Weil am Rhein (ots) Das Vitra Design Museum und die AUDI AG haben eine Kooperation beschlossen, die gemeinsame Projekte und Forschung zu Fragestellungen rund...
Mönchengladbach (ots) Vor dem Bundesgerichtshof war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit der Abgasnorm Euro 5 streitgegenständlich. Der BGH stellt heraus, dass die Substantiierungsanforderungen an den Kläger nicht überspannt werden dürfen und wann einem Beweisangebot des Klägers nachzugehen ist.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 25.11.2021 (Az.: III ZR 202/20) ein zweitinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 31.07.2020, Az.: 10 U 163/19) im Dieselabgasskandal der Audi AG aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitgegenständlich war ein im April 2012 erstzugelassener Audi A6 Avant 3.0 TDI S-Tronic quattro mit einem Motor des Typs EA896 und der Abgasnorm Euro 5. Diesen hatte der Kläger am 6. November 2015 von einem Autohaus zum Preis von 36.500 Euro und einer Laufleistung von 78.371 Kilometern erworben. Bis zum 23. Juli 2020 legte er mit dem Fah
Mönchengladbach (ots)
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Audi AG für die Manipulationen an einem VW Touareg mit dem Dieselmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 6...
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