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Insolvenz

Die Privatinsolvenz – interessante Informationen zum Insolvenzverfahren

Mit einer Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) befreit sich eine private Person entweder teilweise oder vollständig von seinen Schulden. Doch wie genau läuft diese ab?

BildWas ist eine Privatinsolvenz?
Mit einer Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) befreit sich eine private Person entweder teilweise oder vollständig von seinen Schulden. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Schuldenberg ist oder wie viele Gläubiger es gibt.

Der Vorteil für den Schuldner: Am Ende der Privatinsolvenz hat der Schuldner keine Schulden mehr. Zudem gibt es während der Privatinsolvenz einen Pfändungsschutz - es darf also nicht gepfändet werden.

Der Vorteil für den od

Insolvenzverwalter Bierbach prüft Rechtsmittel gegen OLG-Urteil zur Musterfeststellungsklage im Insolvenzverfahren BEV

München (ots) - Der Insolvenzverwalter der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Axel W. Bierbach, will die heute vom Oberlandesgericht (OLG) München getroffene Entscheidung zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) genau prüfen und dann in Revision gehen. "Mit dem heutigen Urteil ist der Weg frei für eine höchstrichterliche Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof", sagte Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) am Dienstag in München. "Das OLG hat die Revision zugelassen und bereits selber zu erkennen gegeben, dass die Entscheidung vom BGH getroffen wird", so der Insolvenzverwalter weiter. Bierbach betonte, dass er bei seiner bisher vertretenen Rechtsauffassung bleibe, was den umstrittenen Anspruch des Neukundenbonus von BEV-Kunden betrifft. "Die heutige Entscheidung bringt daher noch keine Rechtssicherheit für die betroffenen Verbraucher. Wir setzen uns in diesem Verfahren für die Gleichbehandlung aller Kunden ein", sagte er. Der vzbv will mit Hilfe der Musterfeststellungsklage im Insolvenzverfahren BEV die strittige Frage klären, ob der von der BEV versprochene Neukundenbonus auch dann zu gewähren ist, wenn die Kunden aufgrund der Insolvenz der BEV kein volles Jahr lang mit Strom oder Gas beliefert wurden. Es soll außerdem geklärt werden, ob der Neukundenbonus von der Nachforderung des Insolvenzverwalters abzuziehen ist. Die BEV hatte die Berechtigung eines Neukundenbonus in ihren vertraglichen Regelungen an den Jahresumsatz eines jeden Kunden geknüpft, während die Mindestvertragslaufzeit zumindest zwölf Monate beträgt. Soweit Kunden nicht zumindest zwölf volle Monate in Belieferung standen, besteht daher nach der Rechtsauffassung von Insolvenzverwalter Bierbach kein Anspruch auf die Anrechnung eines Neukundenbonus. Bei den seit Mai 2019 erstellten Endabrechnungen wurde der Neukundenbonus von allen Kunden, die unter einem Jahr beliefert wurden, deshalb nicht berücksichtigt. Bierbach wies...

Moll führt Gespräche mit potentiellen Investoren / Innovations- und Entwicklungsprojekte werden weiterverfolgt / Moll jederzeit voll leistungs- und lieferfähig / Investitionen in Lithium-Ionen-Technologie

