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Halogen-Scheinwerferlampen

TÜV SÜD: Beim Autolicht-Tuning auf Prüfzeichen achten

München (ots)Heller, weiter, weißer: Licht, Scheinwerfer und Leuchten wecken bei Tunern große Begehrlichkeiten. Das ist nichts Neues. Tuner-Augen richtig zum Leuchten bringt vor allem die LED-Technologie. Das gilt besonders auch für die Scheinwerfer. Angeheizt werden solche Umbaugedanken durch ein umfangreiches Angebot von Auf- und Nachrüst-Sätzen - das Internet und der Handel sind entsprechend voll damit. Aber längst nicht alles ist legal. Deshalb sollten Änderungen an der Lichtanlage gut vorbereitet werden. Denn wer sich hier nicht penibel an die Vorschriften hält, dem drohen Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Nicht genehmigte Lampen sind zudem ein erheblicher Mangel, das heißt: keine Plakette bei der Hauptuntersuchung. Die Experten von TÜV SÜD wissen, was davon erlaubt ist und wovon man besser die Finger lässt - ein Überblick. "Alles, was außen am Auto oder nach außen leuchtet, muss genehmigt sein und ein Prüfzeichen tragen", sagt Karsten Graef von TÜV SÜD. "Das gilt sowohl für die Scheinwerfer und Leuchten selbst als auch für die Lichtquelle. Eine Glühlampe darf also nicht so einfach gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden, selbst wenn der Sockel passt", so Graef weiter. Solche sogenannten Retrofits sind in den meisten Fällen schlicht verboten. Es existierten dafür keine Prüf- und Zulassungsvorschriften. Das hat sich jetzt zum Teil geändert. Inzwischen sind genehmigte LED-Retrofits für Halogen-Scheinwerferlampen - zugeschnitten auf bestimmte Fahrzeugtypen - auf den Markt gekommen, die auch nur eine rein deutsche Genehmigung haben. Erkennbar sind sie am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einer Wellenlinie und der dazugehörigen Genehmigungsnummer. Trotzdem gilt: Umbauten an der Lichtanlage generell lieber vorab mit der Fachwerkstatt besprechen. Für die speziell bei einzelnen Fahrzeugtypen zugelassenen Retrofits gelten besondere Regeln. Welche das im...
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