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Für mehr Sicherheit in dunkler Jahreszeit: Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden – und ruft zu „Tempo 30 selber machen“...

Berlin Beginn dunkler Jahreszeit erhöht Unfallrisiko: Tempo 30 ist kostengünstige Maßnahme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, weniger Lärm und bessere Luft DUH fordert Bundesverkehrsminister Wissing auf, in der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit für die Stadt festzuschreiben Kommunen sollen nicht länger abwarten, sondern müssen schon jetzt tätig werden und über Lärmaktionsplanung Tempo 30 umsetzen Dort, wo Städte und Kommunen untätig bleiben, können Bürgerinnen und Bürger Tempo 30 für den Wohnort formal beantragen. Bis zum positiven Bescheid können "Tempo 30"-Schilder mit dem Zusatz "freiwillig" heruntergeladen oder bestellt werden https://www.duh.de/unter30/ Anlässlich der Zeitumstellung am kommenden Sonntag und dem Beginn der dunklen Jahreszeit fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mehr Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden. Durch die Einführung eines Tempolimits würden Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, im Dunkeln sicherer von A nach B gelangen. Bereits seit einigen Monaten füllen sich die Straßen wieder mit mehr Pkw und auch das Unfallrisiko steigt - anders als zu Beginn der Corona-Pandemie. So ist die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland erschreckend angestiegen: im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert deshalb Städte und Gemeinden auf, bereits vor der überfälligen Anpassung der Straßenverkehrsordnung durch die Bundesregierung aktiv zu werden. Wie das über den Hebel der Lärmaktionsplanung möglich ist, hat die DUH unter anderem mit Rechtsgutachten gezeigt. Bürgerinnen und Bürger können außerdem dem Aufruf des Verbands folgen und "Tempo 30 selber machen", indem sie unter www.duh.de/unter30/ mit wenigen Klicks einen Antrag auf Tempo 30 für die eigene Wohnstraße beantragen. Bis zum positiven Entscheid über den Antrag können "Tempo...

EU-Verbrennerverbot macht Druck auf Hersteller und Politik

Berlin Der EU-Beschluss zum Verbot von Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ab 2035 ist aus Sicht des ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, eindringliche Aufforderung an Politik wie Automobilhersteller, unverzüglich die Weichen für nachhaltige individuelle Mobilität zu stellen. Politisch sieht der ACE vor allem sofortigen Handlungsbedarf für eine Regelung zur unkomplizierten Errichtung von Ladesäulen für Mieterinnen und Mieter. Die Automobilhersteller sind laut ACE mehr denn je gefordert, mehr kleinere und bezahlbare Fahrzeugmodelle anzubieten. Individuelle Mobilität bedeutet Teilhabe und muss dauerhaft bezahlbar bleiben, so der ACE. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erklärt dazu: "Die EU hat mit diesem Beschluss klargemacht, dass sowohl für die Entscheiderinnen und Entscheider in der Politik wie auch für die Automobilhersteller die Zeit bei der Entwicklung der Elektromobilität drängt. Die Hersteller müssen deutlich mehr vollelektrische Autos in den Segmenten anbieten, die für alle leistbar sind. Gerade bei Kleinwagen und preiswerten Familienautos ist die Auswahl noch immer viel zu gering. Die Politik muss gleichzeitig umgehend eine Lösung finden, wie Mieterinnen und Mieter unkompliziert Ladesäulen installieren, nutzen und teilen können. Der heutige Beschluss bietet die Grundlage, eine Reihe richtiger Entscheidungen zu treffen. Der Druck auf Politik und Automobilhersteller ist mit dem heutigen Tag noch einmal stark gestiegen." Weiterführende Informationen: Politische Positionen des ACE Pressekontakt: ACE Pressestelle Tel.: 030 278 725-15 E-Mail: presse@ace.de Twitter: twitter.com/ACE_autoclub Original-Content von: ACE Auto Club Europa e.V., übermittelt durch news aktuell

Fit für 55: Abgeordnete unterstützen Ziel der Emissionsneutralität für neue Autos und Lieferwagen ab 2035

