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Klagewelle gegen Reisemobil-Hersteller CNH Industrial im Dieselabgasskandal geht weiter

Mönchengladbach (ots) Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat weitere großvolumige Klagen gegen CNH Industrial eingereicht. Der Hersteller von hochwertigen Wohn- und Reisemobile steht im Verdacht, im Dieselabgasskandal im großen Stil manipuliert zu haben. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Damit betrifft der Dieselabgasskandal mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. Diese sind in der Regel sehr teuer, sodass Eigentümer daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen sollten, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen. Vor Gericht ist es möglich, dass geschädigte Verbraucher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung umfangreichen Schadenersatz erhalten. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat zuletzt einmal mehr vier großvolumige Klagen gegen den Hersteller CNH Industrial N.V. eingereicht. "CNH Industrial ist ein niederländisch-britischer börsennotierter Industriekonzern. Das Kerngeschäft umfasst unter anderem die Produktion und Vertrieb von Nutzfahrzeugen und Wohnmobilen. Er ist durch die çon von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden und umfasst zwölf Marken", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde. Das Landgericht Stendal muss über die Abgasmanipulationen an einem Wohnmobil des Typs Capron T65 mit der Schadstoffklasse Euro 6 entscheiden. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 46.000 Euro und einer Gesamtlaufleistung von 31.500 Kilometern ausgewiesen. In der Motorsteuerungssoftware des streitgegenständlichen Basisfahrzeugs sind Bedatungen implementiert, die als unzulässige Abschalteinrichtungen zu klassifizieren sind. Zugunsten des gesetzlichen Prüfstandslaufs...
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