Experten der ERGO Group informieren
Anita M. aus Erfurt:
Überall lese ich, dass ab Januar 2023 die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Was genau bedeutet das für mich als Arbeitnehmer und wie läuft die Krankmeldung dann ab?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer länger als drei Kalendertage durch Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Der Arbeitgeber darf sie sogar nach einer kürzeren Frist verlangen - es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen. Bisher hat der Arzt für die Krankmeldung den sogenannten "gelben Schein" in Papierform ausgestellt. Ab 1. Januar 2023 wird dieses Verfahren für alle gesetzlich Krankenversicherten durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Das bedeutet:
Der Markt für Immobilien in Hamburg bleibt dynamisch, selbst wenn Häuser leer stehen. Eigentümern von Einfamilienhäusern stehen oft mehrere Optionen zur Verfügung, wenn sie an einem Verkauf interessiert sind. Hier erfahren Sie, wie man aus einer vermeintlichen Belastung eine Chance machen kann.
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