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Mönchengladbach

Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG nimmt weiter Fahrt auf!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Bielefeld hat dem Dieselabgasskandal um die VW-Motorengruppe EA288 neuen Schwung verliehen und die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen bereits weiterverkauften Audi A3 1.6 TDI verurteilt. Immer wieder hat es bereits einen Abgesang auf die Schadenersatzpflicht der Volkswagen AG im Dieselgate 2.0 gegeben. Aber die Zeit für Betrugshaftungsklagen wegen Abgasmanipulationen an Dieselmotoren des Typs EA288 ist nicht beendet. Das zeigte jetzt einmal mehr das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 O 102/21). Die Volkswagen AG wurde verurteilt, an die Klägerin 7.028,94 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. Februar 2021 und weitere 800,39 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. August 2021 zu zahlen. Die geschädigte Verbraucherin hatte den Audi A3 1.6 TDI im Juli 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 30.649 Kilometer zu einem Kaufpreis von 19.300 Euro erworben und teilweise finanziert. Die Finanzierung war zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vollständig zurückgezahlt. Am 17. März 2021 hatte die Klägerin das Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 57.794 Kilometern für 11.400 Euro verkauft. "Das Fahrzeug verfügt über einen NOx-Speicherkatalysator NSK, der während des Fahrbetriebs zunächst Stickoxide in einem Speicher einlagert und sie sodann im Rahmen einer regelmäßigen Regeneration unter Aufspaltung der Komponenten Stickstoff und Kohlendioxid freisetzt. Jede NSK-Regeneration wirkt sich auf die Schadstoffemissionen aus. Ebenfalls ist in dem Fahrzeug eine Software verbaut, welche mittels der Fahrkurvenerkennung (Zykluserkennung) die Vorkonditionierung (Precon) für die Messung auf dem Teststand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...

Abgasskandal: Kleiner Schadenersatz auch bei Wohn- und Reisemobilen?

Mönchengladbach (ots) Für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen dürfte sich mit Blick auf Wertminderungsansprüche eine weitere Möglichkeit für finanzielle Kompensation auftun. Wer in Dieselverfahren gegen Motorenhersteller klagt, erhält in der Regel den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit. Im Rahmen der Wertminderungsansprüche kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet. Dieser wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als Möglichkeit bestätigt. Der VI. Zivilsenat hatte vergangenes Jahr entschieden (Urteil vom 6. Juli 2021, Az.: VI ZR 40/20), dass dem Käufer eines Pkw der Volkswagen AG mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts") zustehen kann. "Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich", hieß es seinerzeit beim BGH. Diese Ansicht hat das Bundesgerichtshof kürzlich aktualisiert und sich nochmals mit der Gewährung von kleinem Schadenersatz im Dieselabgasskandal befasst (Urteil vom 24. Januar 2022, Az.: VIa ZR 100/21). "Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern und bezeichnet damit den Anspruch auf Ersatz des Minderwerts. Damit kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig, während beim sogenannten großen Schadenersatz die Summe höher ausfällt, aber das Fahrzeug eben zurückgegeben werden muss und in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zum Abzug kommt", erklärt...

Rechtsschutz im Abgasskandal bestätigt – damit dem leistungsverweigernden Verhalten der ARAG eine deutliche Abfuhr erteilt!

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Düsseldorf hat einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen muss. Der Dieselabgasskandal zieht vor Gericht immer größere Kreise. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.02.2022, Az.: 9 O 257/21) die Versicherungsgesellschaft ARAG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung zu gewähren. Der Versicherungsnehmer macht derzeit im Dieselabgasskandal Schadenersatz gegen die Daimler AG geltend und befindet sich in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz ML 350 4Matic mit dem Dieselmotor OM642. Der Kläger hatte das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 31.100 Kilometern für 53.100 Euro erworben und für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Deckungszusage der ARAG SE erhalten. "Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab und der Versicherungsnehmer wollte in Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart gehen. Dafür wiederum wollte die Versicherungsgesellschaft keine Deckungszusage erteilen und bezog sich auf fehlende Erfolgsaussichten. Das hat das Landgericht Düsseldorf nicht gelten lassen. An die Prüfung der Erfolgsaussichten dürften keine überspannten Anforderungen gestellt werden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Vielmehr bestehe Aussicht auf Erfolg bereits dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der Partei für vertretbar halte und von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sei. Immerhin habe unter anderem das Oberlandesgericht Naumburg unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung für einen Mercedes-Benz-Motor des Typs OM642 angenommen, dass durch die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung der Erwerber genauso...

