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Herbstliches Autofahren: Wichtige Tipps von ERGO Versicherung für Verbraucher

Trotz Nebel, Nässe und Laub sicher unterwegs Nebel, rutschige Straßen und schlechte Sichtverhältnisse können das Autofahren im Herbst zu einer ungemütlichen Angelegenheit machen. Worauf Autofahrer achten sollten, um trotz Schmuddelwetter sicher ans Ziel zu kommen, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Er hat außerdem Tipps, um im Nebel den Durchblick zu behalten, und kennt das richtige Verhalten bei Wildwechsel. Winterreifenpflicht? Ab Oktober ist es wieder Zeit für Winterreifen. Auch wenn in Deutschland nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt, empfiehlt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, spätestens beim ersten Raureif den Reifenwechsel. Denn Autofahrer, die bei Eis, Glätte und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. "Um zu prüfen, ob das Reifenprofil noch die empfohlenen vier Millimeter aufweist, können Kfz-Besitzer beispielsweise ein Zwei-Euro-Stück in die Rille halten", so Schnitzler. "Verschwindet der silberne Rand, ist es noch tief genug." Außerdem wichtig: Reifendruck prüfen. Übrigens: Werden die Sommerreifen unter Verschluss gelagert, besteht meist ein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung. Licht und Scheibenwischer checken Sobald es morgens später hell und abends früher dunkel wird, sollten Autofahrer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs prüfen. "Manche Autohäuser bieten im Herbst kostenlose Lichttests an", weiß der Kfz-Experte. Für einen klaren Durchblick während der Fahrt empfiehlt er außerdem, die Scheiben regelmäßig zu reinigen, Scheibenwischer zu testen und gegebenenfalls auszutauschen. Gute Sicht mit dem richtigen Licht Nebel und Regen sorgen im Herbst häufig auch tagsüber für schlechte Lichtverhältnisse. "Das Tagfahrlicht reicht dann oft nicht aus, um andere Autos, Fahrradfahrer oder Fußgänger rechtzeitig zu erkennen", so Schnitzler. "Bei schlechter Sicht sollten Autofahrer daher das Abblendlicht einschalten." Bei erheblicher Sichtbehinderung ist dies laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar Pflicht. "Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt...

Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Versicherung

Experten der ERGO Group informieren Stefan B. aus Freising: Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss ich für den Schaden haften? Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO: Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe. Für Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem auf und es erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Klarheit bei Unfällen mit geliehenen Autos: Tipps zur Versicherung und Leihverträgen Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, falls vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Autobesitzer müssen die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und erhalten ebenfalls die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der jährliche Versicherungsbeitrag. Kfz-Besitzer, die keine Kaskoversicherung haben, müssen mögliche Reparaturen am eigenen Auto selbst bezahlen. Damit es im Falle eines Unfalls nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es sinnvoll, vorab einen sogenannten Leihvertrag mit dem Ausleihenden zu schließen. Darin können beide Parteien festlegen, wer bei einem Unfall die Kosten übernimmt. Musterformulare gibt es beispielsweise auf der Internetseite des ADAC zum Download. Hier können Autobesitzer zum Beispiel auch vorhandene Schäden eintragen, um spätere Unklarheiten bei einem Unfall zu vermeiden. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.438 Weitere Ratgebertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/ratgeber bereit. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung. Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group...

Regeln rund ums Parken – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu achten ist Einen Parkplatz zu finden, kann für Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das Parken in zweiter Reihe ist daher oft die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel mal schnell Brötchen zu kaufen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese und weitere rechtliche Fragen rund ums Parken von Auto, Motorrad und auch Anhängern erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Verkehrsteilnehmer dürfen parken, wo es nicht verboten ist Wer für mehr als drei Minuten stehen bleibt oder sein Fahrzeug verlässt, parkt - bei kürzen Zeiträumen ist von Halten die Rede. "Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Autofahrern das Halten und Parken überall dort, wo es nicht verboten ist", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Zusätzlich zu den üblichen Verkehrsschildern wie "Halteverbot" schränkt die StVO das Abstellen von Fahrzeugen auch in bestimmten Bereichen wie Feuerwehrzufahrten, an abgesenkten Bordsteinen oder gegenüber Einfahrten in schmalen Straßen und an Engstellen sowie in scharfen Kurven ein." Parken auf dem Gehweg Auch kurz auf dem Gehweg zu halten oder zu parken ist keine gute Idee. "Denn die StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen", so die ERGO Juristin. "Gehwege sind daher zum Befahren, Halten und Parken tabu." Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Zweiräder wie Mofas, Motorräder und E-Bikes. Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Gehwegparkverbot: Ist ein spezielles Verkehrszeichen oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden, ist es erlaubt, Fahrzeuge unter 2,8 t wie auf dem Schild abgebildet auf dem Gehweg abzustellen. "Viele Kommunen tolerieren auch das Parken von Mofa und Co. auf dem Bürgersteig - solange das abgestellte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer...

