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Rapport aus Wien nach Brüssel für noch mehr Nachhaltigkeit: Österreichischer Projektentwickler INVESTER United Benefits nimmt an Studie zur EU-Taxonomie teil

Wien (ots) - - Ziel der groß angelegten Studie ist die Überprüfung der vorgeschlagenenen technischen Bewertungskriterien zur Kreislaufwirtschaft auf ihre Anwendbarkeit in der Praxis - Projekte von INVESTER United Benefits wurden mehrfach mit dem ÖGNI-Zertifikat ausgezeichnet. Damit ist INVESTER United Benefits bestmöglicher Teilnehmer für die Studie zur EU-Taxonomie - Die Machbarkeitsstudie wird im Dezember 2022 abgeschlossen und ist Fundament zukünftiger Entwicklungen im EU-Bausektor Als Vorreiter unter den Projektentwicklern im Bereich nachhaltiges Bauen in Österreich gehört der Projektentwickler INVESTER United Benefits zu den wenigen Teilnehmern aus Österreich, die an der aktuellen europaweiten EU-Taxonomie-Studie teilnehmen. Dafür nimmt der Entwicklungsarm der United Benefits Holding an Interviews teil, skizziert Beispielprojekte und liefert Daten. CEO Michael Klement misst der Studie für die EU und die eigene ESG-Strategie eine hohe Bedeutung bei: "Die Studie eröffnet uns die Möglichkeit, der EU ein Feedback aus der Praxis zu geben und gegebenenfalls wichtige Änderungen anzuregen. Andererseits hilft uns die Teilnahme intern, unsere Kriterien und Strukturen zu optimieren. Eine Teilnahme ist für uns - als Vorreiter im Nachhaltigkeitsbereich - ein Fixtermin." Die Studie lief im März 2022 an, die Auswertung ist für Dezember 2022 vorgesehen. Die EU-Taxonomie-Studie ist Teil des EU-Green-Deals, der zum Ziel hat, Europa klimafreundlich zu gestalten und die ambitionierten CO2-Ziele bis 2050 zu erreichen. "Wir befürworten den EU-Aktionsplan und möchten zu einer effizienten Umsetzung beitragen. Um für morgen praxistaugliche EU-Regelungen zu schaffen, müssen wir heute realistisch erfassen, was überhaupt umsetzbar sein kann", sagt CEO von INVESTER United Benefits Michael Clement anlässlich der Teilnahme. ÖGNI und CPEA steuern die Studie Die Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) führt unter der Leitung...

Vernetzte Fahrzeuge: EU-Gesetzgebung muss Daten für hoheitliche Aufgaben mit abdecken Fahrzeugprüfung, Verkehrspolizeiarbeit und Unfallanalytik brauchen Datenzugriff

Stuttgart / Brüssel (ots) Vernetzte Fahrzeuge DEKRA CEO: Regularien für mehr als Business-to-Business-Fragen nötig ROADPOL, EVU und DEKRA fordern sektorenspezifische Vorgaben Data-Act-Entwurf schreibt wichtige Prinzipien fest Das europäische Verkehrspolizeinetzwerk ROADPOL, die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse EVU und der weltweite Marktführer in Sachen Fahrzeugprüfung DEKRA begrüßen den Entwurf der Europäischen Kommission für den so genannten Data Act. Er schreibt grundlegende Prinzipien fest für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten, die von Produkten erzeugt und gesammelt werden. Gleichzeitig fordern die Experten sektorenspezifische Vorgaben zur Datennutzung im Automobilbereich. Für sie ist entscheidend, dass diese Regelungen auch den Zugriff auf Daten abdecken, die für hoheitliche Tätigkeiten wie Unfallanalytik, Fahrzeugprüfung und Strafverfolgung benötigt werden. "Die sektorenspezifische Gesetzgebung darf nicht nur Business-to-Business-Fragen betreffen", sagt DEKRA Vorstandschef Stefan Kölbl. "Hoheitliche Aufgaben müssen unbedingt mit einbezogen werden. Der Zugriff auf die relevanten Daten ist unerlässlich, damit Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Fahrzeugüberwacher und Unfallanalytiker auch in Zukunft ihre wichtige Arbeit machen können, wenn Fahrzeuge mehr und mehr automatisiert und vernetzt fahren. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher." "Die europäischen Verkehrspolizeien haben - über ihre Kernaufgabe der Verkehrsüberwachung hinaus - die wichtige Aufgabe, Unfallursachen zu ermitteln. Mehr und mehr automatisiert fahrende Fahrzeuge auf europäischen Straßen haben auch Auswirkungen auf die Verkehrsunfallaufnahme", sagt ROADPOL-Präsident Volker Orben. "Es gibt keine Fahrerinnen oder Fahrer mehr, die Angaben zum Unfallhergang machen können. Deshalb braucht die Polizei - gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Experten - verlässlichen und geregelten Zugang zu den in den Fahrzeugen generierten digitalen Daten. Die Erhebung und Auswertung der Daten ist Voraussetzung für die hoheitliche Entscheidung, wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, und damit Grundlage...

