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Daimler AG

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Dieselabgasskandal der Daimler AG vor dem Bundesgerichtshof verhandelt

Mönchengladbach (ots) Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Oberlandesgericht Koblenz ein Dieselverfahren gegen die Daimler AG neu verhandeln muss. Das Gericht hat laut BGH den konkreten Sachvortrag des Klägers zu einer der weiteren behaupteten Abschalteinrichtungen zunächst als prozessual unbeachtlich angesehen. Einmal mehr hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Dieselabgasskandal befasst und ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Diesmal waren die Manipulationen an Dieselmotoren der Daimler AG streitgegenständlich. Der 6. Zivilsenat entschied (Urteil vom 13.07.2021, Az.: VI ZR 128/20), dass das Oberlandesgericht Koblenz (Az. VI ZR 128/20) den Fall erneut verhandeln muss. Der Hintergrund: Der Kläger erwarb im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe OM651 ausgestattet und unterliegt keinem Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für den Fahrzeugtyp wurde eine Typgenehmigung nach der Verordnung 715/2007/EG mit der Schadstoffklasse Euro 5 erteilt. Das berichtet der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung. "Der Kläger behauptet, die Beklagte habe durch den Einbau des Thermofensters und verschiedener weiterer Abschalteinrichtungen in verbotener Weise Einfluss auf das Emissionsverhalten genommen, so im Typgenehmigungsverfahren die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte vorgespiegelt und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. In der Mitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es weiter: "Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts steht dem Kläger kein...

Dieselskandal der Daimler AG: Erfolgreiche Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt

Das Landgericht Frankfurt am Main muss ein Dieselverfahren neu verhandeln. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das klägerische Vorbringen bezüglich eines arglistig verschwiegenen Sachmangels beziehungsweise wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung als schlüssig erklärt und die Verteidigungsstrategie der Daimler AG damit ausgehebelt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich deutlich im Dieselabgasskandal positioniert (Urteil vom 20.05.2021, Az.: 3 U 7/20) und auf Berufung eines geschädigten Verbrauchers das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 03.12.2020, Az.: 2-14 O 243/19) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das zuständige Landgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte im Juli 2013 einen gebrauchten Mercedes-Benz E 350 CDI Coupé mit einem Kilometerstand von 26.024 für 37.000 Euro erworben. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor des Typs OM642 ausgestattet. In dem Verfahren vor dem Landgericht hatte der geschädigte Verbraucher detailliert dargelegt, dass das Fahrzeug mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sei. So gebe es eine Motorsteuerung-Software, die ein enges Temperaturfenster erkenne, das der Temperatur beim Durchfahren des Prüfzyklus entspreche. Wenn das entsprechende Temperaturfenster erkannt werde, werde die Abgasreinigung durch Abgasrückführung, Abgasnachbehandlung oder anderen Maßnahmen gegenüber der Abgasreinigung, die in anderen Temperaturfenstern erfolge, erheblich intensiviert und optimiert. "Zusätzlich kommt eine sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Trifft dies zu, sorgt diese Regelung dafür, dass der gesamte Kühlkreislauf möglichst lange kühl gehalten wird. "Abschalteinrichtungen wie Thermofenster bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen oder eben auch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelungen sind grundsätzlich unzulässig. Das hat die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Schlussantrag zu einem vielbeachteten Verfahren am Europäischen Gerichtshof EuGH klargemacht. Entscheidend bei dem EuGH-Verfahren ist die Aussage,...

Abgasskandal der Daimler AG: Auch der Wunderdiesel in Mercedes-Benz-Fahrzeugen des Typs OM654 betroffen?

Mönchengladbach (ots) Die Daimler AG ruft derzeit unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update die Kleintransporter Viano und Vito mit dem Dieselmotor OM654 mit der Abgasnorm Euro 6d zurück. Ob in den Fahrzeugen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind, ist noch nicht klar. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Die Daimler AG steckt bis zum Hals im Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte in den vergangenen Jahren in mehreren Aktionen verschiedene Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Das sind mittlerweile nach Konzernangaben mehr als 1,4 Millionen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Besonders betroffen sind Fahrzeuge mit den Motoren des Typs OM622, OM626, OM642, OM651 und OM656. Doch jetzt könnte sich der Dieselskandal der Daimler AG nochmals ausweiten. "Es sind nun möglichweise auch neueste Motoren des Typs OM654 betroffen. Dieser ist bislang von der Daimler AG als eine Art 'Wunderdiesel' angepriesen worden und ist als Nachfolger des OM651 Teil einer neuen, modularen Motorengeneration, die Vier- und Sechszylinder-Dieselmotoren umfasst. Der OM654 solle gerade kein Thermofenster enthalten und ist zuletzt in der Version OM654q mit der Abgasnorm Euro 6d zertifiziert worden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Nun meldet die Plattform rechtecheck.de, dass die Daimler AG aktuell Mercedes-Benz-OM654-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6d zurückrufe, weil die Abgasrückführung nicht den Gesetzen entspreche. Von dem Rückruf unter dem Aktionscode VS2UBELUP für ein Software-Update sind etliche Fahrzeuge der aktuellen Baureihe...

Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht. Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben. "Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und...
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