Die Steuerzahler in Bayern erhalten als erste seit Mitte November die Zinsfestsetzungsbescheide, in denen die Steuerzinsen nun verfassungskonform festgesetzt wurden. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 den Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich und damit sechs Prozent jährlich für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen als verfassungswidrig erklärt hat. Da der neue Zinssatz erst festgelegt werden musste und die technische Umsetzung bei den Finanzämtern nicht umgehend möglich war, wurden die Zinsen übergangsweise vorläufig nicht mehr festgesetzt. Jetzt rollt eine Welle von Bescheiden auf die Steuerzahler zu.
Warum werden derzeit so viele Zinsfestsetzungsbescheide erlassen?
Mit der Vielzahl an Zinsbescheiden werden die neuen gesetzlich fixierten Zinsen von 0,15 Prozent pro Monat (das macht nur mehr 1,8 Prozent pro Jahr) für die Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 rückwirkend festgesetzt. Die anderen Bundesländer we
Neustadt a. d. W. (ots)
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