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Entwicklungen im Reha- und Teilhabesystem: dritter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

Frankfurt am Main (ots) 2,8 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe wurden in 2020 bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Antragszahl um 14,7 Prozent zurückgegangen. Bei 14,1 Prozent der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Zuständigkeitsklärung nicht eingehalten. Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragsstellung und der Bewilligung einer beantragten Leistung liegt bei 19,1 Tagen und hat sich im Jahresvergleich leicht verkürzt (- 1,5 Tage). Insgesamt werden 80,7 Prozent aller beantragten Leistungen vollständig oder teilweise bewilligt. Die Hälfte aller eingegangenen Widersprüche sind zugunsten von Leistungsberechtigten entschieden worden. Diese und weitere Ergebnisse sind im dritten Teilhabeverfahrensbericht aufgezeigt, den die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zum 30. Dezember 2021 veröffentlicht hat. Dem Bericht liegen die Daten aus dem Jahr 2020 zugrunde - ein Jahr, das in allen Bereichen durch die SARS-CoV-2-Pandemie geprägt ist. Nicht zuletzt liefern auch die Daten aus dem Teilhabeverfahrensbericht Hinweise zu den Auswirkungen der Pandemie auf das Antrags- und Leistungsgeschehen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Erstmals Vergleich zweier Berichtsjahre möglich Mit dem dritten Teilhabeverfahrensbericht können erstmals die Daten zu ausgewählten Sachverhalten aus zwei Berichtsjahren - 2019 und 2020 - mittels Zeitreihenanalyse verglichen und Veränderungen aufgezeigt werden. Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen und neue Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung zu eröffnen. Der Teilhabeverfahrensbericht wurde mit Inkrafttreten des Teil 1 des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich (siehe § 41 SGB IX). 1.064 Reha-Träger übermittelten Daten zu Verfahrensabläufen Entlang 16 gesetzlich vorgeschriebener Sachverhalte erfassen die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die...

Wundbehandlung mit Kaltplasma: neoplas med erreicht Meilenstein für künftige Kassenleistung

Greifswald/Berlin (ots) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht im Einsatz von Kaltplasma zur Behandlung chronischer Wunden das Potenzial für eine medizinisch relevante Behandlungsinnovation. Damit ebnet der G-BA den Weg für eine Erprobung der Kaltplasmatherapie in der Behandlung chronischer Wunden und - im Erfolgsfall - die Aufnahme der Kaltplasmatherapie in den GKV-Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Bewertungsverfahren wurde von neoplas med beantragt. In seiner Entscheidung beruft sich der G-BA auf die vielversprechenden Ergebnisse klinischer Studien, die in wesentlichen Teilen mit dem Kaltplasma-Jet kINPen® MED der neoplas med durchgeführt wurden. neoplas med hat im April 2021 beim G-BA einen Antrag zur Bewertung der Methode Kaltplasmabehandlung mit dem Kaltplasma-Jet kINPen® MED bei chronischen Wunden gestellt. Der Antrag basiert überwiegend auf der weltweit ersten veröffentlichten klinischen Studie zur Kaltplasmatherapie beim Diabetischen Fußsyndrom sowie einer Vielzahl klinischer Belege. Diese zeigen ein 3-fach Wirkprinzip beim Einsatz des Kaltplasma-Jets: Dekontamination, Steigerung der Mikrozirkulation und Anregung des Zellwachstums, wodurch die Wundheilung beschleunigt werden kann. Der G-BA bestätigte nun mit Beschluss vom 15. Juli 2021, dass die neue Methode ein hinreichendes Potenzial als Behandlungsinnovation bietet, um eine Erprobungsstudie durchzuführen. In seiner Begründung zum Beschluss bestätigt das Gremium, dass der Methode "ein wissenschaftlich nachvollziehbares Konzept zugrunde liegt, das ihre systematische Anwendung in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Wunden rechtfertigt". Bevor neue medizinische Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Regelversorgung eingesetzt und für alle Versicherten erstattet werden können, müssen sie zunächst ihren medizinischen Nutzen belegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das höchste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, prüft hierfür, ob Ergebnisse aus klinischen Studien den zusätzlichen Nutzen der Methode hinreichend belegen und die neue Methode damit das Potenzial als...

Ute Wagner: „Logopäden müssen eigene Erfolgsblockaden lösen“

Dresden (ots) - Unternehmertherapeutin Ute Wagner befürchtet Schließungswelle logopädischer Praxen in Deutschland / "Versorgungsvertrag bewirkt Nullrunde bis 2024" / "Glaubenssätze bestimmen therapeutische Praxis" Droht Deutschland eine Schließungswelle logopädischer Praxen und eine chronische Unterversorgung mit professioneller ambulanter logopädischer Therapie? Diese Auffassung vertritt die Dresdner Logopädin und Unternehmer-Therapeutin Ute Wagner. "Wenn sich auf absehbare Zeit nichts ändert, hinterlassen wir der nächsten Generation Therapeuten einen Scherbenhaufen in einem unattraktiven Berufsfeld", schlug sie anlässlich des neuen Versorgungsvertrags für Logopäden jetzt Alarm. Die von Branchenverbänden mit der GKV getroffene Vereinbarung sei ihre Bezeichnung nicht wert. Sie zementiere für selbstständige Therapeuten "faktisch eine Nullrunde bis 2024" sowie eine massive Deprofessionalisierung. Wagner setzt sich aktiv ein für ein neues Selbstverständnis der Therapeuten und appelliert: "Logopäden sollten endlich auch ihre unternehmerische Eigenverantwortung wahrnehmen!" Viel zu oft sei die therapeutische Praxis von Glaubenssätzen bestimmt, die in eine wirtschaftliche Misere hineinführten, so die Unternehmertherapeutin. Im Rahmen ihrer langjährigen Berufserfahrung als Logopädin und ihrer Mentorings hat die Unternehmertherapeutin Ute Wagner insgesamt 23 Glaubenssätze (https://uthe-mentoring-akademie.de/) ermittelt, die viele Praxis-Inhaber davon abhalten, wirtschaftlich erfolgreich zu sein. "Therapeuten verharren in alten Glaubenssätzen" Jeder Therapeut, der erfolgreich sein will, müsse sich seiner Glaubenssätze bewusst werden und diese an der Realität messen, wenn er sich aus dem Mangel befreien wolle. Typisch seien Glaubenssätze wie "Krankenkassen schätzen unsere Leistung nicht wert und die Versicherten sind ihnen egal". Wagner appelliert an das berufliche Selbstbewusstsein der Kollegenschaft: "Therapeuten müssen endlich selbst erkennen, welchen Nutzen ihr Angebot für Patienten hat, müssen ihn kommunizieren und entscheiden, ob sie den im Rahmen der GKV-Preise abgeben oder Zusatzvergütung dafür verlangen". Logopäden müssten sich auch von dem...
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