Bad Staffelstein (ots) - Die Akkumulatorenfabrik Moll GmbH & Co. KG ("MOLL"), bekannt als innovationsstarkes, mittelständisches Traditionsunternehmen, hat Sondierungsgespräche mit potentiellen Investoren aufgenommen. Das Unternehmen, das bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie volle Auftragsbücher hatte und unter Vollauslastung arbeitete, beantragte am 30. März 2020 Insolvenz. Das Verfahren wurde am 1. Juni eröffnet. Aktuell befindet sich MOLL in einem geordneten Restrukturierungsprozess. Die Gespräche mit potentiellen Investoren sollen mit aller Sorgfalt geführt und im Sinne aller Beteiligten möglichst zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Ziel ist es, einen starken Partner zu finden, der weiteres Wachstum ermöglicht und die Innovationskraft weiter stärkt. "Wir konnten bereits einige Interessenten identifizieren, erhalten parallel auch Anfragen aus dem Ausland. Das Investoreninteresse spiegelt den grundsätzlich hervorragenden Ruf des Unternehmens", so Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Jürgen Wittmann. Innovations- und Entwicklungsprojekte werden weiterverfolgt - Investitionen in Lithium-Ionen-Technologie Auch in der aktuellen Sanierungssituation werden alle Innovations- und Entwicklungsprojekte weiterverfolgt und vorangetrieben, Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft sind nach wie vor gegeben. Zukünftiges Wachstum wurde bereits in den vergangenen Jahren vorfinanziert. MOLL führt derzeit drei Innovationen zur Marktreife. MOLL hat den Wandel im Batteriemarkt frühzeitig erkannt und sich den strategischen Herausforderungen proaktiv gestellt. Strategisches Ziel ist es, unabhängiger von der automobilen Erstausrüstung zu werden. Aus diesem Grund wurde neben anderen Initiativen das neue Geschäftsfeld Energiespeicherlösungen aufgebaut, insbesondere mit Investitionen in die Lithium-Ionen-Technologie. MOLL hat massiv in die Zukunft investiert - in neue Batterietechniken und eine moderne Produktion insgesamt mehr als EUR15 Mio. - und damit mehr als 150 neue Arbeitsplätze geschaffen In diesem erfolgreichen, weit fortgeschrittenen Transformationsprozess traf MOLL der plötzliche und massive Nachfrageausfall durch Corona unvorhergesehen und hart. Aufgrund der Corona-Pandemie schlossen Automobilhersteller nachvollziehbarer Weise kurzfristig...

Moll führt Gespräche mit potentiellen Investoren / Innovations- und Entwicklungsprojekte werden weiterverfolgt / Moll jederzeit voll leistungs- und lieferfähig / Investitionen in Lithium-Ionen-Technologie

Bad Staffelstein (ots) - Die Akkumulatorenfabrik Moll GmbH & Co. KG ("MOLL"), bekannt als innovationsstarkes, mittelständisches Traditionsunternehmen, hat Sondierungsgespräche mit potentiellen Investoren aufgenommen. Das Unternehmen, das bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie volle Auftragsbücher hatte und unter Vollauslastung arbeitete, beantragte am 30. März 2020 Insolvenz. Das Verfahren wurde am 1. Juni eröffnet. Aktuell befindet sich MOLL in einem geordneten Restrukturierungsprozess. Die Gespräche mit potentiellen Investoren sollen mit aller Sorgfalt geführt und im Sinne aller Beteiligten möglichst zeitnah zum Abschluss gebracht werden. Ziel ist es, einen starken Partner zu finden, der weiteres Wachstum ermöglicht und die Innovationskraft weiter stärkt. "Wir konnten bereits einige Interessenten identifizieren, erhalten parallel auch Anfragen aus dem Ausland. Das Investoreninteresse spiegelt den grundsätzlich hervorragenden Ruf des Unternehmens", so Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Jürgen Wittmann. Innovations- und Entwicklungsprojekte werden weiterverfolgt - Investitionen in Lithium-Ionen-Technologie Auch in der aktuellen Sanierungssituation werden alle Innovations- und Entwicklungsprojekte weiterverfolgt und vorangetrieben, Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft sind nach wie vor gegeben. Zukünftiges Wachstum wurde bereits in den vergangenen Jahren vorfinanziert. MOLL führt derzeit drei Innovationen zur Marktreife. MOLL hat den Wandel im Batteriemarkt frühzeitig erkannt und sich den strategischen Herausforderungen proaktiv gestellt. Strategisches Ziel ist es, unabhängiger von der automobilen Erstausrüstung zu werden. Aus diesem Grund wurde neben anderen Initiativen das neue Geschäftsfeld Energiespeicherlösungen aufgebaut, insbesondere mit Investitionen in die Lithium-Ionen-Technologie. MOLL hat massiv in die Zukunft investiert - in neue Batterietechniken und eine moderne Produktion insgesamt mehr als EUR15 Mio. - und damit mehr als 150 neue Arbeitsplätze geschaffen In diesem erfolgreichen, weit fortgeschrittenen Transformationsprozess traf MOLL der plötzliche und massive Nachfrageausfall durch Corona unvorhergesehen und hart. Aufgrund der Corona-Pandemie schlossen Automobilhersteller nachvollziehbarer Weise kurzfristig...

