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Kleinkraftrad

Petition an den Deutschen Bundestag: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder von 45 auf 60km/h

Petitionsantrag an den Deutschen Bundestag Wir haben bei Open Petition einen Petitionsantrag an den Deutschen Bundestag gestellt. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben. In der ehemaligen DDR durften Kleinkrafträder bereits 60km/h fahren (Schwalbe), Ost-Fabrikate dürfen dies per Sondergenehmigung auch heute noch. Dabei sollte die Regelung, dass solche Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, beibehalten werden. Begründung Mit der Begrenzung auf 45 km/h Höchstgeschwindigkeit liegt ein unbefriedigender Rechtszustand vor. Der Zweck der Regelung besteht darin, gerade junge Fahrer/innen vor den mangels Erfahrung noch nicht zu beherrschenden Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen und ihnen zugleich eine Möglichkeit verbesserter Mobilität zu günstigem Preis zu schaffen. Gleiches gilt bezogen auf die fehlende Erfahrung älterer Kraftfahrerinnen und -fahrer, die lediglich einen Führerschein der Klasse B, aber keine Erfahrung oder spezielle Ausbildung im Führen zweirädriger Kraftfahrzeuge vorzuweisen haben. Dabei handelt es sich um legitime Gesetzeszwecke und ein prinzipiell geeignetes Mittel. Allerdings wäre eine Begrenzung auf immerhin 60 km/h Höchstgeschwindigkeit ein milderes Mittel, das noch besser geeignet wäre, dieses Ziel zu erreichen. Der Hauptanwendungsbereich der in die Klasse AM fallenden Kleinkrafträder ist der Stadtverkehr. Daneben werden sie gerade von jungen Menschen auf dem Land zur günstigen Erhöhung der unabhängigen Mobilität eingesetzt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt. Das...

E-Bike-Boom in Deutschland – so sichern Sie Ihr Rad ideal ab

Frankfurt (ots) E-Bike-Boom in Deutschland E-Bike ist nicht gleich E-Bike: So verschieden sind die Typen und Preise Einfach praktisch: Deshalb sind vor allem Lastenräder gerade so beliebt Optimaler Schutz: Mit der richtigen Versicherung auf alle Eventualitäten vorbereitet Fahrräder mit Elektro-Antrieb erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit. Rund zwei Millionen E-Bikes wurden 2021 in Deutschland verkauft. Der Zweirad-Industrie-Verband geht davon aus, dass der E-Bike-Bestand in Deutschland mittlerweile über acht Millionen liegt. Das Radfahren mit elektrischer Unterstützung ist den Deutschen auch einiges wert; durchschnittlich immerhin 3.000 Euro. Umso wichtiger ist es, die guten Stücke optimal zu versichern. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären, weshalb E-Bike nicht gleich E-Bike ist, welche Versicherungen jetzt ratsam sind und warum Lastenräder aktuell so beliebt sind. Das richtige Modell: Allgemein werden unter dem Begriff E-Bike alle Fahrräder zusammengefasst, die über einen elektrischen Motor verfügen. Unterschieden wird zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec, wobei vor allem das Pedelec beliebt ist. Bei diesen Modellen kommt der Elektromotor nur zum Einsatz, wenn man parallel selbst in die Pedale tritt. Bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h gilt das Pedelec noch als Fahrrad. Das S-Pedelec erreicht höhere Geschwindigkeiten. Deshalb gilt es rechtlich als Kleinkraftrad, für das neben einer Kfz-Haftpflicht auch ein Kennzeichen und ein Führerschein benötigt werden. Fahren darf man nur auf der Straße. Die dritte Variante, die E-Bikes, werden, je nachdem, wann sich der Motor abschaltet, entweder als Mofa oder als Kleinkraftrad kategorisiert. Ansonsten greifen die gleichen Bestimmungen wie beim S-Pedelec. Auch die aktuell äußerst beliebten Lastenräder gibt es in diesen verschiedenen Kategorien. Wer sich ein Lasten-E-Bike zulegen will, muss teilweise viel Geduld aufbringen, bevor der Hersteller liefert. Kein Wunder: Vor allem...

HORWIN überrascht mit neuem Elektro-Roller EK1 in der L1e-Klasse

Wien (ots) Kleinkraftrad mit smarten Funktionen kommt Anfang 2021 auf den Markt Nach der erfolgreichen Markteinführung des EK3 in diesem Herbst baut der Elektro-Zweiradhersteller HORWIN sein E-Roller-Angebot weiter aus. Mit Jänner 2021 wird ihm sein neuer, kleiner Bruder HORWIN EK1 Gesellschaft leisten. Die Produktion läuft bereits auf Hochtouren. In Optik und Abmessungen sind die beiden Hingucker weitgehend ident. Der große Unterschied zum EK3 liegt jedoch im verbauten Radnabenmotor mit einer max. Leistung von 2,8 kW, der den EK1 in die Fahrzeugkategorie L1e einordnet (EK3: 6,2 kW/ L3e). Mit den peppigen Farben Orange und Mittelblau sowie mit Schwarz matt und Weiß zielt das Kleinkraftrad bzw. Motorfahrrad auch auf ein jüngeres Publikum ab. Highlights der EK1-Ausstattung: rundum LED-Lichter, automatische Lichtabschaltverzögerung, Tempomat, Rückwärtsgang, Helmstaufach unter dem Sitz und ergonomisches Design. Der EK1 hat noch einen Zwilling – den EK1 Light. Der Unterschied: Die Höchstgeschwindigkeit ist beim EK1 auf max. 45 km/h und beim EK1 Light auf 25 km/h gedrosselt. Angeboten werden beide Varianten mit unterschiedlichen Akkus. In der Standard Range (26 Ah) fährt der EK1 bis zu 70 km weit, in der Extended Range (40 Ah) 120 km. Der EK1 Light schafft sogar bis zu 80 bzw. 140 km. Die empfohlenen Endkunden-Preise (inkl. USt) liegen für EK1 und EK1 Light in der Standard Range jeweils bei 2.590 €. In der Extended Range liegen die E-Roller bei 2.890 €. Weitere Bilder auf www.horwin.eu/de/presse Die HORWIN Europe GmbH hat ihren Sitz in Kammersdorf nahe Wien und verfügt über ein gut ausgebautes Händlernetzwerk in Europa. Die Fahrzeuge werden bei HORWIN Global in China speziell für europäische Bedürfnisse in den Bereichen Qualität, Sicherheit und Dimensionierung produziert. Die Europa-Zentrale ist in...
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