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Fahrerqualifizierungsnachweis

Fahrerqualifizierungsnachweis: LapID erweitert elektronische Führerscheinkontrolle

Netphen (ots) Der Nachweis über die gültige Berufskraftfahrerqualifikation (bislang bekannt als Schlüsselzahl 95) erfolgt nach Vorgabe der EU seit Mai 2021 über den Fahrerqualifizierungsnachweis. Um die Gültigkeit dieses Dokuments zu überprüfen, bietet LapID ab sofort eine neue Kontrollmöglichkeit an und setzt dafür auf bewährte Prozesse der elektronischen Führerscheinkontrolle. Anpassung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts hat die EU bereits im Jahr 2003 die EU-Richtlinie 2018/645 beschlossen. Diese wurde Ende 2020 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Darin ist unter anderem festgehalten, dass die Schlüsselzahl 95 seit dem 23. Mai 2021 nicht mehr auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen wird. Stattdessen wird der Nachweis zur Grund- und Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation in einem neuen Dokument, dem Fahrerqualifizierungsnachweis, eingetragen. Ein Vorteil ist, dass der Nachweis nun auch in Fällen eingetragen werden kann, in denen die Eintragung im Führerschein bislang nicht möglich war, zum Beispiel bei Fahrern, die die Berufskraftfahrerqualifikation erlangen und einen EU-Führerscheinen aus anderen Ländern als Deutschland besitzen. Der Fahrerqualifizierungsnachweis ähnelt dem EU-Kartenführerschein und enthält ebenso Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise Hologramme. Auf der Rückseite kann die Schlüsselzahl 95 samt Gültigkeitsdatum für Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr sowie Kraftfahrzeuge für den Personenverkehr eingetragen werden. Überwachung des Fahrerqualifizierungsnachweises Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt den Führerschein als amtlichen Nachweis der Fahrerlaubnis nicht, sondern muss zusätzlich zum Führerschein mitgeführt werden. Berufskraftfahrer ohne Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildung (Schlüsselzahl 95) müssen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Aber auch der Fahrzeughalter oder der Fuhrparkverantwortliche können zur Verantwortung gezogen und mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro belegt werden, wenn die Fahrer ohne gültigen Nachweis unterwegs sind. Denn diese sind ohne gültigen Fahrerqualifizierungsnachweis...
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