Euler Hermes Studie: Coronapandemie führt zu weltweiter Pleitewelle mit +20%

Hamburg (ots) - - Weltwirtschaft 2020 mit -3,3% vor größter Rezession seit dem 2. Weltkrieg - das entspricht Verlusten beim globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 9 Billionen US-Dollar (USD) - Welthandel 2020 in einer tiefen Rezession mit -15%, Verluste dürften sich auf 3,5 Billionen USD belaufen - Pleitewelle in Sicht: Weltweite Insolvenzen dürften 2020 um 20% steigen, USA (+25%) und Europa (+19%) Haupttreiber, China mit +15% - Deutschland: mindestens 10% mehr Pleiten 2020 erwartet, ohne staatliche Maßnahmen noch wesentlich höher - Schuldenberge der Unternehmen steigen durch Corona an - Lösungen für den Abbau der Schuldenlast müssen mittelfristig gefunden werden Die Coronapandemie hinterlässt bei der Weltwirtschaft tiefe Spuren. Das dürfte nach Einschätzung des weltweit führenden Kreditversicherers Euler Hermes zu einer tiefen Rezession bei Welthandel und Weltwirtschaft führen - und in der Folge zu einer weltweiten Pleitewelle. Global dürften die Insolvenzen 2020 damit zum vierten Mal in Folge steigen - allerdings mit +20% in bisher ungekanntem Ausmaß. Im Vergleich: 2019 lag der Zuwachs noch bei 8%. Beim Welthandel drohen Verluste von 3,5 Billionen USD. Das bedeutet ein Minus beim Volumen der gehandelten Waren und Dienstleistungen von 15%, beim Wert der Waren ist der Rückschlag mit -20% sogar noch schwerer. Das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) steckt durch die Coronapandemie mit voraussichtlich -3,3% in der größten Rezession seit dem 2. Weltkrieg. 2020 versprach ursprünglich ein eher ruhiges Jahr zu werden - doch dann kam Corona "2020 versprach ursprünglich eigentlich ein eher ruhiges Jahr zu werden", sagt Ludovic Subran, Chefvolkswirt von Allianz und Euler Hermes. "Zwar mit einigen geopolitischen Unsicherheiten, einem weiterhin schwelenden Handelskonflikt...

Hanauer Betreiber von McTREK-Outdoorläden stellt Insolvenzantrag

Frankfurt a. M. (ots) - - Drohende Zahlungsunfähigkeit der YEAH! AG mit 420 Mitarbeitern und bundesweit 43 Ladengeschäften - Online-Shop soll auch in der Corona-Krise fortgeführt werden - Sanierungsspezialist Thomas Rittmeister von Reimer Rechtsanwälte wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt Die YEAH! AG mit Sitz in Bruchköbel bei Hanau hat am 1. April 2020 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hanau gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgericht den Frankfurter Rechtsanwalt und Sanierungsexperten Thomas Rittmeister von Reimer Rechtsanwälte bestellt. Dieser prüft nun gemeinsam mit Steuer- und Wirtschaftsexperten die wirtschaftliche Situation des unter seinem Markennamen McTREK bekannten Outdoor-Ausrüsters und dessen Sanierungsoptionen. Das Unternehmen betreibt bundesweit 43 McTREK-Filialen sowie einen Online-Shop und beschäftigt 420 Mitarbeiter. Die YEAH! AG gehört mehrheitlich zur belgischen A.S. Adventure Group. Die Gehaltszahlungen für die Beschäftigten sind bis auf Weiteres über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Im Sortiment des Spezialisten für Funktionsbekleidung und Outdoorsport befinden sich rund 10.000 Produkte von 250 Herstellern . Wegen der Corona-Krise sind aktuell alle Filialen geschlossen. Der Online-Shop wurde ebenfalls vorübergehend eingestellt, soll aber schnellstmöglich wiedereröffnet werden. "In der aktuellen Covid19-Krise ist es kaum möglich, eine valide langfristige Fortführungsprognose zu treffen. Jetzt gilt es erstmal, insbesondere den Onlinehandel wieder zum Laufen zu bringen, um erwartbare Nachholeffekte nach einer Verbesserung der Corona-Lage zu verwirklichen", sagt der Sanierungsexperte Rittmeister. Ob dies gelinge, lasse sich zu diesem frühen Zeitpunkt jedoch noch nicht absehen. Die McTREK-Beschäftigten wurden vom Vorstand am 2. April über den Insolvenzantrag informiert. "Die Betroffenheit ist in der aktuell angespannten Gesamtlage natürlich riesig", sagt der Vorstandsvorsitzende Dominik Poley. "Ich weiß, welche zusätzlichen Ängste dies bei meinen Kolleginnen und...