Tacho-Manipulation: Immer noch kein wirksamer Schutz / ADAC testet Tacho-Verfälschung bei drei modernen Pkw / EU-Verordnung muss verlässlichen Schutz garantieren

München (ots) - Noch immer lässt sich bei vielen aktuellen Autos der Kilometerstand einfach und schnell manipulieren. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des ADAC. Dazu wurden stichprobenartig drei Autos mit einem frei erhältlichen Gerät manipuliert: ein Ford Kuga von 2019, ein Opel Grandland X von 2020 und ein Peugeot 208 von 2019. Der Kilometerstand konnte meist nach wenigen Minuten beliebig verfälscht werden. Schätzungen der Polizei gehen davon aus, dass an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden ist. Bei zwei der drei untersuchten Autos reichte es, das Manipulations-Gerät an die Onboard-Diagnosebuchse anzustecken. Beim Opel musste das Gerät zusätzlich auch am Tacho fixiert werden. Für über 170 weitere Modelle ab 2019 gibt es ebenfalls passende Menüpunkte in den Manipulationsgeräten, wie der ADAC auf den frei zugänglichen Seiten der Gerätehersteller registriert hat. Somit greift laut ADAC die geltende EU-Verordnung immer noch nicht, wonach der Kilometerstand systematisch im Auto geschützt werden muss. Das Gesetz gilt seit September 2017 für neue Fahrzeugmodelle und seit September 2018 für alle Neuwagen. Der Club fordert eine Ergänzung der Verordnung, in der eindeutig definiert ist, wie wirksam der Schutz sein muss und wie er überprüft wird. Zudem fordert der ADAC eine Kontrolle des Manipulationsschutzes durch eine neutrale Stelle, etwa durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI. Hierfür gibt es weltweit anerkannte Methoden wie Common Criteria, die auch als ISO 15408 dokumentiert ist. Für die Manipulation von Tachos werden handliche, leicht bedienbare Geräte verwendet, die im Handel legal erhältlich sind. Mit der darin enthaltenen Software kann bei der Mehrzahl der Fahrzeuge der Kilometerstand ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile beliebig...

Karliczek: Wir haben alle an Bord – Forschungsfreiheit ist das Fundament des Europäischen Forschungsraums

Berlin (ots) - Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit ist von allen 27 EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden Alle 27 EU-Mitgliedstaaten und die EU-Forschungskommissarin haben nunmehr die "Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit" unterzeichnet. Damit ist eine gemeinsame Basis für weitere Schritte zum Schutz der Grundwerte im Europäischen Forschungsraum geschaffen worden. Die Bonner Erklärung wurde im Oktober vergangenen Jahres unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft initiiert. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten nicht alle Mitgliedstaaten die Erklärung vor Ort bei einer gemeinsamen Konferenz der EU-Forschungsministerinnen und -minister in Bonn unterzeichnen. Die fehlenden Unterschriften wurden deshalb im schriftlichen Verfahren nachträglich eingeholt. Auch internationale Partner unterstützen die Bonner Erklärung, darunter Israel, Kanada, Mexiko, Norwegen, die Schweiz und die Ukraine. Dazu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek: "Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und unseres Wohlstands. Ich freue mich, dass nun alle EU-Mitgliedsstaaten die Bonner Erklärung unterzeichnet haben. Das ist ein ganz klares Bekenntnis zur hohen Bedeutung der Forschungsfreiheit für Europa. Darauf wollen wir aufbauen und jetzt konkrete Schritte einleiten, um die Inhalte der Erklärung umzusetzen. Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist messbar. Wir möchten deshalb den Europäischen Forschungsraum enger mit dem Europäischen Hochschulraum verzahnen. Für beide Bereichen wurde vereinbart, vergleichbare Monitoring-Systeme zu entwickeln. Sie ermöglichen, Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit transparent zu machen. Das schafft in Zukunft die Grundlage, Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit klarer aufzuzeigen und sich besser dagegen wehren zu können. Ich begrüße und unterstütze deshalb auch den Vorschlag aus der Wissenschaft, Wissenschaftsfreiheit künftig bei Hochschulrankings zu berücksichtigen. Exzellente und freie Wissenschaft - das suchen Forschende und Studierende. Der Schutz der Forschungsfreiheit ist auch eine wichtige Grundlage für vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit - gerade bei...

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

Brüssel (ots) - Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des "Corona-Wiederaufbaufonds"("RRF") erlaubt. Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert: "Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist." Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt: "Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar", so das Centrum für Europäische Politik. "Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar", hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt. "Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das "No-Bailout-Prinzip" achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich - so...
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