Straßburg/Berlin (ots) Emissionsneutralität für neue Pkw und Kleintransporter bis 2035: Europäisches Parlament und EU-Staaten einigen sich auf neue Regeln Erste Regeln als Teil des "Fit for 55"-Pakets vereinbart Neue Methodik zur Bewertung der CO2-Emissionen während des gesamten Lebenszyklus Berücksichtigung der tatsächlichen Emissionen Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des grünen Übergangs durch angemessene Finanzierung Am Donnerstagabend (27.10.) erzielten das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Rat eine vorläufige Einigung über die neuen CO2-Emissionsreduktionsziele für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Die EU-Verhandlungsführer erzielten eine Einigung mit den Mitgliedstaaten über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, bis 2035 eine emissionsfreie Straßenmobilität zu erreichen (ein EU-weites Flottenziel zur Verringerung der CO2-Emissionen von neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen um 100 % gegenüber 2021). Dies ist die erste Einigung im Rahmen des "Fit-for-55"-Pakets und ein klares Signal im Vorfeld der UN-Klimakonferenz COP27, dass die EU es ernst meint mit der Verabschiedung konkreter Gesetze, um die ehrgeizigeren Ziele des EU-Klimagesetzes zu erreichen. Bewertung der Lebenszyklusemissionen und der Fortschritte auf dem Weg zu einer emissionsfreien Straßenmobilität Dem Europäischen Parlament ist es gelungen, eine Methodik für die Bewertung der CO2-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von auf dem EU-Markt verkauften Personenkraftwagen und Kleintransportern einzuführen und die entsprechenden Daten zu melden. Die Kommission wird diese Methodik bis 2025 vorlegen, gegebenenfalls zusammen mit Legislativvorschlägen. Außerdem wird die Kommission bis Ende 2025 und danach alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlichen, um die Fortschritte auf dem Weg zu einer emissionsfreien Straßenmobilität zu bewerten. Der Bericht wird sich mit den Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Beschäftigung, mit den Fortschritten bei der Energieeffizienz und der Erschwinglichkeit von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen sowie mit Informationen...

Über 6000 Partnerhändler: Dienstradanbieter Bikeleasing-Service setzt seit einem Jahr Maßstäbe im Bereich Händlerbetreuung

Uslar/Vellmar (ots) - Seit über einem Jahr werden die Partnerhändler des Bikeleasing-Service aus Uslar nun schon persönlich und im eigenen Laden betreut. Das Konzept fußte in der Idee, Händlern auf Augenhöhe zu begegnen und die gegenseitige Wertschätzung zu vertiefen. Inzwischen zählen mehr als 6000 Händler im deutschsprachigen Raum zum Netzwerk des Leasinganbieters aus Südniedersachsen, Tendenz steigend. Um flächendeckend präsent sein zu können, teilt sich das Team auf die verschiedenen Bundesländer auf. Die Kernaufgabe der Abteilung ist es, dem Partnerhändler auch nach der Dienstrad-Schulung zur Seite zu stehen. "Das Konzept des Dienstrad-Leasings und die damit verbundenen neuen Aufgaben der Händler können gerade in der Anfangszeit Fragen aufwerfen, dort kommen wir ins Spiel", sagt Marcel Reiber, der Leiter des Teams. Er löste vor kurzem Sebastian Pangels ab, der inzwischen die Funktion des Vertriebsleiters übernommen hat. "Gegenseitige Wertschätzung und Respekt sind unser Antrieb, ohne einander funktioniert es nicht", so Reiber, der, wie auch der Rest des Teams, in seiner Freizeit selbst gern in die Pedale tritt. Neben dieser Tätigkeit gehören auch die Bikeleasing-Demotage zu den Aufgaben der Händlerbetreuung. Neukunden haben hier die Möglichkeit, den Bikeleasing-Service direkt am eigenen Firmenstandort zu erleben. Neben dem zuständigen Betreuer ist auch immer mindestens ein lokaler Händler vor Ort. "Das Angebot richtet sich vor allem an die Mitarbeiter, weil sie neben der persönlichen Beratung rund ums Thema Dienstrad-Leasing auch die Fahrräder und E-Bikes der teilnehmenden Händler direkt Probe fahren können", erklärt Reiber. So entstehe auch ein direkter Kontakt zum späteren Ansprechpartner bei Reparaturen und Inspektionen. Über den Bikeleasing-Service Bereits seit 2015 zählt der Bikeleasing-Service zu den führenden Akteuren im Bereich Dienstrad-Leasing. Als Anbieter überzeugt das Unternehmen im Wettbewerb neben dem...

