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Verbraucherkanzlei bezwingt Wohnmobilhersteller im Dieselskandal Erfolgreiches Schadensersatzverfahren gegen Fiat Chrysler geführt

Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen im Abgasskandal deutlichen Aufwind. Eine Partnerkanzlei von halloAnwalt - die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei - erstritt jüngst ein Schadensersatzurteil für ihren Mandanten. Das Landgericht Meiningen hat den italienischen Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy zu einer Entschädigungssumme von rund 37.700 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Käufers Im konkreten Fall, des im Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 1 O 425/21 beim LG Meiningen verkündeten Urteils, hatte ein Mandant der Verbraucherrechtskanzlei gegen den Hersteller seines Wohnmobils Schadensersatzklage eingereicht. Das Urteil bestätigte, dass der Fahrzeugbesitzer des Modells FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 gemäß § 826 BGB "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" worden ist. Das Gericht stellt nach Prüfung der Sachlage fest, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese Software sorgt dafür, dass das Fahrzeug gesetzeskonforme Emissionswerte auf dem Prüfstand erreicht. Im tatsächlichen Straßenverkehr liegen die Abgaswerte jedoch deutlich darüber. Dass diese Einrichtung bewusst zu Täuschungszwecken in den Dieselmotor integriert worden war, sieht das Gericht als bewiesen an. Millionenfach Fahrzeugbesitzer im Abgasskandal betroffen Nach mittlerweile knapp sechseinhalb Jahren ist deutlich geworden, dass es sich bei dem Abgasskandal um einen weitreichenden Betrug an Verbrauchern handelt. Zahlreiche Hersteller und Millionen Fahrzeuge sind seit Bekanntwerden der ersten Manipulationsvorwürfe in den Fokus internationaler Ermittlungen geraten. halloAnwalt schätzt, dass weitere Urteile folgen werden Dass nun FCA als Fahrzeughersteller und Teilezulieferer von Wohnmobilen zu Schadensersatz verurteilt wurde, leistet der Verbraucherseite deutliche Dienste. Die Verbraucherschützer von halloAnwalt werten das LG-Urteil als wegweisend in diesem Zusammenhang. "Unserer Einschätzung nach werden dem neuesten Urteil des Landesgerichts Meiningen mit großer Wahrscheinlichkeit weitere vielversprechende folgen. Wir...

Kindersitze richtig einbauen ADAC: Nicht immer die Kopfstützen entfernen

München (ots) Der richtige Einbau von Kindersitzen im Auto ist entscheidend für die Sicherheit der Kleinsten im Falle eines Unfalls. Werden dabei die Kopfstützen abgebaut, wie die meisten Sitz- und Autohersteller empfehlen, ergibt sich dabei ein erhöhtes, wenn auch kein schwerwiegendes Verletzungsrisiko. Das haben Crash-Tests des ADAC ergeben. Wer vor dem Einbau die Bedienungsanleitungen der Sitz- aber auch der Autohersteller liest, findet oft den Hinweis auf das Abnehmen der Kopfstützen beim Einbau - vor allem bei hohen Kindersitzen bzw. Sitzerhöhungen mit Rückenlehne. Doch ob von den Kopfstützen oder der zumeist empfohlenen Demontage tatsächlich Gefahren ausgehen, hat der ADAC durch mehrere Heckaufprall-Tests untersucht. Auch die Frage nach dem besseren Sitzkomfort (mit oder ohne Kopfstütze) war Thema. Die Auswertung der Crashversuche zeigt außerdem, dass beim verwendeten Sitz der Gruppe III mit einem 10-jährigen Dummy die Kopfstütze sogar eine abstützende Wirkung hat, die der Kindersitz allein nicht bieten kann. So reduziert die Kopfstütze die auftretenden Kräfte (Beschleunigung, Zugkraft und Biegemoment) deutlich. Gleichzeitig halten sich die negativen Auswirkungen auf den Sitzkomfort in Grenzen. Daher sollten nach Ansicht des ADAC die Kopfstützen nicht - wie in vielen Bedienungsanleitungen empfohlen - grundsätzlich ausgebaut werden. Vielmehr sollten Eltern unter Berücksichtigung von Größe und Gewicht des Kindes sowie den Gegebenheiten des Kindersitzes individuell entscheiden und vorzugsweise die Kopfstütze nicht abnehmen. Wirkt sich die Kopfstütze beispielsweise auf den Sitzkomfort des Kindes aus (deutlich zu aufrechte Sitzposition, schlafendes Kind kippt nach vorn, Kindersitz kippt bei Kurvenfahrt zur Seite),sollte die Kopfstütze lieber um 180° gedreht im Fahrzeug montiert werden. Ist dies nicht möglich, die Kopfstütze ausbauen und sicher im Fahrzeug verstauen. Zusätzlich fuhren die ADAC Tester Ausweichmanöver. Bei diesen...
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