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Abgasskandal der Daimler AG vor dem EuGH: Schadenersatzpflicht wegen Thermofenster?

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Ravensburg hatte ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG ausgesetzt und Fragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dort bahnt sich jetzt eine schwere Niederlage für deutsche Automobilhersteller im Dieselabgasskandal an. Ein Thermofenster stellt aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar! Das Landgericht Ravensburg hatte vergangenes Jahr im Dieselabgasskandal für viel Wirbel gesorgt. Durch den Vorlagebeschluss vom 12. Februar 2021 (Az.: 2 O 393/20) hatte das Landgericht ein Dieselverfahren ausgesetzt und sich mit einer Reihe von Fragen an den Europäischen Gerichtshof EuGH gewendet. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es unvereinbar mit Unionsrecht sei, wenn ein Erwerber, der ungewollt ein vom Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebrachtes Fahrzeug gekauft habe, zivilrechtliche deliktische Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller auf Ersatz seines Schadens nur ausnahmsweise geltend machen könne, wenn der Fahrzeughersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt habe. Eine Begründung des Landgerichts lautete, dass ein Thermofenster auch ausnahmsweise nicht zulässig sei und es nicht ersichtlich sei, dass es die vom EuGH genannten strengen Anforderungen an eine zulässige Abschalteinrichtung erfülle. Damit hat sich der Europäische Gerichtshof nun befasst. Das Ergebnis kommt einem Erdbeben gleich: In seinen Schlussanträgen in dem Dieselverfahren (Az.: C 100/21) verdeutlichte der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz hätten, wenn in ihren Fahrzeugen ein sogenanntes Thermofenster verbaut sei. Ein Thermofenster stellt aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Das Thermofenster kommt bei der Abgasrückführung zum Einsatz, wonach die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren wird. Dabei bezog Athanasios Rantos sich sowohl auf eine die Volkswagen AG betreffende Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 (Az. C-693/18) als auch auf seine früheren Ausführungen zum Thermofenster in zwei noch...

Oberlandesgericht Oldenburg positioniert sich im Dieselabgasskandal zum Restschadensersatz nach § 852 BGB

Mönchengladbach (ots) Ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Oldenburg zeigt, dass im Dieselabgasskandal auch für Fahrzeuge älteren Baujahrs noch Schadenersatz erstritten werden kann. Hintergrund sind die Regelungen zum Restschadensersatz nach § 852 BGB. In den Dieselabgasskandal kommt weitere Bewegung. Denn nun ist es einmal mehr klargeworden, dass auch Haltern älterer Fahrzeuge unter gewissen Umständen Schadenersatz zusteht. Hintergrund sind die Reglungen zu Ansprüchen aus § 852 BGB im Rahmen eines "Restschadensersatzanspruchs": "Nach dieser Bestimmung hat der Ersatzpflichtige selbst nach Verjährung des Schadenersatzanspruches nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben, was er durch die unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten erlangt hat. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass der Anspruch aus § 852 BGB weiterhin ein deliktischer Schadensersatzanspruch ist", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. In dem Rahmen müssen die von Autoherstellern erschlichenen finanziellen Vorteile an die Geschädigten zurückgegeben werden, und die Verjährung tritt frühestens nach zehn Jahren ab Kauf ein. Nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits deliktische Ansprüche zugesprochen hat, stehen die Schadensersatzansprüche den geschädigten Dieselkäufern aus § 852 BGB in jedem Fall zu. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat diesen Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB bestätigt (Urteil vom 29.10.2021, Az.: 6 U 94/21 zu Az.: 6 O 2518/20 Landgericht Osnabrück). Auf die Berufung des Klägers wurde das erstinstanzliche Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und die Volkswagen AG verurteilt, an den Kläger 21.334,11 Euro...

Dieselskandal der Daimler AG: Erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster erkenne, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfzyklus entspreche. Wenn das entsprechende Temperaturfenster erkannt werde, werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung oder anderen Maßnahmen gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenstern erfolge, erheblich intensiviert und optimiert. "Zusätzlich kommt eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. "Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage,...

VW-Dieselabgasskandal

VW-Dieselabgasskandal: Verbraucherfreundliche Rechtsprechung setzt sich vehement fort Mönchengladbach (ots) - Selbst das seit Jahren VW-freundliche Landgericht Braunschweig erkennt jetzt an, dass Volkswagen im Dieselskandal zu Schadensersatz wegen Betruges beziehungsweise vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet ist. Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft vor allem Eigentümer älterer EA189-Diesel dazu auf, die verbleibende Zeit bis zur Verjährung zu nutzen, um gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung zu klagen. Instanzgerichte in ganz Deutschland haben geschädigten Verbrauchern im Volkswagen-Abgasskandal seit langer Zeit immer wieder Recht zugesprochen. In tausenden Urteilen ist der Autohersteller zur Rücknahme von Fahrzeugen und Schadensersatzzahlungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig, sozusagen das VW-Heimatgericht, hatte sich bislang hingegen immer wieder vor verbraucherfreundlichen Urteilen gescheut und eine Haftung des Volkswagen-Konzerns kategorisch abgelehnt. Volkswagen gegenüber betroffenen Autobesitzern Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 hat jetzt zum Umdenken gezwungen: Ein Einzelrichter der 11. Zivilkammer des Landgerichts Braunschschweig hat am 2. Juni 2020 in einem Beschluss die Änderung seiner VW-freundlichen Rechtsauffassung angekündigt (Az. 11 O 4083/18). Der BGH als oberstes deutsches Zivilgericht hatte zuvor festgestellt, dass Volkswagen gegenüber betroffenen Autobesitzern von Fahrzeugen mit dem Motorentyp EA189 grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges, verpflichtet ist. Der BGH hatte damit sehr verbraucherfreundlich entschieden und die betrügerischen Abgasmanipulationen entsprechend geahndet. Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert Das hat das Landgericht Braunschweig jetzt auch anerkannt und beugt sich dieser Verbraucherfreundlichkeit. Zwar setzt sich der Einzelrichter kritisch bis ungebührlich mit dem BGH-Urteil auseinander, bemerkt aber immerhin grundsätzlich: "Trotz aller aufgeführten Punkte erscheint die vom BGH vertretene Rechtsauffassung im Ergebnis nicht unvertretbar. Vor diesem Hintergrund wird der Unterzeichner seine...
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