitzern von Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA189 grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges, verpflichtet ist. Der BGH hatte damit sehr verbraucherfreundlich entschieden und die betrügerischen Abgasmanipulationen entsprechend geahndet. Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert Das hat das Landgericht Braunschweig jetzt auch anerkannt und beugt sich dieser Verbraucherfreundlichkeit. Zwar setzt sich der Einzelrichter kritisch bis ungebührlich mit dem BGH-Urteil auseinander, bemerkt aber immerhin grundsätzlich: "Trotz aller aufgeführten Punkte erscheint die vom BGH vertretene Rechtsauffassung im Ergebnis nicht unvertretbar. Vor diesem Hintergrund wird der Unterzeichner seine...

BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal: Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen

Mönchengladbach (ots) - Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0" (Dieselmotor EA288) heraus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil (Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage, ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet - und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: "Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde." "Damit hat der BGH endgültig die Rechtmäßigkeit der Nutzungsentschädigung bestätigt. Auch wenn dies für betroffene Verbraucher natürlich bedauerlich ist, bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der Rückgabe ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch...
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