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Videoüberwachungsverbesserungsgesetz

„Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ ist wohl einer dieser Begriffe, bei dem sich vermutlich jeder normale Mensch mindestens einmal verspricht. Und dennoch ist die Bezeichnung wohl gut auf den Punkt gebracht. Bereits im März 2017 wurde besagtes Gesetz verabschiedet und bereits Anfang Mai desselben Jahres war es auch schon in Kraft gesetzt. Die Bundesregierung sah sich scheinbar in Folge der Terrorwelle in Europa zu einem neuen Gesetz gezwungen. Vor allem die Anschläge am 13.11.2015 in Paris zeigten auf, dass es wohl Lücken in der Sicherheit der Bürger gibt, als islamistisch motivierte Täter an gleich fünf verschiedenen Orten innerhalb von Paris und dazu noch dreimal in Vororten der Stadt zuschlugen. Etwa zehn Monate davor gab es bereits einen islamistischen Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris. Ein weiteres Beispiel war der Terroranschlag im Sommer 2017 in London, bei dem drei islamistischen Terroristen einen Lieferwagen nutzten, um drei zivile Fußgänger zu überfahren, was jedoch nur der Anfang war. Im Anschluss erstachen sie fünf Menschen und verletzten 48 weitere Passanten. All diese furchtbaren Gräueltaten gaben mehr als genug Gründe, um mehr Sicherheit für europäische Bürger zu ermöglichen. Offiziell wurde die Neuerung mit den Anschlägen in Ansbach aus dem Jahre 2016, bei dem ein islamistischer Terrorist vor einem Weinlokal eine Rucksackbombe zündete. Doch wie genau sieht das daraus resultierende Gesetz aus? Was ist gleichgeblieben und was ist neu? Zusammenhang mit der DSGVO Wie der Name vermuten lässt, soll dem Terrorismus durch eine Erweiterung der Videoüberwachung entgegengewirkt werden. Da dies in die Privatsphäre der Bürger eingreift, ist ein datenschutzrechtliches Gesetz betroffen. Innerhalb der Europäischen Union bildet Richtlinie und Grundlage für sämtliche Fragen des Datenschutzes die Europäische...

Vernetzte Fahrzeuge: EU-Gesetzgebung muss Daten für hoheitliche Aufgaben mit abdecken Fahrzeugprüfung, Verkehrspolizeiarbeit und Unfallanalytik brauchen Datenzugriff

Stuttgart / Brüssel (ots) Vernetzte Fahrzeuge DEKRA CEO: Regularien für mehr als Business-to-Business-Fragen nötig ROADPOL, EVU und DEKRA fordern sektorenspezifische Vorgaben Data-Act-Entwurf schreibt wichtige Prinzipien fest Das europäische Verkehrspolizeinetzwerk ROADPOL, die Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse EVU und der weltweite Marktführer in Sachen Fahrzeugprüfung DEKRA begrüßen den Entwurf der Europäischen Kommission für den so genannten Data Act. Er schreibt grundlegende Prinzipien fest für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten, die von Produkten erzeugt und gesammelt werden. Gleichzeitig fordern die Experten sektorenspezifische Vorgaben zur Datennutzung im Automobilbereich. Für sie ist entscheidend, dass diese Regelungen auch den Zugriff auf Daten abdecken, die für hoheitliche Tätigkeiten wie Unfallanalytik, Fahrzeugprüfung und Strafverfolgung benötigt werden. "Die sektorenspezifische Gesetzgebung darf nicht nur Business-to-Business-Fragen betreffen", sagt DEKRA Vorstandschef Stefan Kölbl. "Hoheitliche Aufgaben müssen unbedingt mit einbezogen werden. Der Zugriff auf die relevanten Daten ist unerlässlich, damit Polizei und Strafverfolgungsbehörden, Fahrzeugüberwacher und Unfallanalytiker auch in Zukunft ihre wichtige Arbeit machen können, wenn Fahrzeuge mehr und mehr automatisiert und vernetzt fahren. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher." "Die europäischen Verkehrspolizeien haben - über ihre Kernaufgabe der Verkehrsüberwachung hinaus - die wichtige Aufgabe, Unfallursachen zu ermitteln. Mehr und mehr automatisiert fahrende Fahrzeuge auf europäischen Straßen haben auch Auswirkungen auf die Verkehrsunfallaufnahme", sagt ROADPOL-Präsident Volker Orben. "Es gibt keine Fahrerinnen oder Fahrer mehr, die Angaben zum Unfallhergang machen können. Deshalb braucht die Polizei - gegebenenfalls mit Unterstützung von externen Experten - verlässlichen und geregelten Zugang zu den in den Fahrzeugen generierten digitalen Daten. Die Erhebung und Auswertung der Daten ist Voraussetzung für die hoheitliche Entscheidung, wer einen Verkehrsunfall verursacht hat, und damit Grundlage...

DDV legt neuen Leitfaden für rechtlich sauberes Telefonmarketing vor

Frankfurt am Main (ots) Wie das gesamte Verbraucher- und Wettbewerbsrecht, so unterliegt auch das Recht des Telefonmarketings ständigen Anpassungen. Für diesen Bereich haben allein im Jahr 2021 insbesondere das Gesetz für faire Verbraucherverträge, die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes und ebenso das völlig neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz wichtige Änderungen gebracht, die es zu beachten gilt, um das Risiko von Abmahnungen, Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen zu vermeiden. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) hat deshalb nun seinen Best Practice Guide "Rechtliche Grundlagen des Telefonmarketings" neu aufgelegt. Mit der Broschüren-Reihe "Best Practice Guides" bietet der DDV Basisinformationen zu verschiedenen Bereichen des Dialogmarketings. Die Ratgeber sollen Anwendern und Dienstleistern der Branche helfen, die mitunter schwierigen, insbesondere juristischen "Spielregeln" innerhalb der unterschiedlichen dialogischen Kanäle kennen zu lernen und in der Praxis richtig anzuwenden. Im Einzelnen werden in der neuen Publikation die relevanten Vorgaben für Outbound-Telefonmarketing (z. B. Einwilligung, Rufnummernanzeige), für Inbound-Telefonmarketing (Anrufkosten, Warteschleifen, Bandansagen), beim Monitoring (Mitschneiden und Mithören von Telefongesprächen) sowie Sonderfragen wie Wahlwerbung, Spendenwerbung, Werbung für Glücksspielangebote und Marktforschung erläutert. Behandelt wird zudem das Bußgeldverfahren. "Der Einsatz des Telefons im Customer Services Bereich ist ein wichtiges und breit akzeptiertes Instrument in der Kommunikation mit Kunden und Interessenten von Unternehmen. Wer Telefonmarketing betreibt, muss die juristischen Regelungen dieses Marketingkanals kennen und wissen, wie er rechtlich einwandfrei genutzt wird. Der vorliegende Leitfaden gibt auf der Grundlage einer praxisgerechten Auslegung der für das Dialogmarketing relevanten aktuellen Vorschriften des Telefonmarketings eine hervorragende Orientierungshilfe für die Branche", sagt DDV-Präsident Patrick Tapp. Der Leitfaden wurde in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Engels, DLA Piper UK LLP, erstellt, der in die fachliche Unterstützung des DDV in den Bereichen UWG und Telefonwerbung...
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