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ADAC Pressemeldung

Westpfalz: „Christoph 66“ fliegt 1000. Einsatz / Patient nach Traktorunfall mit ADAC Rettungshubschrauber ins Westpfalzklinikum transportiert / ADAC Luftrettung seit September 2019 in Eßweiler

München (ots) - Der in der Westpfalz stationierte Intensivtransport- und Rettungshubschrauber (ITH) der gemeinnützigen ADAC Luftrettung ist Ende vergangener Woche seinen 1000. Einsatz geflogen. Dabei musste "Christoph 66" zu einem Traktorunfall in Nanzdietschweiler im Landkreis Kusel ausrücken. Der schwer verletzte Patient wurde von der Crew ins Westpfalzklinikum nach Kaiserslautern geflogen. Seit seinem Betriebsbeginn am 2. September 2019 fliegt der ADAC Rettungshubschrauber im Durchschnitt drei bis vier Einsätze am Tag. Seinen Interimsstandort hat der Helikopter mit dem Funkrufnamen "Christoph 66" auf dem Segelflugplatz Eßweiler im Landkreis Kusel. Neben "Christoph 5" (Ludwigshafen), "Christoph 23" (Koblenz), "Christoph 77" (Mainz) und "Christoph 10" (Wittlich) gehört er zu den fünf in Rheinland-Pfalz stationierten ADAC Rettungshubschraubern. Wegen der Coronapandemie wurde Anfang April mit "Christoph 112" kurzfristig ein sechster Hubschrauber bereitgestellt. Er hat seinen Standort ebenfalls in Ludwigshafen und kann befristet als erster bundesweit eingesetzter Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber auch von anderen Ländern, der Bundeswehr und weiteren Bundesbehörden angefordert werden. Bisher wurde "Christoph 112" bereits rund 130 Mal alarmiert. Die Mehrzahl der 1000 Einsätze von "Christoph 66" in der Westpfalz wurde im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern geflogen - und dort vor allem im Landkreis Kusel (rund 24 Prozent), in der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern (rund 18 Prozent) sowie dem Donnersbergkreis (rund 17 Prozent). Alle weiteren Patienten wurden in umliegenden Rettungsdienstbereichen notfallmedizinisch versorgt. Die meisten Einsätze flog der Rettungshubschrauber im Umkreis von bis zu 50 Kilometern. Bis auf wenige Einzelfälle war "Christoph 66" nur in Rheinland-Pfalz unterwegs. Bei den Alarmierungen handelte es sich in 87 Prozent der Fälle um Rettungseinsätze wegen internistischer Notfälle - wie zum Beispiel akuter Herzkreislauferkrankungen - oder Verkehrsunfällen, Schlaganfällen, Freizeit-, Arbeits-, und häuslichen...

Tanken im Mai: Zum Monatsende stiegen die Preise / ADAC Auswertung: Benzinpreis verharrt auf niedrigem Stand / Dieselpreis sinkt um 3,2 Cent

München (ots) - Wie schon in den Vormonaten konnten die Autofahrer auch im Mai von dem niedrigen Preisniveau an den Tankstellen profitieren. Besonders Dieselfahrer hatten Grund zur Freude, sank doch im Monatsmittel der zuletzt von einer hohen Heizölnachfrage beeinflusste Preis für einen Liter Diesel im Vergleich zum April um 3,2 Cent auf 1,050 Euro. Praktisch keine Veränderungen registrierte der ADAC in seiner monatlichen Auswertung der Kraftstoffpreise hingegen beim Benzin: Der Preis für einen Liter Super E10 lag im Monatsschnitt bei 1,170 Euro und damit nur um 0,1 Cent unter dem Wert vom April. Der günstigste Tag zum Tanken war bei beiden Sorten der 5. Mai. Super E10 kostete im Tagesmittel an diesem Tag 1,133 Euro je Liter, Diesel 1,037 Euro. Parallel zu den leicht verteuerten Rohölnotierungen kletterten jedoch im Monatsverlauf auch die Spritpreise etwas: So war E 10 am 28. Mai mit 1,197 Euro am teuersten, Diesel ebenfalls mit 1,065 Euro. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, ungeachtet des aktuell niedrigen Preisniveaus vor dem Tanken die Preise zu vergleichen. Wer die teilweise erheblichen Preisunterschiede zwischen verschiedenen Tankstellen und Tageszeiten nutzt, spart bares Geld und stärkt zudem den Wettbewerb zwischen den Anbietern. So tankt laut ADAC in der Regel zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten. Unkomplizierte und schnelle Hilfe bietet die Smartphone-App "ADAC Spritpreise". Ausführliche Informationen zum Kraftstoffmarkt und aktuelle Preise gibt es auch unter http://www.adac.de/tanken . Pressekontakt: ADAC Kommunikation T +49 89 76 76 54 95 aktuell@adac.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7849/4611695 OTS: ADAC Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

Ferien in Corona-Zeiten: Greift meine Versicherung? / Das müssen Urlauber jetzt wissen…

München (ots) - In Europa sinkt die Zahl der Covid-19-Fälle, überall werden Beschränkungen gelockert, ab Juni sind Reisen in Europa teilweise wieder möglich. Dennoch gibt es viele Unsicherheiten, gerade was den Versicherungsschutz angeht. Die ADAC SE beantwortet die wichtigsten Fragen. Hilft mir eine Reiserücktrittversicherung, wenn sich die Lage wieder verschärft? Eine Reiserücktrittsversicherung greift nur, wenn man selbst erkrankt und die Reise nicht antreten kann. In diesem Fall werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten von der ADAC Reiserücktrittsversicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass sie vor der Erkrankung abgeschlossen worden ist. Wird eine gebuchte Reise vom Veranstalter abgesagt oder gibt es eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, sollte sich der betroffene Urlauber zunächst an den Veranstalter oder die Airline wenden, ob Alternativen angeboten werden oder eine kostenlose Stornierung möglich ist. Diese sind auch die Ansprechpartner, wenn gebuchte Veranstaltungen oder Touren ausfallen, bzw. wenn man schon vor Ort ist und nicht nach Hause fliegen kann. Kann ich gratis stornieren, weil die strengen Coronaregeln am Urlaubsort keine Erholung ermöglichen? Aus diesem Grund kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten, ist rechtlich in der Regel nicht abgedeckt. Veranstalter und Hoteliers haben die Sicherheitsregeln nicht erlassen, müssen sie aber ebenso wie die Urlauber einhalten. Kann allerdings die gebuchte Rückreise aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht angetreten werden, erstattet die ADAC Reiserücktrittsversicherung im Rahmen des Reiseabbruchs die anfallenden Mehrkosten (z.B. Umbuchung) und die notwendigen zusätzlichen Rückreise- und Unterkunftskosten. Übernimmt meine gesetzliche Krankenkasse die Kosten, wenn ich krank werde? Die gesetzlichen Krankenkassen kommen für Behandlungen bei einer akuten Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl in EU-Mitgliedsländern als auch in Ländern auf, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird allerdings nicht bezahlt. Hierfür kann...
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