Fiat im Dieselabgasskandal wieder im Fokus

Mönchengladbach (ots) Für ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 und der Abgasnorm Euro 5 hat das Landgericht Landau auf hohen Schadenersatz für den geschädigten Verbraucher entschieden. Im Dieselabgasskandal bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen verschärft sich die Lage für die Motorenhersteller. Denn immer mehr Gerichte verurteilen die Unternehmen zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Jetzt hat das Landgericht Landau in der Pfalz (Urteil vom 27.12.2021, Az.: 2 O 169/21) die FCA Italy S.p.A. dazu verurteilt, an den geschädigten Verbraucher 48.155,93 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2021 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.545,81 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2021 zu zahlen und die Klagepartei von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 456,60 Euro freizustellen. Im Fokus stand ein Wohnmobil der Marke Pilote V 600 G basierend auf dem Fiat Ducato mit dem Motor 180 Multijet 3.0 mit der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht bestätigt die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, weil die FCA Italy S.p.A. den von ihr entwickelten Motor hat produzieren und diesen im streitgegenständlichen Fahrzeug auf den Markt hat bringen lassen, dessen tatsächliche Schadstoffausstoßwerte nicht mit den beim Verkaufsvorgang suggerierten Werten übereinstimmten, und indem sie bei der Klägerin mittelbar durch die Veröffentlichung von falschen Produktdaten sowie durch die Erwärmung einer falschen, nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmenden Typengenehmigungen den Irrtum erzeugt hat, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte der Euro 5-Norm im normalen Straßenverkehr...

Autoankauf in Mönchengladbach – Auto im Raum Mönchengladbach verkaufen – kostenlose Beratung Keine Lockpreise, Abholung in Mönchengladbach

Wer seinen Unfallwagen verkaufen möchte, wird von der Kundenorientierung des Autohändlers für Mönchengladbach und das Rheinland begeistert sein. Ein kurzer unkonzentrierter Augenblick und schon ist es passiert: Es hat ordentlich gekracht. Ist außer Blech- und Karosserieschäden nichts Schlimmeres passiert, ist dies Grund genug, erleichtert aufzuatmen. Dennoch bleibt der Schock und die Frage: Wohin mit dem Unfallwagen? Oftmals folgt auf den Unfall das Klinkenputzen bei diversen Autohändlern, denn längst nicht jeder hat ein Interesse daran, nicht fahrbereite, mehr oder minder stark beschädigte Gebrauchtwagen anzukaufen. Bei den meisten lautet die Devise kaufen und möglichst umgehend weiterverkaufen. Autoankauf in Mönchengladbach – Ihre direkte Ankaufstation Diese Devise geht bei Unfallwagen in aller Regel nicht auf. Im Gegensatz dazu schrecken den Autoankauf Mönchengladbach Unfallwagen nicht. Im Gegenteil: Er hat seine Service-Leistung rund um dieses Thema perfektioniert. Diese startet auf Wunsch seines Kunden direkt am Unfallort: Der Autohändler für Mönchengladbach und das gesamte Rheinland fährt bei Bedarf mit einem Hänger zum Ort des Geschehens, um das Fahrzeug zum Firmengelände zu fahren. Im Falle des Verkaufs übernimmt der Autohändler sämtliche allgemeinen, mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Formalitäten. Ebenso wird selbstredend die Abmeldung des Fahrzeugs vom Autoankauf Mönchengladbach übernommen. Sein Einsatz kann sich also zu einem wahren Segen für den Verunfallten erweisen: Er kann seinen Schrecken verarbeiten, erhält einen fairen Kaufpreis für sein verunfalltes Fahrzeug und kann, ohne sich mit vielen Formalitäten aufhalten zu müssen, seinen Blick nach vorne richten. Grund genug, sich im Falle eines Unfalls direkt an den Autoankauf Mönchengladbach zu wenden. Auto verkaufen in Mönchengladbach ohne Risiko Neben Unfallwagen kauft der Autoankauf Mönchengladbach PKW und Transporter jeden Typs, Herstellers und Alters auf....

