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Bußgeldkatalog

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

Neuer Bußgeldkatalog: Deutsche begrüßen höhere Strafen

Hamburg (ots) Die Verkehrsminister konnten sich auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen, der ab dem Spätsommer 2021 in Kraft treten soll. Viele Strafen werden dadurch sogar verdoppelt. Doch was halten die Deutschen von diesen Maßnahmen? Die Mehrheit sieht darin die Chance, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen (62 Prozent) und die Regelungen tatsächlich einzuhalten (59 Prozent). In einer repräsentativen Studie zum Thema "Neuerungen im Bußgeldkatalog" fand die Tankstellenkette HEM heraus, dass die 2.674 Befragten härteren Strafen keinesfalls abgeneigt gegenüberstehen. Und das, obwohl bereits drei Viertel aller Deutschen einen Strafzettel erhalten haben, meist wegen zu schnellem Fahren (54 Prozent) oder Falschparken (52 Prozent). Mehr als 40 Prozent der Teilnehmer meinen zwar, dass die Strafen sehr hoch sind, aber sie schließlich einen Nutzen bringen sollen. Knappe 20 Prozent sind sogar der Meinung, dass diese Maßnahmen schon längst überfällig waren. Zwischen Posern und Parkplätzen Während die Mehrheit der Deutschen mit über 70 Prozent vor allem jene Strafen, die mit der Probezeit verbunden sind, als äußerst sinnvoll erachten, gehen die Meinungen in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich auseinander: Jeweils ein Drittel sieht die Erhöhung der Strafe entweder als durchdacht, generell vertretbar oder viel zu teuer an. Eine der drastischsten Änderungen ist wohl das Posen mit dem Fahrzeug. Diese Regelung schließt unter anderem unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen mit ein. Bei einem Verstoß kann das fünfmal teurer werden als bisher. Mehr als die Hälfte der Befragten sieht dies jedoch als gerechtfertigt, da sie die Notwendigkeit hinter derartigen Aktionen nicht erkennen können. Im Rahmen der Umfrage zeigt sich aber auch ein anderer Wunsch ganz deutlicher: mehr Parkmöglichkeiten. Denn jeder Zweite sieht die Erhöhung der Strafe für...

Joachim Paul: Neuer Bußgeldkatalog stellt gedankenlose Verschärfung und Belastungen dar und trägt nur wenig zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei

Berlin (ots) Angeblich soll der neue Bußgeldkatalog, der am 9. November 2021 in Kraft tritt, die Verkehrssicherheit erhöhen. Die Verdoppelungen bisheriger Bußgelder im Rahmen einer Verschärfung der Straßenverkehrsordnung erwecken allerdings den Eindruck, dass der Bürger zu Gunsten der öffentlichen Hand geschröpft werden soll. Viele Kommunen sind finanziell klamm, die Einnahmen aus Bußgeldern sind aus den Haushalten der Gemeinden schon lange nicht mehr wegzudenken. Dazu Joachim Paul, Mitglied des Bundesvorstandes der Alternative für Deutschland: "Die Verdoppelung der bisherigen Bußgelder für selbst geringe Geschwindigkeitsübertretungen ist nicht verhältnismäßig und wird die Verkehrssicherheit keineswegs signifikant erhöhen. Selbst kurzzeitiges Falschparken wird nun extrem teuer. Das alles passt nicht in die Zeit. Gerade jetzt müssen Pendler und Autofahrer mit schwersten finanziellen Belastungen im Alltag zurechtkommen. Ein Blick auf die Zapfsäule genügt. Ich habe Verständnis dafür, dass angesichts dieser gedankenlosen Verschärfungen, der Vorwurf der Abzocke die Runde macht. Sie werden insbesondere Geringverdiener hart getroffen - und das in einem der Länder mit der weltweit höchsten Verkehrssicherheit überhaupt. Statt stumpfe Verschärfungen der Straßenverkehrsordnung, wären vielmehr intelligente Ansätze sinnvoll - nämlich mehr Aufklärung, mehr Appelle an das Miteinander. Auch scheint die Neuregelung an vielen Stellen lebensfremd: während es bislang ausreichte, 'ausreichenden Abstand' beim Überholen von Radfahrern einzuhalten, wurde dies nun genau auf den Zentimeter festgelegt: innerorts müssen es eineinhalb Meter sein, außerorts zwei Meter. Wie diese Vorgaben im alltäglichen Verkehr und vor allem in Städten mit viel Fahrradverkehr seitens der Autofahrer genau eingehalten werden sollen, bleibt offen. Tatsächlich dürften diese und andere Neuregelungen, zu mehr Konflikten im Verkehrsalltag führen. Pressekontakt: Alternative für Deutschland Bundesgeschäftsstelle Schillstraße 9 / 10785 Berlin Telefon: 030 220 5696 50 E-Mail: presse@afd.de Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland,...

