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Dieselskandal

LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

Bremen  - Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs. Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder "freiwilligen" Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der Skandalmotor EA189. Das Landgericht Stuttgart sprach Schadensersatz zu und verwies dabei auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Konkret führte es aus, dass der Kläger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors habe. Diese Rechtsauffassung dürfte sich nach dem aktuellen Votum des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 als rechtlich zutreffend erweisen und durchsetzen. Nach diesem klaren Votum werden Hersteller nicht erst nach vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB für den...

Verbraucherkanzlei bezwingt Wohnmobilhersteller im Dieselskandal Erfolgreiches Schadensersatzverfahren gegen Fiat Chrysler geführt

Köln/Meiningen (ots) Jetzt kostenlos prüfen Die Rechte von Wohnmobilbesitzern bekommen im Abgasskandal deutlichen Aufwind. Eine Partnerkanzlei von halloAnwalt - die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei - erstritt jüngst ein Schadensersatzurteil für ihren Mandanten. Das Landgericht Meiningen hat den italienischen Fahrzeughersteller Fiat Chrysler Automobiles (FCA) Italy zu einer Entschädigungssumme von rund 37.700 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung des Käufers Im konkreten Fall, des im Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 1 O 425/21 beim LG Meiningen verkündeten Urteils, hatte ein Mandant der Verbraucherrechtskanzlei gegen den Hersteller seines Wohnmobils Schadensersatzklage eingereicht. Das Urteil bestätigte, dass der Fahrzeugbesitzer des Modells FIAT Ducato Bürstner Nexxo T 660 mit Multijet Dieselmotor der Schadstoffklasse Euro 5 gemäß § 826 BGB "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt" worden ist. Das Gericht stellt nach Prüfung der Sachlage fest, dass unstreitig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Diese Software sorgt dafür, dass das Fahrzeug gesetzeskonforme Emissionswerte auf dem Prüfstand erreicht. Im tatsächlichen Straßenverkehr liegen die Abgaswerte jedoch deutlich darüber. Dass diese Einrichtung bewusst zu Täuschungszwecken in den Dieselmotor integriert worden war, sieht das Gericht als bewiesen an. Millionenfach Fahrzeugbesitzer im Abgasskandal betroffen Nach mittlerweile knapp sechseinhalb Jahren ist deutlich geworden, dass es sich bei dem Abgasskandal um einen weitreichenden Betrug an Verbrauchern handelt. Zahlreiche Hersteller und Millionen Fahrzeuge sind seit Bekanntwerden der ersten Manipulationsvorwürfe in den Fokus internationaler Ermittlungen geraten. halloAnwalt schätzt, dass weitere Urteile folgen werden Dass nun FCA als Fahrzeughersteller und Teilezulieferer von Wohnmobilen zu Schadensersatz verurteilt wurde, leistet der Verbraucherseite deutliche Dienste. Die Verbraucherschützer von halloAnwalt werten das LG-Urteil als wegweisend in diesem Zusammenhang. "Unserer Einschätzung nach werden dem neuesten Urteil des Landesgerichts Meiningen mit großer Wahrscheinlichkeit weitere vielversprechende folgen. Wir...

Abgasskandal bei BMW!

Abgasskandal bei BMW!  Urteile bestätigen! Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist. In den bisher ergangenen Entscheidungen geht es um die folgenden Modelle von BMW: BMW 118d Cabrio. BMW 25d Limousine. Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Wenn Sie einen BMW haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen. Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w. Kontakt D.A.O. B. Müller Neuer Wall 80 20354 Hamburg 0511/260926111 anfragen@diesel-auto-opfer.de https://www.diesel-auto-opfer.de/ Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Weitere Auto News Themen: carpr.de Gefahr von Wildunfällen steigt im Herbst: Richtig reagieren und sicher ankommen Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden Tanken im ersten Halbjahr: Spannbreite von 31 Cent Fahrzeug mit Motorschaden Ankauf bei Autosankauf24.de Neun Bundesländer haben jetzt Sommerferien

Abgasskandal bei BMW!

