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Dieselverfahren

Abgasskandal der Daimler AG vor dem EuGH: Schadenersatzpflicht wegen Thermofenster?

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Ravensburg hatte ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG ausgesetzt und Fragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dort bahnt sich jetzt eine schwere Niederlage für deutsche Automobilhersteller im Dieselabgasskandal an. Ein Thermofenster stellt aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar! Das Landgericht Ravensburg hatte vergangenes Jahr im Dieselabgasskandal für viel Wirbel gesorgt. Durch den Vorlagebeschluss vom 12. Februar 2021 (Az.: 2 O 393/20) hatte das Landgericht ein Dieselverfahren ausgesetzt und sich mit einer Reihe von Fragen an den Europäischen Gerichtshof EuGH gewendet. Unter anderem sollte geklärt werden, ob es unvereinbar mit Unionsrecht sei, wenn ein Erwerber, der ungewollt ein vom Hersteller mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebrachtes Fahrzeug gekauft habe, zivilrechtliche deliktische Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller auf Ersatz seines Schadens nur ausnahmsweise geltend machen könne, wenn der Fahrzeughersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt habe. Eine Begründung des Landgerichts lautete, dass ein Thermofenster auch ausnahmsweise nicht zulässig sei und es nicht ersichtlich sei, dass es die vom EuGH genannten strengen Anforderungen an eine zulässige Abschalteinrichtung erfülle. Damit hat sich der Europäische Gerichtshof nun befasst. Das Ergebnis kommt einem Erdbeben gleich: In seinen Schlussanträgen in dem Dieselverfahren (Az.: C 100/21) verdeutlichte der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz hätten, wenn in ihren Fahrzeugen ein sogenanntes Thermofenster verbaut sei. Ein Thermofenster stellt aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Das Thermofenster kommt bei der Abgasrückführung zum Einsatz, wonach die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren wird. Dabei bezog Athanasios Rantos sich sowohl auf eine die Volkswagen AG betreffende Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs vom 17. Dezember 2020 (Az. C-693/18) als auch auf seine früheren Ausführungen zum Thermofenster in zwei noch...

Dieselskandal der Daimler AG: Erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster erkenne, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfzyklus entspreche. Wenn das entsprechende Temperaturfenster erkannt werde, werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung oder anderen Maßnahmen gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenstern erfolge, erheblich intensiviert und optimiert. "Zusätzlich kommt eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. "Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage,...
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