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Altersdiskriminierung

Bundesjustizminister sieht kein Handeln zur Vermeidung der Diskriminierung in der Kfz-Versicherung

Der Alterszuschlag der Kfz-Versicherer wird als diskriminierend angesehen. Die unklaren Vorschriften der Gesetze wird für eine Gewinnerzielung auf Kosten der älteren Verbraucher genutzt. In Deutschland werden über 11 Millionen Kfz-Halter ab ca. 65 Jahren und weitere circa 1,5 Millionen junge Kfz-Halter bis 25 Jahren mit einem verdeckten Alterszuschlag bedacht. Junge und ältere Pkw-Halter verursachen weniger Unfälle und weisen damit einen geringeren Schadenaufwand auf, wie selbst die eigenen Tabellen der KFZ-Versicherer zeigen. Bei den Auffälligkeiten im Straßenverkehr das gleiche Bild: Die jungen wie alten Pkw-Fahrer sind im Straßenverkehr deutlich unauffälliger. Eine rechtliche Grundlage oder Begründung in der Sache ist für die Erhebung von Zuschlägen zu Pkw-Prämie nicht vorhanden. Die Erhebung dürfte aus diesem Grunde eine Diskriminierung darstellen. Einen überzeugenderen Nachweis für die Zuschläge zur Pkw-Prämie wurden von den Kfz-Versicherern bis zum heutigen Tage nicht erbracht, bzw. konnten widerlegt werden. Eine Petition aus dem Jahre 2015 sollte hier Abhilfe schaffen. Nach über acht Jahren wurde der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens im Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen. Die Petition wurde vom Bundestag an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen und als Auftrag, mit Material, an das Justizministerium weitergegeben. Ziel der Petition war es, mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz die Benachteiligungen der Senioren zu beseitigen und die Versicherer zur Verpflichtung, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation darzulegen. Insgesamt hat der Ausschuss fünfmal die Beendigung des Verfahrens mitgeteilt. Mit sechs weiteren Begründungen konnte ein Niederschlagen der Petition verhindert werden. Inzwischen zeigt sich in erschreckender Weise, dass das Justizministerium nicht...

Wegweiser zur Gleichberechtigung: Altersdiskriminierung und Petitionsausschuss

Nach acht Jahren und fünf Monaten wurde am 17.1.24 der Bescheid über den Ausgang des Petitionsverfahrens, das der Deutsche Bundestag am 30. 11.2023 beschlossen hat, dem Petenten übersandt. Der Verlauf der Petition war mehr oder minder offensichtlich mit hinhaltenden, Widerständen, Verzögerungen und Einflussnahmen versehen. Bereits im September 2015 wurde die Petition an den Petitionsausschuss mit der Bitte, gesetzlich klarzustellen, dass in der Kraftfahrzeugversicherung eine unterschiedliche Behandlung wegen Alters nur dann zulässig sei, wenn die versicherungsmathematisch ermittelte Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen für den Verbraucher nachvollziehbar dargestellt werde und die Nachweise öffentlich zugänglich seien. Verbraucher seien vor Vertragsabschluss bzw. Vertragsänderung auf einen Alterszuschlag ausdrücklich hinzuweisen. Im Laufe des Petitionsverfahrens von 101 Monaten wurden sechs weitere sachliche Ergänzungen zur Petition eingereicht.  Auch aus dem Grunde, weil kein Fortgang der Petition erkennbar wurde. Vom Petitionsausschuss wurde viermal mitgeteilt, dass das Verfahren der Petition beendet sei. Gegen diese Niederschlagungen konnte sich der Petent erfolgreich durch weitere Sachverhaltsergänzungen wehren, sodass die Angelegenheit weiterverfolgt worden ist. Eindreiviertel Jahr hat dann der Ausschuss den Petenten in Unkenntnis über den weiteren Ablauf gelassen. Eine Sachstandanfrage vom 13.7.22, ergab lediglich, zwei Schreiben des Petitionsausschusses, mit dem lapidar mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert. Der Deutsche Bundestag hatte am 30.11.2023 die Petition beraten und beschlossen, worüber der Petent erst mit Schreiben des Petitionsausschusses vom 8.1.24 mit Eingang am 17.1.24 informiert worden ist. Die Petition wurde laut des Deutschen Bundestages an das Justizministerium als Material überwiesen, soweit es darum geht, einen Auskunftsanspruch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu verankern und die Versicherungen zu verpflichten, ihre Prinzipien zur risikoadäquaten Kalkulation offenzulegen. Damit galt die Petition als abgeschlossen. Soweit der Beschluss des Deutschen Bundestages. Ziel der...
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