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Die besten E-Scooter 2023 – ein Überblick

Du willst den passenden E-Scooter für dich finden, aber du weißt nicht, ob ein Segway, Metz oder Trittbrett der Richtige ist? In unserem Artikel "E-Scooter Kaufberatung 2023" zeigen wir dir, wie du dank einer gründlichen Kaufanalyse den perfekten E-Scooter für deine Bedürfnisse findest. Lese jetzt unseren Artikel und erfahre, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Modelle bieten - so stemmst du die Herausforderung des E-Scooter Kaufs mit Bravour! Letztlich bekommst du durch unser Expertenwissen ein Gefühl für den besten E-Scooter für dich und deinen Lebensstil. Und vielleicht lernst du noch gleichzeitig etwas über die Geschichte der Mobilitätsoptionen im Allgemeinen. Der Publikumsliebling E-Scooter TRITTBRETT FRITZ 13,6 Der Hersteller aus dem Ruhrpott hat die Szene mit seinen Modellen Emma, Kalle und Paul schon gehörig aufgemischt und nun erweitert TRITTBRETT FRITZ 13,6 die bunte Familie. Er kann mit einem 13,6 oder 18 Ah Akku erworben werden und die Reichweite liegt dann bei 45 bzw. 60 Kilometern. Der 48 V Motor bietet 500 Watt und erlaubt zügiges Fahren bergauf und bergab. Das moderne LED-Farbdisplay, Trommelbremsen und Stoßdämpfer (vorne) machen den TRITTBRETT FRITZ 13,6 zu einem sehr ausgereiften E-Scooter, der auch noch durch einen attraktiven Preis besticht. Das perfekte E-Scooter Bundle Back To School 2023 Hier bieten wir entweder das Modell Emma (weiß) oder Kalle (schwarz) von TRITTBRETT. Emma kommt direkt mit einem Sicherheitsschloss, während Kalle den praktischen Turnbeutel beinhaltet. Beide E-Scooter haben 350 Watt Motorleistung, eine maximale Reichweite von 35 Kilometern und einen Akku mit 36 Volt. Sie sind also wie gemacht für den Schulweg und lassen sich mit 14 Kilogramm auch locker transportieren. Die 8,5-Zoll-schlauchlosen-Luftreifen erlauben ein sanftes Dahingleiten. Zum Schulstart sind die Bundles...

9-Euro-Guthaben im Juli: FREE NOW wirbt mit weiteren Anreizen für den Umstieg auf alternative Mobilitätsformen

Hamburg (ots) Positives Zwischenfazit und neue Diskussionen zu einer möglichen Fortsetzung über den August hinaus: Das 9-Euro-Ticket ist hierzulande weiter in aller Munde. Nachdem FREE NOW, Europas Super-App für Mobilität, Anfang Juni mit ersten Gratis-Aktionen in Berlin dazu aufgerufen hatte, im Sommer auf alternative Mobilitätsangebote zu setzen, folgen nun im Juli weitere Anreize. In Hamburg, Berlin und München können Bestandskunden und Neu-User deshalb jetzt ein FREE NOW 9-Euro-Guthaben einlösen und einen Monat lang für E-Scooter, E-Bikes, E-Mopeds und Carsharing verwenden. So soll einmal mehr der Umstieg gefördert und die Verbindung von ÖPNV und Mobilitätsplattformen insgesamt gestärkt werden. Beliebtes 9-Euro-Ticket, alternative Mobilität mit Zuwächsen Laut einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa zeigen sich 89 Prozent derjenigen, die das 9-Euro-Ticket in den letzten Wochen für den Einsatz in Bussen und Bahnen genutzt haben, zufrieden mit dem Angebot. Dieses positive Urteil macht sich nun auch bei der Nutzung alternativer Mobilitätsangebote über FREE NOW bemerkbar. So ist die Anzahl der wiederkehrenden User im Bereich Mikromobilität (E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds) sowie Carsharing von Mai auf Juni um mehr als 15 Prozent gestiegen. Eine insgesamt kürzere Fahrtdauer, insbesondere bei E-Scootern, deutet zudem darauf hin, dass dieses Services vermehrt auf der so genannten "letzten Meile" - z.B. dem Weg von der Haustür bis zur nächsten Haltestelle - zum Einsatz kommen. Dies unterstreicht die positiven Synergieeffekte, die zwischen ÖPNV und Mobilitätsplattformen entstehen können. In Berlin gehörten im Juni beispielsweise der Hauptbahnhof, der Zoologische Garten und das Schloss Charlottenburg zu den Top 3 Zieldestinationen für das Ende einer über FREE NOW vermittelten Mikromobilitäts-Tour. Mit Blick auf das bisherige Jahr 2022 zeigt sich abschließend, dass sich auch die Anzahl...