Schrottankauf in Mönchengladbach – Altmetall recyceln und Geld verdienen

Metall ist ein Rohstoff, der sehr gut recycelt werden kann. Zum einen ist der Energiebedarf beim Recycling viel geringer als bei der Neugewinnung von Metallen. Zum anderen ist die Wiederverwertung im Prinzip verlustfrei möglich. Wenn Kunden den Schrottankauf Mönchengladbach vom Dienstleister Schrott-Ankauf-NRW.de nutzen, werden sie nicht nur ihren Schrott los. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz, wenn sie den Schrott dem Rohstoff-Kreislauf wieder zuführen. Der Anbieter Schrott-Ankauf-NRW.de ist seit vielen Jahren im Bereich Schrottentsorgung tätig. Als mobiler Schrotthändler fährt er zu seinen Kunden in Mönchengladbach und Umgebung. Der Schrott wird vor Ort verladen – bei Bedarf auch vorher abmontiert. Im Anschluss erfolgt der Abtransport zu einem Schrottplatz oder Verwerter, der die weitere Entsorgung des Schrotts übernimmt. Der gesamte Service ist kostenlos und kann von Privatkunden ebenso genutzt werden wie von Firmenkunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Ankauf des Schrotts möglich. Wann ist ein Schrottankauf möglich? Ob ein Schrottankauf oder nur eine Schrottabholung möglich ist, hängt vor allem von der Menge ab. Erst bei einem bestimmten Gewicht ist ein Ankauf möglich, denn die Kosten für die Abholung müssen zunächst gedeckt sein. Die Höhe der Summe, hängt von weiteren Faktoren ab: Ist der Schrott abholbereit oder muss er noch demontiert werden? Liegt das Metall in Reinform vor oder ist es mit anderen Rohstoffen zu einem Produkt verbaut? Um welche Art von Metall handelt es sich? Die verschiedenen Metallsorten sind nicht gleichwertig, sondern erzielen sehr unterschiedliche Kilopreise. Das hat zum einen mit Angebot und Nachfrage zu tun. Zum anderen beeinflussen Vorkommen und Aufwand in der Gewinnung des Rohstoffs dazu, dass manches Metall wertvoller ist als anderes. Was kann angekauft werden? Typische...

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte. "Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt...

VW-Abgasskandal Dieselgate 2.0: Erstes Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG für die Manipulationen an der Abgassteuerung des Motorentyps EA288!

Mönchengladbach (ots) - Das Oberlandesgericht Naumburg hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle im VW-Dieselgate 2.0 zu Recht aufgehoben und im Sinne des geschädigten Verbrauchers entschieden. Es ist das erste Urteil eines Oberlandesgerichts zum VW-Skandalmotor EA288 mit vier Zylindern und der Abgasnorm Euro 6. Wenn irgendjemand ernsthaft behaupten wollte, Klagen im Abgasskandal gegen die Volkswagen AG um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 (Dieselgate 2.0) seien für geschädigte Verbraucher nicht aussichtsreich, muss sich nun einmal mehr eines Besseren belehren lassen. Erstmals hat ein Oberlandesgericht die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 09.04.2021, Az.: 8 U 68/20) hat das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Halle (Urteil vom 19.11.2020, Az.: 5 O 90/20) ausdrücklich aufgehoben. Der geschädigte Verbraucher erhält für seinen VW Golf 2.0 TDI Highline (Erstzulassung am 4. September 2015, Erwerb am 10. Oktober 2017 mit einer Gesamtfahrleistung von 17.450 Kilometern) Schadenersatz in Höhe von 20.885,71 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 3. April 2020. Die Volkswagen AG muss 85 Prozent der Verfahrenskosten zahlen. Das Besondere: Der Kläger hatte 21.750 Euro für sein Fahrzeug gezahlt und erhält damit annähernd den gesamten Kaufpreis zurück. "Es handelt sich um das erste erfolgreiche obergerichtliche Urteil gegen die Volkswagen AG zu einem Fahrzeug, in dem ein Motor EA288 verbaut ist. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das Landgericht Halle hatte die Klage des geschädigten Verbrauchers noch fälschlicherweise abgewiesen. Diese sei hinsichtlich des behaupteten Vorliegens unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht ausreichend substantiiert gewesen", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung...
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