Abgasskandal bei BMW!  Urteile bestätigen! Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist. In den bisher ergangenen Entscheidungen geht es um die folgenden Modelle von BMW: BMW 118d Cabrio. BMW 25d Limousine. Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Wenn Sie einen BMW haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen. Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w. Kontakt D.A.O. B. Müller Neuer Wall 80 20354 Hamburg 0511/260926111 anfragen@diesel-auto-opfer.de https://www.diesel-auto-opfer.de/ Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Weitere Auto News Themen: carpr.de Gefahr von Wildunfällen steigt im Herbst: Richtig reagieren und sicher ankommen Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden Tanken im ersten Halbjahr: Spannbreite von 31 Cent Fahrzeug mit Motorschaden Ankauf bei Autosankauf24.de Neun Bundesländer haben jetzt Sommerferien

Abgasskandal bei BMW!

Abgasskandal bei BMW!  Urteile bestätigen! Nunmehr haben erste Gerichte bestätigt, dass der Abgasskandal auch bei BMW angekommen ist. In den bisher ergangenen Entscheidungen geht es um die folgenden Modelle von BMW: BMW 118d Cabrio. BMW 25d Limousine. Erste Gerichte sehen es als erwiesen an, dass in BMW-Fahrzeugen eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut worden ist. Wenn Sie einen BMW haben und über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie Ihre Ansprüche über uns geltend machen bzw. prüfen lassen. Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals - Benzinskandals - Bußgeld u.s.w. Kontakt D.A.O. B. Müller Neuer Wall 80 20354 Hamburg 0511/260926111 anfragen@diesel-auto-opfer.de https://www.diesel-auto-opfer.de/ Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung. Weitere Auto News Themen: carpr.de Gefahr von Wildunfällen steigt im Herbst: Richtig reagieren und sicher ankommen Sonderbehandlung im Abgasskandal: Ist Deutschland eine Bananenrepublik? OLG Braunschweig hat als einziges Gericht noch nie zugunsten der Verbraucher entschieden Tanken im ersten Halbjahr: Spannbreite von 31 Cent Fahrzeug mit Motorschaden Ankauf bei Autosankauf24.de Neun Bundesländer haben jetzt Sommerferien

Dieselskandal: Jetzt auch viele Transporter, Kleinbusse und Vans betroffen

Köln (ots) Transporter und Kleinbusse geraten jetzt immer stärker in den Strudel des Dieselskandals. Wie neue Messungen zeigen, sind neben unzähligen PKW auch beliebte Vans namhafter Hersteller betroffen. Die Fahrzeuge weisen teilweise extrem überhöhte Abgaswerte auf. Es kommen immer mehr sogenannte "Abschalteinrichtungen" ans Licht, mit denen Abgastests umgangen werden. Diese Vorrichtungen sind jedoch illegal, wenn dadurch nur im Testbetrieb die Abgasnormen eingehalten werden. Die immer neuen Nachrichten zu diesem Thema zeigen vor allem eines: Kaum ein Hersteller hat auf solche Manipulationen verzichtet. Zu viele verschiedene Marken und Fahrzeugklassen sind mittlerweile von dem Abgasskandals erfasst. "Dass jetzt auch Käufer von Transportern und Kastenwägen ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, kommt sicher nicht überraschend, auch wenn diese Gruppe bisher nicht im Mittelpunkt des Geschehens stand." so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Beliebter VW-Kleinbus betroffen Konkret geht es beispielsweise um den VW Bulli (Modelle T5 und T6), dessen große Fangemeinde bislang darauf hoffte, dass "ihr" Kult-Minibus nicht betroffen sei. VW erkennt anscheinend an, dass es zu Manipulationen bei dem T5 kam, und bietet finanzielle Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen an. Doch dieser Zuschuss deckt längst nicht alle Kosten der Umrüstung - und macht auch den ursprünglichen Betrug nicht rückgängig. "Betrachtet man alle Vor- und Nachteile einer Umrüstung, bleibt der Klageweg die bessere Lösung." so Ilja Ruvinskij, dessen Kanzlei bereits tausende Käufer manipulierter PKWs und auch Vans vertreten hat. Aktuelle Urteile zum T5 zeigen, dass die Rechtsprechung bei Klagen von Bulli-Besitzern verbraucherfreundlicher wird und zugunsten des Kunden tendiert. Und damit nicht genug, auch beim Nachfolger, dem T6 mit dem Motor EA288, wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 8 U 68/20)...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...
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