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Bußgeldverfahren

Leonberger Oberbürgermeister steht im Verdacht, sein eigenes Bußgeldverfahren unter den Tisch gekehrt zu haben – ein Fall von Doppelmoral?

Berlin (ots) - Auch ein Oberbürgermeister steht nicht über dem Gesetz. Doch Leonbergs OB Martin Georg Cohn von der SPD sieht das offenbar anders. Vieles deutet daraufhin, dass der Betroffene versucht hat, ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg auf ungewöhnliche Weise zu umgehen. Seine Stellvertreterin Josefa Schmid (FDP) hat ihn deshalb bereits angezeigt. 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg - die Vorgeschichte Am 14. Juli 2021 soll Martin Georg Cohn nach Informationen der "Bild"-Zeitung in der Stuttgarter Straße mit 78 km/h bei einem Tempolimit von 50 km/h geblitzt worden sein. Demnach müsste der Oberbürgermeister ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen sowie einen Punkt im Fahreignungsregister hinnehmen. Cohn aber soll versucht haben, das Bußgeldverfahren über den Leiter der Verkehrsabteilung auf dem kurzen Dienstweg einzustellen. Als Begründung habe der OB angegeben, dass der Blitzer vom Typ Leivtec XV3 ohnehin in anderen Bundesländern nicht mehr zulässig wäre. Gegenwind von der FDP In ihrer Funktion als stellvertretende Bürgermeisterin ist Josefa Schmid gleichzeitig verantwortlich für die Bußgeldstelle. Bei ihr kam der Versuch von Cohn nicht gut an, seinen Bußgeldbescheid einfach ad acta legen zu wollen. Infolgedessen kam es zu einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, die inzwischen ein Verfahren eingeleitet hat. Solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, halten sich die Beteiligten bedeckt. Leivtec XV3 - ein Blitzer in der Kritik Laut Informationen von Geblitzt.de wurde der Bürgermeister mit dem Messgerät vom Typ Leivtec XV3 geblitzt. Die Verwendung des Geräts hatte Geblitzt.de in einer PM bereits im Juni 2021 kritisiert, weil es zu Ungenauigkeiten bei Geschwindigkeitsmessungen gekommen war. Das bestätigte auch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in einem Gutachten, nachdem sogar der Hersteller bereits im...

StVO-Novelle: Bei diesen Vorwürfen hilft Geblitzt.de nun auch / Geblitzt.de erweitert sein Angebot

Berlin (ots) - Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 gültigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. mit über 140.000 Unterstützern. Insbesondere werden die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kritisiert. Sogar der Bundesverkehrsminister Scheuer, der die Änderung der Straßenverkehrsordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zurück und erweckt den Anschein, einige Regeln entschärfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, unterstützt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de. Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, gerade für Menschen, die auf das Auto angewiesenen sind, hart. Berücksichtigt man noch, dass viele der Bußgeldverfahren erfahrungsgemäß und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unverhältnismäßig. Um in dieser Situation möglichst vielen Verkehrsteilnehmern unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partneranwälte machen sich nun auch bei Vorwürfen zu geringeren Tempoüberschreitungen und angeblichen Überholverstößen für Sie stark. Welche Möglichkeiten Ihnen künftig genau offenstehen, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA. Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de "Um Betroffenen auch beim Vorwurf eines Überholverstoßes und bei einer geringen Tempoüberschreitung die Prüfung durch spezialisierte Anwälte zu ermöglichen, haben wir uns für eine Erweiterung unseres Service entschieden", so Ginhold. Neben den Fahrverboten, die nun bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, kommt es seit dem Inkrafttreten der erneuerten StVO im April 2020 auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sogenannten...

Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April

Härtere Strafen für Autofahrer ab dem 28. April Berlin (ots) - Zugestimmt hatte der Bundesrat der neuen Straßenverkehrsordnung bereits Mitte Februar. Ab dem 28. April tritt sie nun in Kraft, mit erheblichen Folgen für Autofahrer. Die Bußgelder werden erhöht und ein Fahrverbot wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt. Was die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle sind, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals Geblitzt.de Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen Das Ziel der StVO-Novelle ist den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Insbesondere Verstöße gegen das Tempolimit werden daher härter geahndet. Zukünftig sollen einmonatige Fahrverbote bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden. Bei geringeren Überschreitungen sind die Bußgelder im Vergleich zu vorher doppelt so hoch angesetzt. Zusätzlich dazu kann es bereits ab einer Tempoüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg geben. Neben den höheren Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen geht es auch Falschparkern künftig an den Kragen. Teurer werden insbesondere das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro könnten dabei anfallen. Hohe Sanktionen drohen zudem denjenigen, die keine Rettungsgasse bilden. Neben den 200 Euro Bußgeld und den zwei Punkten kommt künftig noch ein Fahrverbot hinzu. Ein weiterer wichtiger Teil der erneuerten StVO dient dem Schutz der Fahrradfahrer. Beispielsweise soll es künftig Fahrradzonen geben, in denen nur Fahrradfahrer erlaubt sind. Auch müssen Autofahrer beim Überholen nach der StVO-Novelle einen Mindestabstand zu Fahrrädern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Dabei gelten 1,5 Meter Abstand innerorts und 2 Meter außerorts. Zur Vermeidung von Unfällen sollen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechts-Abbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Und auch...
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