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Sichere Fahrt: PEUGEOT erfüllt schon heute die neue EU-Verordnung

Rüsselsheim am Main (ots) PEUGEOT erfüllt schon heute die neue EU-Verordnung Am 6. Juli 2022 tritt eine neue EU-Verordnung für Automobilhersteller in Kraft: Für mehr Sicherheit hinterm Steuer müssen dann alle neuen Modelle über acht spezielle Assistenzsysteme verfügen, vom Müdigkeitswarner bis zum Notbremsassistenten. Ab 2024 dürfen keine Neuwagen ohne die verpflichtenden Systeme zugelassen werden. Der neue PEUGEOT 308, der Anfang des Jahres 2022 mit modernsten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet auf den Markt kam, erfüllt die EU-Anforderungen bereits heute. Haico van der Luyt, Geschäftsführer von PEUGEOT Deutschland: "Bei PEUGEOT legen wir großen Wert auf Sicherheit. Unsere Entwicklungsteams arbeiten stetig an der Verbesserung und Modernisierung der Fahrerassistenzsysteme. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass unsere neuen Modelle über die modernsten Systeme verfügen und schon heute die EU-Anforderungen erfüllen." Schnelle Reaktion: Notbremsassistent und Kollisionswarner Eine unterstützende Funktion im Straßenverkehr hat der Notbremsassistent Active Safety Break (serienmäßig bei den PEUGEOT Modellen enthalten). Er bremst das Fahrzeug automatisch, wenn es mit zu hoher Geschwindigkeit auf einen Gegenstand zufährt und eine Reaktion von Fahrerin oder Fahrer ausbleibt. Im Fall einer möglichen Kollision wird zusätzlich das Notbremslicht ausgelöst und leuchtet auf. Bei Geschwindigkeiten unter 30km/h wird das Fahrzeug bis zum vollständigen Stillstand abgebremst. Ab 30 km/h reduziert das System die Geschwindigkeit und die Fahrerin oder der Fahrer bremsen selbstständig. Der Notbremsassistent erkennt Fußgänger, Radfahrer und andere Fahrzeuge bei Tag und Nacht (je nach Ausführung): Fahrzeuge in Bewegung werden bei Geschwindigkeiten zwischen 5 km/h und 140 km/h erkannt, stehende Fahrzeuge zwischen 5 km/h und 80 km/h und Fußgänger zwischen 5km/h und 60 km/h. Darüber hinaus verfügt das System über einen Frontkollisionswarner, der vor frontalen Zusammenstößen mit einem akustischen Signal...

TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich

Köln (ots) Fahrerassistenzsystem Mit Wirkung zum 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. "Die neuen Systeme werden das Fahren nicht nur angenehmer und komfortabler, sondern den Straßenverkehr für alle Teilnehmer sicherer machen", sagt Rico Barth, Leiter des globalen Geschäftssegmentes Connected and Automated Mobility bei TÜV Rheinland. "Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen." Welche Fahrerassistenzsysteme vorgeschrieben sind Unterschieden wird bei den Vorschriften nach den Fahrzeugklassen M (Personenbeförderung, M1 sind beispielsweise Pkw), N (Güterbeförderung) und O (Anhänger). Die folgenden Fahrassistenzsysteme sind ab 6. Juli für die Typgenehmigung sämtlicher Fahrzeuge der Klassen M und N vorgeschrieben, sofern nicht anders vermerkt: Geschwindigkeitsassistent Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab. Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand des Fahrers indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem sie Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten. Notbremsassistent Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt den Fahrer bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert. Für die Zulassung schwerer Lkw (N2, N3) und Busse (M2,...
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