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Neue Kooperation zwischen Vitra Design Museum und Audi

Weil am Rhein (ots) Das Vitra Design Museum und die AUDI AG haben eine Kooperation beschlossen, die gemeinsame Projekte und Forschung zu Fragestellungen rund um Design, Fortschritt und Nachhaltigkeit umfasst. Beide Partner verbindet das Interesse an hoher Designqualität, Designhistorie und Zukunftsfragen - ausgehend von dieser Basis werden im Rahmen der Kooperation Querbezüge zwischen Automobildesign und anderen Gestaltungsfeldern hergestellt. Geplant sind gemeinsame Veranstaltungen, Online-Serien und andere Formate mit Schwerpunkt im deutschsprachigen Raum. Den Auftakt bildet die Vitra Campus Summer Party zur Art Basel am 15. Juni 2022, bei der Audi mit einem Pavillon und als Shuttle-Partner präsent sein wird. Ein Thema der Partnerschaft zwischen Audi und dem Vitra Design Museum ist die Elektromobilität und deren Auswirkung auf das Design zukünftiger Automobile, etwa im Interieur. Für das Vitra Design Museum ist das Interieur ein zentrales Forschungsfeld, verfügt es doch über eine der umfassendsten Sammlungen des Möbeldesigns. Im Rahmen der Kooperation soll beispielsweise untersucht werden, inwieweit das Fahrzeug-Interieur tatsächlich zu einem mobilen Wohn- und Arbeitsort wird, wenn die Elektromobilität sowie das automatisierte Fahren neue Gestaltungsfreiräume eröffnen und das Auto immer stärker vernetzt ist. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kooperation mit weiter gefassten Themen wie der Frage nach tragfähigen Zukunftskonzepten für die Nutzung von Automobilen, in denen Sharing-Konzepte ebenso eine Rolle spielen dürften wie der weiterhin wichtige, emotionale Aspekt individueller Mobilität. Im Zentrum der Kooperation steht dabei die Bedeutung von Fortschritt im Automobildesign: Was ist heute echter Fortschritt? Wie stellen wir sicher, dass Fortschritt mit Verantwortung verknüpft ist? Welche Rolle kann Design dabei spielen? Linda Kurz, Leiterin Marketing Deutschland der AUDI AG erklärt: "Das Design ist ein zentraler Bestandteil unserer DNA...

Bundesgerichtshof im Abgasskandal wieder auf der Seite geschädigter Verbraucher

Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit dem Fah

Dieselabgasskandal der Audi AG: Oberlandesgericht mit verbraucherfreundlichem Urteil zu VW Touareg mit dem Sechszylinder-Dieselmotor des Typs EA897

Mönchengladbach (ots) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Audi AG für die Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verurteilt und damit das Urteil des Landgerichts Mannheim aufgehoben. In einem Berufungsverfahren im Dieselabgasskandal der Audi AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt (Az.: 8 U 32/20 zu Landgericht Mannheim Az.: 15 O 5/19). Die Audi AG wurde verurteilt, an den Kläger 29.844,12 Euro nebst jährlichen Zinsen aus 34.008,80 Euro in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 2. Februar 2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touareg V6 TDI SCR 4 Motion BMT zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits (beider Instanzen) wurden dem Kläger 33 Prozent und der Beklagten 67 Prozent auferlegt. Der Kläger hatte den streitgegenständlichen VW Touareg am 4. März 2017 als Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 26.543 Kilometern zum Gesamtpreis von 44.387 Euro erworben. Herstellerin des Fahrzeugs ist die Volkswagen AG, den im Fahrzeug verbauten Dieselmotor hat die Audi AG als Zulieferin entwickelt und hergestellt. "Der geschädigte Verbraucher hat vorgetragen, dass der Motor so bedatet sei, dass bestimmte Abgasreinigungsprozesse nur auf dem Prüfstand abliefen, um die gesetzlich geforderten Grenzwerte für Stickoxide (NOx) einzuhalten. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für Fahrzeuge dieses Typs das Vorhandensein zweier unzulässiger Abschalteinrichtungen bemängelt. So springe im Prüfzyklus NEFZ zum einen eine sogenannte schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im realen Verkehr nicht aktiviert wird. Zum anderen werde eine Strategie eingesetzt, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränke", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei...
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