Corona: Worauf Unternehmer jetzt bei Insolvenzgefahr achten müssen

Hamburg (ots) - Der Sanierungs- und Insolvenzrechtsexperte Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte im Interview über Insolvenzantragspflichten in Zeiten von Corona, Alternativen zum Regelinsolvenzverfahren und über die geplanten insolvenzrechtlichen Erleichterungen durch die Bundesregierung. Frage: Wann sind Unternehmer verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen? Das hängt zunächst von der Art des Unternehmens ab: Geschäftsführer einer GmbH, GmbH & Co. KG, einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) oder Vorstände einer AG sollten sofort bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden, um eine verschärfte persönliche Haftung zu vermeiden. Spätestens drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrunds muss der Antrag gestellt werden. Außerdem machen sie sich eventuell strafbar wegen Insolvenzverschleppung. Anders sieht es bei echten Personengesellschaften wie OHGs, KGs, GbRs oder Einzelunternehmern aus: Rechtlich sind diese nicht verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen - sie können es aber. In jedem Fall hat sich gezeigt, dass die Sanierungschancen steigen, je früher ein Sanierungsexperte hinzugezogen wird. Diese können ein Unternehmen häufig auch ohne Insolvenzantrag im Rahmen einer außergerichtlichen Restrukturierung sanieren. Frage: Ab wann gilt ein Unternehmen rechtlich als zahlungsunfähig? Viele Unternehmer denken, dies sei erst der Fall, wenn kein Geld mehr vorhanden ist. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrglauben. Um zahlungsunfähig zu sein, genügt es, wenn lediglich zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt werden können. Wer verkürzt gesagt beispielsweise ein Bankguthaben von 90.000 Euro besitzt und fällige Verbindlichkeiten von 100.000 Euro kann bereits als zahlungsunfähig gelten. Das gilt auch in Zeiten von Corona. Frage: Nun hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz angesichts der Corona-Krise angekündigt, die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 auszusetzen. Was bedeutet das für Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage? Das ist aktuell leider noch unklar. Als sicher gilt lediglich: Die...

Bildungsverband fordert Schutzschirm für Träger in Deutschland / Träger in ihrer Existenz bedroht

Berlin/Frankfurt am Main (ots) - "Wenn wir jetzt nicht aufpassen, stehen wir am Ende der Krise vor einem bildungspolitischen Scherbenhaufen", warnt der Vorsitzende des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband, BBB), der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. "Aktuell ist es so, dass einerseits fast alle Bildungseinrichtungen auf Anweisung der Behörden und zum Schutz der Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen geschlossen wurden. Gleichzeitig diskutieren wir mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Arbeitsministerium darüber, ob die bestellten Leistungen auch dann bezahlt werden müssen, wenn die Träger sie wegen der Schließung ihrer Einrichtungen nicht erbringen können." In einer konzertierten Aktion haben sich gestern unter anderem der BBB, der Verband der Privatschulen und das Kolping-Bildungswerk an Arbeitsminister Hubertus Heil mit der Bitte um Hilfe und Unterstützung in dieser Krise gewendet. In der Diskussion ist jetzt ein Art Schutzschirm, mit dessen Hilfe die Bildungsträger in Deutschland vor der Insolvenz gerettet werden könnten. Eine Entscheidung darüber könnte am morgigen Donnerstag fallen. Wenn es zu einem Ausfall der Zahlungen vor allem durch die BA kommen sollte, so Fojkar, würden viele Anbieter das Ende der Corona-Krise nicht erleben. "Die meisten Anbieter sind gemeinnützig, dürfen entsprechend keine großen Rücklagen bilden und haben daher kaum Reserven, auf die sie jetzt zurückgreifen können. Gleichzeitig sind sie systemrelevant: Wenn sie jetzt reihenweise in Insolvenz gingen, entstehen große Lücken in der Bildungs-Infrastruktur in Deutschland. Das wirft uns um Jahre zurück - bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen, dem Abbau von Jugendarbeitslosigkeit und der Ausbildung von künftigen Fachkräften. Das muss unbedingt verhindert werden", so Fojkar. Die Bildungsträger seien über viele Jahre zuverlässige Partner der Bundesagentur für Arbeit gewesen, stellt der BBB-Vorsitzende klar. "In diesen...
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