Neuer Bußgeldkatalog: Deutsche begrüßen höhere Strafen

Hamburg (ots) Die Verkehrsminister konnten sich auf einen neuen Bußgeldkatalog einigen, der ab dem Spätsommer 2021 in Kraft treten soll. Viele Strafen werden dadurch sogar verdoppelt. Doch was halten die Deutschen von diesen Maßnahmen? Die Mehrheit sieht darin die Chance, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen (62 Prozent) und die Regelungen tatsächlich einzuhalten (59 Prozent). In einer repräsentativen Studie zum Thema "Neuerungen im Bußgeldkatalog" fand die Tankstellenkette HEM heraus, dass die 2.674 Befragten härteren Strafen keinesfalls abgeneigt gegenüberstehen. Und das, obwohl bereits drei Viertel aller Deutschen einen Strafzettel erhalten haben, meist wegen zu schnellem Fahren (54 Prozent) oder Falschparken (52 Prozent). Mehr als 40 Prozent der Teilnehmer meinen zwar, dass die Strafen sehr hoch sind, aber sie schließlich einen Nutzen bringen sollen. Knappe 20 Prozent sind sogar der Meinung, dass diese Maßnahmen schon längst überfällig waren. Zwischen Posern und Parkplätzen Während die Mehrheit der Deutschen mit über 70 Prozent vor allem jene Strafen, die mit der Probezeit verbunden sind, als äußerst sinnvoll erachten, gehen die Meinungen in Bezug auf Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich auseinander: Jeweils ein Drittel sieht die Erhöhung der Strafe entweder als durchdacht, generell vertretbar oder viel zu teuer an. Eine der drastischsten Änderungen ist wohl das Posen mit dem Fahrzeug. Diese Regelung schließt unter anderem unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen mit ein. Bei einem Verstoß kann das fünfmal teurer werden als bisher. Mehr als die Hälfte der Befragten sieht dies jedoch als gerechtfertigt, da sie die Notwendigkeit hinter derartigen Aktionen nicht erkennen können. Im Rahmen der Umfrage zeigt sich aber auch ein anderer Wunsch ganz deutlicher: mehr Parkmöglichkeiten. Denn jeder Zweite sieht die Erhöhung der Strafe für...

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

ACV legt White Paper vor für eine bessere Verkehrspolitik

Köln (ots) "16-26-36": Neues Modell zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen Der Automobil-Club Verkehr (ACV) hat in ein neues White Paper vorgestellt, in dem der Mobilitätsclub 8 Kernziele formuliert für eine bezahlbare und sichere, nachhaltige und faire Verkehrspolitik. Damit will der ACV nicht nur die Verkehrswende anschieben, sondern auch einen Beitrag zu aktuellen Diskussionen leisten. So macht der ACV beispielsweise einen neuen innovativen Lösungsvorschlag zur Anpassung des Bußgeldkatalogs. Der Club plädiert für ein neues Drei-Stufen-Modell. Denn die bisherige Einteilung für Geschwindigkeitsverstöße ist in der Straßenverkehrsordnung zu grob angelegt ("innerorts/außerorts"). Die Ahndung ist dadurch teilweise unfair und auch nicht geeignet, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Mit dem ACV Modell ließe sich dagegen eine gerechtere, wirksamere Sanktionierung von Verstößen erreichen. Der ACV empfiehlt eine dreistufige Einteilung in "innerorts", "außerorts" und "Autobahn". In den vergangenen Monaten gab es Diskussionen darüber, ob ein einmonatiges Fahrverbot bereits nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h auf der Autobahn gerechtfertigt sei. Innerorts liegt die Grenze derzeit bei 21 km/h zu viel. Aufgrund eines Formfehlers im Verfahren zur StVO-Novelle 2020 ist diese Regelung zwar zurzeit ausgesetzt. Das grundsätzliche Problem wurde aber nicht behoben: Der Unterschied von nur 5 km/h zwischen einer Überschreitung innerorts zu außerorts wird von vielen Autofahrern und auch von einigen Verkehrsexperten als zu gering angesehen und als ungerecht empfunden. Der Vorstoß des ACV würde diese Problematik beseitigen. Denn der Club schlägt vor, zur Sicherheit vor allem der schwächeren innerstädtischen Verkehrsteilnehmer die Grenze für ein einmonatiges Fahrverbot innerorts sogar von 21 auf 16 km/h abzusenken. Außerorts sollte die Grenze wie bisher bei 26 km/h bleiben und in der neuen, dritten Stufe auf der Autobahn von 26 auf 36...
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