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Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG

Dieselabgasskandal 2.0 der Volkswagen AG beim Vierzylinder-Dieselmotor EA288: Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt Kraftfahrt-Bundesamt in die Pflicht!

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Beweisbeschluss erlassen, mit dem das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Volkswagen mit dem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 geklärt werden soll. Es werden wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt. Das Dieselgate 2.0 rund um den Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Volkswagen AG nimmt immer weiter Fahrt auf. Jetzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-17 U 365/20 zu Az.: 18c O 9/19 Landgericht Düsseldorf) einen interessanten Beweisbeschluss verfügt und richtet in dem Zusammenhang eine Reihe von Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt als für Kfz-Zulassungen verantwortliche Bundesbehörde. "Es soll damit vorrangig geklärt werden, weshalb das Kraftfahrt-Bundesamt bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug Golf VII 2.0 mit einem EA-288-Motor und der Abgasnorm Euro 6 mit vier Zylindern entschieden hat, nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, obwohl das Fahrzeug bei allen Prüfzyklen außer dem Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ kalt den gesetzlichen Grenzwert überschritten hat. Im Falle des RDE-Werts, also des Emissionsausstoßes im Straßenverkehr unter realen Umweltbedingungen, wird der gesetzliche Grenzwert sogar um das 3,6-fache überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde und hat den Beweisbeschluss vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erwirkt. In dem Beweisbeschluss sind weitere relevante Fragen für dieses und weitere Dieselverfahren im EA288-Komplex der Volkswagen AG enthalten. So will das Oberlandesgericht Düsseldorf folgendes wissen: Welche Funktion hat die in dem Fahrzeug programmierte Fahrkurvenerkennung (auch Zykluserkennung genannt), die die Beklagte dem Kraftfahrt-Bundesamt im Oktober 2015 offengelegt hat? Ist die Fahrkurvenerkennung bei den im Rahmen der...
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