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Autoversicherungen

Fünf Fälle, in denen die Kfz-Versicherung nie zahlt

Frankfurt am Main (ots) Um Autoversicherungen - das sind Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung - kommen Fahrzeughalter:innen nicht herum: Während erstere gesetzlich vorgeschrieben ist, besitzt auch die überwiegende Mehrheit aller Autohalter:innen in Deutschland auch eine Kaskoversicherung. Während Autoversicherungen überwiegend Vorteile haben, bringen sie auch einige Nachteile mit sich, die es sich lohnt zu kennen. "Verbraucher:innen achten bei Kfz-Versicherungen vor allem auf den Preis. Dabei unterscheiden sich die Versicherer deutlich im Leistungsumfang. Werden etwa Schäden auf dem eigenen Grundstück abgedeckt, werden die Folgen eines Marderbisses bezahlt und bei welchen Tieren gelten Zusammenstöße als Wildunfall? Das sind Fragen, zu denen sich Kfz-Versicherte vor dem Abschluss oder Wechsel individuell beraten lassen sollten", so Marco Adelt, COO und Co-Gründer von CLARK. Abgesehen von diesen Individualitäten, gibt es einige Fälle, in denen keine Autoversicherung den Schaden übernimmt. Fünf Fälle, in denen Autohalter:innen das Nachsehen haben Unfälle durch Reifenschäden: Bei Unfällen, die durch Schäden an Reifen oder Felgen verursacht werden, haftet die Versicherung nicht. Tückisch dabei: Reifen haben durchaus ein Gedächtnis. Das unvorsichtige Überfahren einer Bordsteinkante kann schon längere Zeit zurückliegen, bis es zum äußerlichen Defekt des Reifens kommt. Angeschwipst am Steuer: Auch unter der Promillegrenze kann die Kfz-Haftpflicht Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro stellen. Die Versicherer schützen sich mit der sogenannten "Trunkenheitsklausel" in ihren Allgemeinen Kraftfahrtbedingungen (AKB) vor den entstehenden Kosten durch Unfälle durch alkoholisiertes Fahren. Unfall ohne TÜV-Zulassungsplakette: Dies bedeutet meist Unfall ohne Versicherungsschutz, denn die Kosten zur Schadensdeckung werden nicht voll von der Versicherung übernommen. Fahrzeughalter:innen werden in Regress genommen werden, stellt sich heraus, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Autoverleih an Person ohne Fahrerlaubnis: Ob mit oder ohne...
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