Unfälle mit dem E-Bike vermeiden

Tipps für eine sichere Fahrt E-Bikes sind extrem beliebt. Doch viele unterschätzen die Unterschiede in der Fahrweise im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern. Nicht selten kommt es daher aufgrund der hohen Geschwindigkeit oder des ungewohnten Kurvenverhaltens zu Unfällen. Helena Biewer, Leiterin der ERGO Unfallversicherung, erklärt, wie E-Bike-Fahrer Unfällen im Straßenverkehr vorbeugen können und worauf insbesondere Senioren achten sollten. Unterschiede zwischen Pedelec, E-Bike, S-Pedelec Auch wenn viele im Alltag nur den Begriff "E-Bike" verwenden, gibt es doch unterschiedliche Varianten. Pedelecs unterstützen beim Treten und können bis zu 25 km/h erreichen. "E-Bikes schaffen diese Geschwindigkeit ohne menschliche Unterstützung und zählen daher als Elektromofa, für die ein Mofa-Führerschein erforderlich ist", erklärt Helena Biewer, Leiterin der ERGO Unfallversicherung. Für die sogenannten S-Pedelecs ist ein Führerschein der Klasse AM nötig, da diese sogar bis zu 45 km/h schnell fahren können. Übrigens: Am beliebtesten sind die unterstützenden Pedelecs. Unfallrisiko E-Bike Einer der Gründe, warum E-Bikes so beliebt sind: Mit ihnen lassen sich einfacher längere Strecken zurücklegen. Doch das heißt auch: Je länger die Strecke, desto höher das Unfallrisiko. Und auch das Risiko für schwere Unfälle ist, im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern, mit dem E-Bike deutlich erhöht. "Gleichzeitig verleitet ein E-Bike dazu, mit hoher Geschwindigkeit zu fahren, die viele Radler unterschätzen", so Biewer. Denn sie erfordert nicht nur eine schnellere Reaktionszeit, sondern führt auch dazu, dass Fahrer leichter die Kontrolle verlieren. Zusätzlich ist es deutlich schwerer als herkömmliche Räder. Dadurch verändert sich das Fahrverhalten - besonders in Kurven - und der Bremsweg verlängert sich. "Vor allem für Senioren kann diese Umstellung schwierig sein. Sie haben daher ein besonders hohes Unfallrisiko", so die Expertin von ERGO. 37 Prozent...

Mit Telematik-Tarifen bei der Kfz-Versicherung sparen – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Wie das funktioniert und worauf Autofahrer achten sollten Kfz-Versicherung sparen Wer sicher und vorausschauend Auto fährt, kann mit einem sogenannten Telematik-Tarif seinen Kfz-Versicherungsbeitrag senken. Dabei zeichnen die Anbieter das Fahrverhalten der Kunden auf, werten es aus und belohnen unter anderem umsichtiges und sicheres Fahren mit Rabatten. Für wen sich ein Telematik-Tarif lohnen kann, weiß Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Was ist ein Telematik-Tarif? Immer mehr Versicherer bieten ihren Kunden mittlerweile die Möglichkeit, in der Kfz-Versicherung zusätzlich Telematik-Tarife auszuwählen. "Die hierbei eingesetzte Technologie erfasst verkehrsbezogene Daten von Autofahrer und Fahrzeug. Auf dieser Basis ermittelt die Versicherung dann eine Gesamtbewertung für die letzten zwölf Monate: Versicherte können so nach einem Jahr bis zu 30 Prozent ihres Kfz-Beitrags zurückbekommen", erläutert Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. "Die Rabatte sollen Autofahrer anspornen, ihren Fahrstil anzupassen". Die Faktoren und die Gewichtung, die bei der Berechnung des Kfz-Beitrags eine Rolle spielen, unterscheiden sich je nach Versicherer. Häufig fließen unter anderem Daten zu Fahrweise, Geschwindigkeit, Aufmerksamkeit, Fahrtdauer und Tageszeit mit ein. Vorteile für Autofahrer Autofahrer können mit Telematik-Tarifen allerdings nicht nur Geld sparen. Da unter anderem auch Beschleunigung, Bremsverhalten und Geschwindigkeit aufgezeichnet werden, helfen sie Autofahrern, ihren Fahrstil gezielt zu optimieren. "Wer gleichmäßiger und vorausschauender fährt und sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, verbessert nicht nur seine Punktzahl, sondern senkt zusätzlich das Unfallrisiko", sagt der Kfz-Experte von ERGO. Um nicht vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu sein, sollten Fahrer zudem auf Telefonate, Textnachrichten oder die Nutzung von Apps während der Fahrt verzichten. Außerdem erhöhen regelmäßige Pausen auf langen Fahrten - mindestens alle zwei Stunden - sowie das Vermeiden von Nachtfahrten die Sicherheit, was sich positiv auf den Punktestand auswirkt. "Vor allem...

Wie funktioniert die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren Anita M. aus Erfurt: Überall lese ich, dass ab Januar 2023 die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Was genau bedeutet das für mich als Arbeitnehmer und wie läuft die Krankmeldung dann ab? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sie sogar nach einer kürzeren Frist verlangen - es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Bisher hat der Arzt für die Krankmeldung den sogenannten "gelben Schein" in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren für alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Das bedeutet:
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