E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke

Coburg (ots) Tipps für den Alltag E-Scooter brauchen Kfz-Haftpflichtversicherung Bürgersteig oder Straße, wo darf man fahren? E-Scooter sind die perfekte Lösung für das Problem der letzten Meile, zum Beispiel um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, nutzen mittlerweile auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer. Allein Deutschlands größter Kfz-Versicherer, die HUK-COBURG, versichert knapp 175.000 privat genutzte E-Scooter. Damit hat sich der Bestand seit dem Zulassungsjahr bald verzehnfacht. Die kleinen Roller sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Um mit ihnen leise surrend durch die Straßen zu flitzen, braucht man eine Versicherungsplakette. Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer. Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim Versicherer. Beim Kauf sollte man die Identifikationsnummer zur Hand haben. Und vor dem Drücken des Startknopfs muss die selbstklebende Plakette noch auf dem Schutzblech befestigt werden. Sie gilt für maximal ein Jahr. Zum 1. März des Folgejahres benötigt man ein neues Kennzeichen. Die Versicherungspflicht zu ignorieren, ist keine gute Idee. Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversichertem Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Rentenzahlungen führen. Bürgersteig oder Straße? Darauf gibt es eine eindeutige Antwort. Die kleinen Flitzer haben auf dem Bürgersteig nichts...

Mit dem E-Scooter unterwegs Welche Regeln gelten und was Fahrern droht, wenn sie sich nicht daran halten

München (ots)  E-Scooter - Tretroller mit Elektroantrieb - sind vor allem aus deutschen Großstädten nicht mehr wegzudenken. Doch vielen Nutzern ist nicht klar, wo und wie die Scooter gefahren werden dürfen und welche Bußgelder drohen. Generell sind sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Daher gelten auch für die E-Tretroller die Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, gilt für sie die Ampel des fließenden Verkehrs. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind E-Roller verboten, wenn die Flächen nicht durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Wer dennoch z.B. auf dem Gehweg unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, beträgt das Verwarnungsgeld 30 Euro. Abstellen darf man E-Scooter am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Elektroroller dürfen immer nur von einer Person genutzt werden und auch nebeneinander fahren ist außerhalb von Fahrradzonen nicht erlaubt. Wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 30 Euro. Außerdem gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Damit drohen in aller Regel 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Ist der Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille unterwegs, liegt eine Straftat vor. Bei alkoholbedingten Auffälligkeiten kann diese aber auch schon ab 0,3 Promille festgestellt werden. Wichtig: Für junge Fahrer unter 21...

Bei Zweirädern ist Rückenwind aus der Steckdose gefragt

Köln (ots) Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Mopeds und Elektrokleinstfahrzeuge. Dazu gehören auch E-Scooter und S-Pedelecs. Die Schadenbilanz ist hier ähnlich wie bei Mopeds. Das Unfallrisiko hängt stark davon ab, wer fährt. Klassische Mopeds werden immer seltener genutzt. In den letzten 40 Jahren hat sich die Fahrleistung von Mofas und Mopeds in Deutschland quasi halbiert. Laut statista betrug sie 1980 noch 7,6 Milliarden Kilometer - 2020 gerade mal 3,4 Milliarden. Dagegen liegen Elektrofahrräder im Trend: Sie sind bequem, schick und schnell. 2021 hatten statista zufolge schon 7,2 Millionen Menschen in Deutschland ab 14 Jahre ein Elektrofahrrad bzw. Pedelec im Haushalt. S-Pedelecs brauchen ein Mopedkennzeichen Die meisten Elektrofahrräder sind Pedelecs, die auf 25 Stundenkilometer gedrosselt sind. Sogenannte S-Pedelecs fahren bis zu 45 Stundenkilometer schnell und brauchen ein Mopedkennzeichen. Die grünen Schilder für das neue Versicherungsjahr gibt es in jeder DEVK-Geschäftsstelle. Wer Betriebserlaubnis und IBAN mitbringt, bekommt direkt den Versicherungsnachweis und kann sich ab 1. März in den Sattel schwingen. Für alle ab 23 Jahre kostet die Haftpflicht fürs Moped 48 Euro im Jahr. Ab Mai zahlen Versicherte nur den anteiligen Beitrag, wenn sie später starten. Kaum Unterschiede bei der Nutzung Sind Fahrerinnen und Fahrer auf S-Pedelecs im Straßenverkehr gefährdeter als auf anderen Rädern? Die Meinungen dazu sind geteilt. So hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) vier Wochen lang das Fahrverhalten von 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Alter von 16 bis 83 Jahren untersucht. 49 Personen waren dabei mit einem E-Bike unterwegs und nur 10 mit einem S-Pedelec. Die Unterschiede bei Nutzung, gefahrener Wegstrecken und Geschwindigkeiten waren gering. Ältere Menschen sind besonders gefährdet Allerdings zeigen Daten von statista, dass es...

