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Regeln rund ums Parken – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Worauf beim Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern zu achten ist Einen Parkplatz zu finden, kann für Autofahrer vor allem in Stadtzentren ein Albtraum sein. Das Parken in zweiter Reihe ist daher oft die einzige Möglichkeit, um zum Beispiel mal schnell Brötchen zu kaufen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Diese und weitere rechtliche Fragen rund ums Parken von Auto, Motorrad und auch Anhängern erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Verkehrsteilnehmer dürfen parken, wo es nicht verboten ist Wer für mehr als drei Minuten stehen bleibt oder sein Fahrzeug verlässt, parkt - bei kürzen Zeiträumen ist von Halten die Rede. "Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt Autofahrern das Halten und Parken überall dort, wo es nicht verboten ist", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Zusätzlich zu den üblichen Verkehrsschildern wie "Halteverbot" schränkt die StVO das Abstellen von Fahrzeugen auch in bestimmten Bereichen wie Feuerwehrzufahrten, an abgesenkten Bordsteinen oder gegenüber Einfahrten in schmalen Straßen und an Engstellen sowie in scharfen Kurven ein." Parken auf dem Gehweg Auch kurz auf dem Gehweg zu halten oder zu parken ist keine gute Idee. "Denn die StVO besagt, dass Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen", so die ERGO Juristin. "Gehwege sind daher zum Befahren, Halten und Parken tabu." Das gilt nicht nur für Autos, sondern auch für Zweiräder wie Mofas, Motorräder und E-Bikes. Es gibt allerdings auch Ausnahmen vom Gehwegparkverbot: Ist ein spezielles Verkehrszeichen oder eine entsprechende Parkflächenmarkierung vorhanden, ist es erlaubt, Fahrzeuge unter 2,8 t wie auf dem Schild abgebildet auf dem Gehweg abzustellen. "Viele Kommunen tolerieren auch das Parken von Mofa und Co. auf dem Bürgersteig - solange das abgestellte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer...

Reale Gefahren im Auto von morgen

Reale Gefahren im Auto von morgen / ADAC untersucht Verletzungsrisiko bei Sitzpositionen der Zukunft München (ots) - Neue Möglichkeiten für das Autofahren der Zukunft werden heute schon vielfältig diskutiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Fahrer die Fahraufgabe nicht mehr dauerhaft ausführen muss und sich anderen Tätigkeiten widmen kann. Der ADAC zeigt nun jedoch, dass völlig neue Konzepte für Gurte, Airbags und Sitze entwickelt werden müssen, um zukünftige Sitzpositionen zu ermöglichen. Zeitung lesend und liegend im Auto, oder sich mit den Mitfahrern auf der Rückbank von Angesicht zu Angesicht unterhalten zu können, all das soll irgendwann Realität werden. Doch schützen heutige, herkömmliche Sicherheitsgurte den Insassen, der quer zur Fahrtrichtung sitzt? Können die Airbags den Insassen ausreichend schützen, wenn er seine Lehne in eine liegende Position bringt? Das hat der ADAC in achtzehn Schlittenversuchen und einem Euro NCAP Crash mit veränderten Sitzpositionen untersucht. Das Ergebnis: im Auto von heute werden die neuen Sitzpositionen von morgen im Falle eines Unfalls gefährlich. Die gesamte Fahrzeugstruktur, wie Gurte oder Airbags sind in heutigen Autos darauf ausgelegt, dass die Insassen nach vorne gerichtet und aufrecht sitzen. In seinen Tests hat der ADAC davon abweichende Positionen untersucht. Eine leichte Drehung (+/-15°) hat dabei keine stark negativen Auswirkungen auf die Sicherheit. Wer in der Zukunft aber ein Nickerchen beim Autofahren machen möchte, könnte in der liegenden Position bei einem Unfall schwerwiegende und sogar tödliche Verletzungen davontragen. Es steigt die Gefahr unter dem Beckengurt durchzurutschen (sog. Submarining), und die Wirbelsäule wird so stark gestaucht, dass dies bleibenden Schäden nach sich ziehen würde. Neben Schlittenversuchen wurde auch ein Crash nach Euro NCAP durchgeführt, um zu untersuchen,...
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