Konsumentenforschungsstudie von Yanfeng liefert neue Erkenntnisse für Premiumfahrzeugentwicklung

Vorschau auf das neue Konzeptfahrzeug XiM23 von Yanfeng, das als erstes in Europa vorgestellt wird Yanfeng. Neuss (ots) - Yanfeng, einer der weltweit führenden Automobilzulieferer, hat fünf global gültige Faktoren identifiziert, mit denen Automobilhersteller bei der Ausstattung ihrer Fahrzeuge für ein ganzheitliches Luxuserlebnis sorgen können. Die von dem unternehmensinternen Global-User-Research-Team erarbeiteten Erkenntnisse inspirierten die Entwickler zu dem Innenraumkonzept XiM23, das im November erstmals in Europa vorgestellt wird. Sich wandelnde Demografien und Werte sowie gesellschaftliche Ereignisse und Trends verändern die traditionelle Definition von Luxus und die diesbezüglichen Erwartungen. Erlebnisse sind wichtiger denn je geworden, was sich darin zeigt, dass sie einen höheren Stellenwert haben als Besitztümer. Dieser Trend hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt und sich auf den Luxus ausgewirkt."Die Wahrnehmung von Luxus in der Gesellschaft hat sich verändert. Bevor wir diese neue Definition von Luxus auf die Automobilbranche übertragen können, müssen wir zunächst ein klares Verständnis dafür entwickeln, was ein luxuriöses Erlebnis ausmacht und welche Erwartungen, Wünsche und Bedürfnisse die Menschen heute haben", so Beth McGough, Senior Manager, Global User Research bei Yanfeng Technology. Vor diesem Hintergrund führte das Global-User-Research-Team von Yanfeng ausführliche Interviews mit Personen aus Deutschland, England, Spanien, China und den Vereinigten Staaten durch, um besser zu verstehen, was sie mit einem luxuriösen Erlebnis verbinden. Nach sorgfältiger Analyse von über 200 Beschreibungen solcher Erlebnisse konnten fünf zentrale Faktoren für die heutige Erwartung an Luxus identifiziert werden, die für alle Befragten weltweit gültig sind: Service, Vereinfachung, Personalisierung, Komfort und Kontrolle. Die fünf Faktoren eines luxuriösen Erlebnisses: 1) Service: Die Nutzer wünschen sich aufrichtige und zuvorkommende Interaktionen, bei denen jedes Bedürfnis vorhergesehen und erfüllt wird. Wenn diese Bedürfnisse...

LG Stuttgart: Schadensersatz für Golf 7 mit dem Motortyp EA288 (Euro 5)

Bremen  - Mit Urteil vom 08.09.2022 hat das Landgericht Stuttgart die Volkswagen AG zu Schadensersatz in Höhe von 7.849,83 EUR für einen abgasmanipulierten VW Golf VII verurteilt (Aktenzeichen 20 O 131/22). Der im August 2014 zugelassene Pkw ist mit einem EA288 Motor ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5. Wie der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger gegenüber dem Gericht nachvollziehbar darstellen konnte, kann der Pkw unter normalen Betriebsbedingungen gemäß der EG Verordnung Nr. 715/2007 den Grenzwert an schädlichen Stickoxiden (NOx) nicht einhalten. Dem Kläger drohen nicht nur Nutzungsbeschränkungen und Wertverlust, so das Landgericht, sondern auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit die Stilllegung seines Fahrzeugs. Bemerkenswert an dieser Konstellation ist, dass der betroffene Motor von VW, obwohl weitestgehend technisch baugleich mit dem Vorgängermodell EA189, bislang offiziell nicht von einem verpflichtenden oder "freiwilligen" Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen ist. Dies, obwohl er über die technisch gleiche Fahrkurvenerkennung verfügt wie der Skandalmotor EA189. Das Landgericht Stuttgart sprach Schadensersatz zu und verwies dabei auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften. Konkret führte es aus, dass der Kläger gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 und Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenden Motors habe. Diese Rechtsauffassung dürfte sich nach dem aktuellen Votum des Generalanwalts beim EuGH vom 02.06.2022 als rechtlich zutreffend erweisen und durchsetzen. Nach diesem klaren Votum werden Hersteller nicht erst nach vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB), sondern bereits aufgrund einfacher Fahrlässigkeit nach § 823 II BGB für den...

