Liquiditätsmanagement für Arztpraxen: Steuern und Investitionen effektiv steuern

Ärztliche Praxen stehen vor dem Ziel, ihre Liquidität zu verbessern und gleichzeitig zukunftsgerichtete Investitionen zu tätigen. Durch die gezielte Nutzung des Investitionsbooster-Programms können Liquidität und Steuerverpflichtungen besser in Einklang gebracht werden. Dies fördert nachhaltiges Wachstum im Gesundheitswesen. 

Ärztinnen und Ärzte können seit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm (Wachstumsbooster, Juli 2025) von attraktiven Abschreibungs- und Fördermöglichkeiten profitieren. Besonders interessant sind die Regelungen für betriebliche Elektrofahrzeuge sowie die erweiterten Möglichkeiten des Investitionsabzugsbetrags (IAB) und der Sonderabschreibung.

Investitionsbooster: Turbo für Praxisinvestitionen

Das Investitionssofortprogramm zielt auf eine schnelle Umsetzung von Investitionen ab. Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen gilt eine befristete, degressive Abschreibung (Zeitraum 01.07.2025 bis 31.12.2027): 75 % im Anschaffungsjahr, danach gestaffelt (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %). Diese „Turbo-AfA“ steigert die Liquidität der Praxis deutlich.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG wurde ebenfalls reformiert: bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten können vorab steuermindernd berücksichtigt werden. Praxisinhaber profitieren so besonders bei Investitionen in Medizintechnik, Praxis-IT oder Dienstfahrzeuge.

Elektrofahrzeuge in der Praxis: Wirtschaftlich und nachhaltig

Die Anschaffung eines betrieblich genutzten E-Autos wird durch steuerliche Vorteile zusätzlich attraktiv:

Turbo-AfA: Bis zu 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Dienstwagenbesteuerung 0,25 % für reine Elektrofahrzeuge bis zu einer Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 €

Weitere Details zur steuerlichen Beratung für Ärzte bietet BN Steuerberatung, speziell für Praxisinhaberinnen und -inhaber.

Wichtige Hinweise für Ärztinnen und Ärzte

  • Zeitraum beachten: Turbo-AfA nur für Anschaffungen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027
  • Aktivierung im Betriebsvermögen erforderlich: Leasing oder Privatvermögen meist ausgeschlossen
  • Voraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung prüfen (§7g EStG)
  • Dienstwagenregelung individuell prüfen (0,25 % / 0,5 %, Fahrtenbuch, gemischte Nutzung)

Praxisnahe Empfehlungen

  • Frühzeitig prüfen: Investitionen jetzt planen, um Förderzeitraum optimal zu nutzen
  • IAB frühzeitig in Anspruch nehmen für Liquiditätsvorteile
  • Dienstwagenstrategie prüfen: Dienstwagen (Betriebsvermögen) vs. Privatnutzung

Über BN Steuerberatung
Die BN Steuerberatung in München berät speziell Ärztinnen und Ärzte sowie Heilberufe in allen Fragen rund um Praxisinvestitionen, steuerliche Optimierung und Fahrzeugkonzepte. Wir bieten praxisnahe Modellrechnungen und individuelle Umsetzungshilfe.

Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website: www.bn-steuerberatung.de

Kontakt:
BN Steuerberatung
Nymphenburger Straße 148
80634 München
Tel.: 089/12111811
E-Mail: info@bnberatung.de
Web: https://www.bn-steuerberatung.de

Kurzzusammenfassung

Das neue Investitionssofortprogramm („Wachstumsbooster“) der Bundesregierung bringt Ärztinnen und Ärzten erhebliche steuerliche Vorteile. Zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 profitieren Praxisinhaber von einer degressiven Abschreibung bis zu 75 % im ersten Jahr für betriebliche Elektrofahrzeuge sowie von erweiterten Regelungen des Investitionsabzugsbetrags (IAB) nach § 7g EStG. Damit werden Investitionen in Medizintechnik, Praxis-IT und nachhaltige Fahrzeugflotten steuerlich stark begünstigt.
Die BN Steuerberatung München empfiehlt, Investitionen frühzeitig zu planen, um den Förderzeitraum optimal zu nutzen und die steuerlichen Liquiditätsvorteile voll auszuschöpfen.

Haftungshinweis:
Die Inhalte dieser Pressemitteilung dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für die konkrete Anwendung der Fördermöglichkeiten und Abschreibungsregelungen empfehlen wir die Prüfung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. BN Steuerberatung übernimmt keine Haftung für steuerliche Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Mitteilung getroffen werden.

Bildquelle: BN Steuerberatung / Logo

 

Originalinhalt von Birgit Brandl, veröffentlicht unter dem Titel „Investitionsbooster für Ärztinnen und Ärzte: Praxisinvestitionen jetzt steuerlich optimal nutzen„, übermittelt durch Prnews24.com

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