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Abgasskandal: Kleiner Schadenersatz auch bei Wohn- und Reisemobilen?

Mönchengladbach (ots) Für geschädigte Verbraucher im Dieselabgasskandal bei Wohn- und Reisemobilen dürfte sich mit Blick auf Wertminderungsansprüche eine weitere Möglichkeit für finanzielle Kompensation auftun. Wer in Dieselverfahren gegen Motorenhersteller klagt, erhält in der Regel den Kaufpreis des Fahrzeugs abzüglich einer eventuellen Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs zugesprochen. Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit. Im Rahmen der Wertminderungsansprüche kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Das wird auch als kleiner Schadenersatz bezeichnet. Dieser wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits als Möglichkeit bestätigt. Der VI. Zivilsenat hatte vergangenes Jahr entschieden (Urteil vom 6. Juli 2021, Az.: VI ZR 40/20), dass dem Käufer eines Pkw der Volkswagen AG mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen den Fahrzeughersteller ein kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts") zustehen kann. "Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich", hieß es seinerzeit beim BGH. Diese Ansicht hat das Bundesgerichtshof kürzlich aktualisiert und sich nochmals mit der Gewährung von kleinem Schadenersatz im Dieselabgasskandal befasst (Urteil vom 24. Januar 2022, Az.: VIa ZR 100/21). "Das ist unabhängig von den gefahrenen Kilometern und bezeichnet damit den Anspruch auf Ersatz des Minderwerts. Damit kann der geschädigte Verbraucher von der Beklagten den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben hat. Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung fällig, während beim sogenannten großen Schadenersatz die Summe höher ausfällt, aber das Fahrzeug eben zurückgegeben werden muss und in der Regel eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zum Abzug kommt", erklärt...

Abgasskandal bei der Daimler AG: Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung bei Mercedes-Benz-Fahrzeug erkannt

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Saarbrücken zeigt sich überzeugt, dass die in einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) verwendete Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung nahezu nur unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Das ist eine wichtige Weiterentwicklung für geschädigte Verbraucher. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat in einem Dieselverfahren gegen die Daimler AG ein interessantes Grundsatzurteil gesprochen und bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM651 (Abgasnorm Euro 5) die bekannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als unzulässige Abschalteinrichtung definiert, die vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommt. Die Daimler AG wurde konkret verurteilt, an den Kläger 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 zu zahlen und 69 Prozent der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am 19. März 2021 wies das Fahrzeug eine Laufleistung von 150.890 Kilometer auf, nachdem der geschädigte Verbraucher es Ende November 2014 mit einer damaligen Laufleistung von 49.063 Kilometern zu einem Kaufpreis von 35.000 Euro mit einer Bankfinanzierung erworben hatte. "Mit dem Urteil wird, kurz gesagt, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung als Prüfstandserkennung benannt. Das ist eine zusätzliche Entwicklung und verknappt die Spielräume für die Daimler AG zusehends, sich aus dem Abgasskandal herauszureden. Dem Kläger steht also nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt. Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden "bei Weitem" übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache. "Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen", erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung...
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