LKQ Corporation gibt neue Ernennungen von Führungskräften bekannt

CHICAGO - Varun Laroyia zum Chief Executive Officer und Geschäftsführer von LKQ Europe ernannt; Rick Galloway zum Senior Vice President und Chief Financial Officer von LKQ ernannt LKQ Corporation (Nasdaq: LKQ), ein führender Anbieter von alternativen und Spezialteilen für die Reparatur und Ausstattung von Autos und anderen Fahrzeugen, gab heute die folgenden Ernennungen von Führungskräften mit sofortiger Wirkung bekannt: Varun Laroyia, Executive Vice President und Chief Financial Officer, wurde zum Chief Executive Officer und Managing Director von LKQ Europe ernannt. Herr Laroyia tritt die Nachfolge von Arnd Franz an, der das Unternehmen verlässt, um als Chief Executive Officer zur Mahle Group ("Mahle") zu wechseln, wo er vor seinem Wechsel zu LKQ Europe 18 Jahre lang tätig war. Rick Galloway, Chief Financial Officer der LKQ-Segmente Wholesale - North America und Self Service, wurde zum Senior Vice President und Chief Financial Officer von LKQ ernannt. "Varun war in den letzten fünf Jahren eine treibende Kraft und ein leidenschaftlicher Change Agent für LKQ", sagt Dominick Zarcone, President und Chief Executive Officer. "Ich freue mich, dass Varun mit seiner enormen Führungsstärke und seinem Wissen über das Unternehmen und unsere europäischen Märkte diese Rolle übernimmt. Varun war mein vertrauenswürdiger Partner bei der Transformation von LKQ. Er widmete unserem Programm für operative Exzellenz enorme Aufmerksamkeit, indem er wichtige Leistungskennzahlen und -überprüfungen eingeführt, die Effizienz unseres Betriebskapitals und den Cashflow drastisch verbessert, unser Geschäftsportfolio einer strengen Prüfung unterzogen und Entscheidungen über die Kapitalallokation mit Bedacht getroffen hat. Diese Erfahrung und seine strategische Vision werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, LKQ Europe auf ein noch höheres Erfolgsniveau zu bringen. Wichtig ist, dass dieser Führungswechsel zu einem...

Leichte Entspannung an den Zapfsäulen

Leichte Entspannung an den Zapfsäulen. ADAC: Preisniveau bei Benzin und Diesel immer noch viel zu hoch München (ots) - Leichte Entspannung an den Zapfsäulen, jedoch noch längst keine Entwarnung - das zeigt die aktuelle ADAC Auswertung der Kraftstoffpreise an den deutschen Tankstellen. Danach ist der Preis für einen Liter Super E10 seit vergangener Woche um immerhin 4,7 Cent gesunken und kostet derzeit im bundesweiten Mittel 1,945 Euro. Der Preis für Diesel hat sich seit der Vorwoche um 4 Cent verbilligt und liegt momentan im Mittel bei 2,117 Euro. Der ADAC sieht im Rückgang der Spritpreise nur einen ersten Schritt hin zur überfälligen Anpassung an die fundamentalen Rahmenbedingungen. So spiegeln weder der Rohölpreis (Brent) noch der Wechselkurs von Euro in US-Dollar als wesentliche Faktoren das aktuelle Preisniveau an den Zapfsäulen wider. Nach wie vor sind die Kraftstoffpreise laut ADAC viel zu hoch und das Potenzial für Preissenkungen ist erheblich. Nicht auszuschließen ist, dass das massiv überhöhte Preisniveau mehr Autofahrerinnen und Autofahrer als sonst dazu gebracht hat, vor dem Tanken die Preise zu vergleichen und gezielt zu einem relativ günstigen Tankzeitpunkt die günstigste Tankstelle aufzusuchen. Preisbewusstes Verhalten stärkt zudem den Wettbewerb, was sich wiederum preisdämpfend auswirken kann. Abends tankt, kann nach aktuellen ADAC Auswertungen im Schnitt zwölf Cent gegenüber den Morgenstunden sparen Nach Empfehlung des ADAC sollten sich die Autofahrer vor der Fahrt zur Tankstelle über die aktuellen Preise im näheren Umkreis informieren. Wer zudem abends tankt, kann nach aktuellen ADAC Auswertungen im Schnitt zwölf Cent gegenüber den Morgenstunden sparen. Schnelle Hilfe bekommen Autofahrer mit der Smartphone-App "ADAC Spritpreise", die die Preise nahezu aller über 14.000 Tankstellen in Deutschland zur Verfügung...
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