Neue Sicherheitsfunktion: Bolt schärft Bewusstsein für E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss

Berlin (ots) Neue Sicherheitsfunktion: Bolt schärft Bewusstsein für E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss Mit neuer Funktion demonstriert Bolt Verantwortung für die Sicherheit von Fahrer*innen und Verkehrsteilnehmer*innen Der eigenentwickelte Reaktionstest sensibilisiert für das Thema Alkohol im Straßenverkehr Die Funktion ist derzeit von Donnerstag bis Sonntag, 22 Uhr bis 5 Uhr morgens aktiv Der E-Scooter-Dienst Bolt hat eine neue Funktion eingeführt, um die Sicherheit im Verkehr zu fördern. Der Mobilitätsanbieter Bolt hat eine neue Sicherheitsfunktion eingeführt, die das Entsperren und Fahren von E-Scootern unter Alkoholeinfluss erschwert. Mit dieser Funktion trägt das Unternehmen zu mehr Sicherheit in der Stadt bei - nicht nur für die Fahrer*innen, sondern auch für Fußgänger*innen und andere Verkehrsteilnehmer*innen. Innerhalb des Buchungsprozesses in der Bolt-App werden Nutzer*innen von nun an dazu aufgerufen, ein kurzes Reaktionsspiel zu spielen, das von Bolt entwickelt wurde. Durch die Messung der Reaktionszeit der Nutzer*innen ermittelt das Spiel die Fahrtüchtigkeit. Liegt die Reaktionszeit über einem definierten Schwellenwert, wird den Nutzer*innen geraten, den E-Scooter nicht zu fahren. Auf diese Weise soll die neue Funktion das Bewusstsein der Nutzer*innen für ihren aktuellen Nüchternheits- oder Rauschzustand schärfen. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ab 0.5 bis 1.09 Promille eine Ordnungswidrigkeit und ab 1.1 Promille sogar einer Straftat, die eine hohe Geldstrafe und den Verlust des Führerscheins nach sich ziehen kann. Bolt hat die Funktion in allen 51 Städten eingeführt, in denen seine E-Scooter in Deutschland aktiv sind. Das System wird von Donnerstag bis Sonntag zwischen 22:00 und 5:00 Uhr aktiviert und zielt auf die Zeiten ab, zu denen potenzielle Nutzer*innen am ehesten unter Alkoholeinfluss fahren. In Berlin und Frankfurt, wo Bolt neben E-Scootern auch die Vermittlung von Mietwagen- und...

Freie Fahrt: Moped, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen

Coburg (ots) Tipps für den Alltag Freie Fahrt: Moped, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter beginnt am 1. März Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen   Grün ist die Farbe des Jahres 2022: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung: sowohl online oder vor Ort. Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt besonders für Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld eines Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Deshalb empfiehlt die HUK-COBURG grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die bietet sie im Bereich der Kleinkrafträder ab 34 EUR und die Teilkasko-Versicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung ab 25 EUR an. Versicherungskennzeichen für E-Fahrzeuge Mittlerweile sind E-Scooter auf unseren Straßen ein vertrauter Anblick. Auch sie brauchen...

Moderne Mobilität

Moderne Mobilität auf dem Weg zur Arbeit Köln (ots) | Brauche ich ein eigenes Auto oder ist Carsharing ausreichend? Fahre ich lieber Fahrrad oder E-Scooter? Was muss ich wissen, bevor ich ein E-Mobil bediene? Oder ein mir fremdes Firmenfahrzeug nutze? In der aktuellen Ausgabe von etem 5.2020 - Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) wird ausführlich über die Kampagne www.wie-kommst-du-an.de und moderne Formen der Mobilität berichtet. In vielen Branchen ist der Weg zur Arbeit ein wichtiges Thema, während gerade reine Bürojobs seit Ausbruch der Pandemie Corona unterdessen ins Homeoffice verlegt wurden. Die Wahl des Verkehrsmittels ist in Zeiten zunehmender Verkehrsdichte und des Klimawandels herausfordernd. E-Scooter (Elektro-Tretroller) und Elektroautos, Carsharing, Fahrgemeinschaften oder der Mix aus öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln bieten die Chance, die Mobilität nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten. Hier hilft die Kampagne jedem als digitaler Berater weiter. Fokussiert wird beispielsweise der Umgang mit E-Mobilität und den Gefahren im Straßenverkehr. E-Busse sind so leise, dass sie beim Stopp an der Haltestelle vom Fahrgast unbemerkt bleiben, während auf das Handy geschaut wird. Oder die Straße wird überquert, weil kein Motorengeräusch zu hören ist, doch das vorbeifahrende E-Auto muss eine Vollbremsung machen. Da man inzwischen erkannt hat, dass nahezu lautlose Fahrzeuge in manchen Situationen für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden können, müssen neue Elektrofahrzeuge nach einer EU-Vorschrift mit einem künstlichen Fahrgeräusch ausgerüstet werden. Das kann nicht ausgeschaltet werden und ist bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h wirksam. Was noch wichtig ist: Fahrten mit dem E-Mobil müssen sorgfältig geplant werden, da man mit einem Elektroauto häufiger an die Ladesäule muss als...
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