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Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...

Bußgeldkatalog: Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle

Das sind die neuen Bußgelder laut StVO-Novelle Berlin (ots) Nach rund einem Jahr haben sich die Verkehrsminister von Bund und Ländern jetzt auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. So sollen der Bußgeldkatalog um weitere Tatbestände ergänzt und die Bußgelder bei Verstößen erhöht werden. Dafür fanden die geplanten härteren Fahrverbote nun doch nicht in die überarbeitete Verordnung für den Straßenverkehr. Der Bundesrat muss den neuen Regeln und Strafen noch zustimmen. Unter dem Vorsitz Bremens konnten sich die Teilnehmer der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nun nach monatelangen Diskussionen auf eine StVO-Novelle mit neuen Regeln und Bußgeldern einigen. Hinzugekommen sind etwa neue Tatbestände und entsprechende Strafen bei Verstößen. Wer zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar missbraucht, um selbst hindurchzufahren, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Außerdem einigte sich die VMK zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern darauf, dass Lkw innerorts zukünftig nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Halten sich die Fahrer nicht an diese neue Regel, müssen sie 70 Euro zahlen. Bußgelder verdoppeln sich im neuen Bußgeldkatalog Die StVO-Novelle sieht an vielen Stellen auch eine starke Erhöhung der Bußgelder an - in vielen Fällen verdoppeln sich die Strafen. Das ist beispielsweise bei Tempoverstößen der Fall: Wer innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss dann 70 statt 35 Euro zahlen. Bei 41 km/h zu viel sind es dann 400 statt 200 Euro. Diese Verdoppelung der Bußgelder ist im neuen Bußgeldkatalog bei allen Verstößen gegen die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Weit mehr als doppelt so viel wie bisher zahlen in Zukunft Falschparker. Ein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot kostet den...
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