Rechtliche Tipps und praktische Hinweise für den Verkauf eines finanzierten Autos in 2025: So geht’s richtig

Das Verkaufen eines finanzierten Autos bringt einige rechtliche Herausforderungen mit sich, die Sie kennen sollten. Dieser umfassende Artikel gibt Ihnen wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und stellt sicher, dass Sie alles Notwendige wissen, um einen reibungslosen Verkaufsprozess zu gewährleisten. Lassen Sie uns die Details erkunden, damit Ihr Verkauf erfolgreich wird.

Finanziertes Auto verkaufen – So klappt es trotz laufendem Kredit

Der Wunsch, das eigene Fahrzeug vorzeitig zu verkaufen, ist keine Seltenheit – doch was tun, wenn das Auto noch finanziert ist? Viele Fahrzeughalter stehen vor der Frage: Kann ich ein finanziertes Auto verkaufen, und wenn ja, wie funktioniert das? Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich. Allerdings müssen dabei einige rechtliche und vertragliche Punkte beachtet werden.

Diese Pressemitteilung gibt einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, möglichen Verkaufswege und Tipps, wie sich der Verkauf eines finanzierten Fahrzeugs erfolgreich abwickeln lässt.

1. Grundsatzfrage: Darf ich ein finanziertes Auto überhaupt verkaufen?
Ob ein Verkauf möglich ist, hängt davon ab, welche Finanzierungsform gewählt wurde. Grundsätzlich unterscheidet man:

Kreditfinanzierung (Ratenkredit mit Eigentum): Das Auto gehört dem Käufer, die Bank hat lediglich eine Sicherungsübereignung. Ein Verkauf ist möglich – nach Absprache mit der Bank.

Leasing: Das Fahrzeug gehört dem Leasinggeber. Ein Verkauf ist nicht erlaubt.

Ballonfinanzierung (Drei-Wege-Finanzierung): Das Auto gehört dem Käufer nach Zahlung der Schlussrate – auch hier ist ein Verkauf während der Finanzierung mit Auflagen möglich.

Wichtig ist: Solange der Kredit läuft, liegt in der Regel ein sogenannter Sicherungsübereignungsvertrag vor – das heißt, die Bank besitzt einen Eigentumsvorbehalt. Ein Verkauf ohne Zustimmung des Kreditgebers ist rechtlich nicht zulässig.

2. Schritt-für-Schritt: So läuft der Verkauf eines finanzierten Fahrzeugs ab
1. Kreditvertrag prüfen:
Vor dem Verkauf sollte der Kreditvertrag genau geprüft werden. Enthält er eine vorzeitige Ablösungsmöglichkeit, kann der Restbetrag auf einmal zurückgezahlt werden. Wichtig: Banken dürfen für vorzeitige Rückzahlungen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

2. Restschuld ermitteln:
Die Bank stellt auf Anfrage eine aktuelle Restschuld-Bescheinigung aus. Diese Summe muss getilgt werden, um das Auto aus der Finanzierung zu „lösen“.

3. Käufer informieren und Bank involvieren:
Bei Verkauf an Privatpersonen oder Händler empfiehlt sich eine transparente Kommunikation. Seriöse Händler sind mit dem Prozess vertraut und bieten oft an, die Restschuld direkt mit der Bank zu begleichen.

4. Ablöse & Umschreibung:
Nach Zahlung der Restschuld übermittelt die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern sie diesen verwahrt. Erst dann kann der offizielle Eigentumsübergang stattfinden.

3. Verkauf an Händler oder Ankaufportale – die einfachere Lösung?
Wer ein finanziertes Auto verkaufen möchte, ist häufig gut beraten, sich an professionelle Autoankäufer oder Händler zu wenden. Viele Anbieter – insbesondere Autoankaufportale wie Autohero, wirkaufendeinauto.de oder Auto1 – haben sich auf solche Fälle spezialisiert und bieten folgenden Vorteil:

Übernahme der Kommunikation mit der Bank

Direkte Ablösung der Restschuld

Auszahlung des Differenzbetrags an den Verkäufer

Teilweise sogar Fahrzeugabholung & Abmeldung inklusive

Das spart Zeit und vermeidet mögliche Fehler im Ablauf. Gerade bei noch hohen Restschulden und einem wertstabilen Fahrzeug ist dies ein sinnvoller Weg.

4. Privatverkauf: Nur mit voller Transparenz
Ein Verkauf an Privatpersonen ist rechtlich ebenfalls möglich, allerdings komplizierter. Hier ist besondere Vorsicht geboten:

Der Käufer muss wissen, dass das Fahrzeug noch finanziert ist.

Die Übergabe darf erst erfolgen, wenn die Restschuld vollständig getilgt und der Fahrzeugbrief ausgehändigt wurde.

Ein schriftlicher Kaufvertrag mit klaren Zahlungsmodalitäten ist Pflicht.

Optional kann ein Notar oder Treuhandservice den Prozess begleiten, um Risiken für beide Seiten zu minimieren.

5. Steuern, Versicherungen und Schufa – woran man ebenfalls denken sollte
Beim Verkauf eines finanzierten Autos sollte der Verkäufer zusätzlich Folgendes beachten:

Kfz-Versicherung kündigen oder ummelden

Kfz-Steuer bei Abmeldung automatisch gestoppt

Schufa-Eintrag prüfen: Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, verbessert das in der Regel den Schufa-Score

Zahlungssicherheit: Bei Privatverkauf idealerweise per treuhänderischer Zahlung oder Bankbestätigung

Fazit: Ein finanziertes Auto verkaufen ist möglich – mit dem richtigen Ablauf
Der Verkauf eines noch finanzierten Autos ist kein Problem – sofern alle rechtlichen Grundlagen beachtet und die Bank in den Verkaufsprozess einbezogen wird. Wer unkompliziert verkaufen möchte, sollte Händler oder Online-Ankaufsportale mit Erfahrung in Finanzierungsablösungen bevorzugen. Privatverkäufe sind zwar möglich, aber deutlich risikoreicher.

Mit einer genauen Prüfung des Kreditvertrags, einer klaren Kommunikation mit dem Käufer und der Unterstützung durch professionelle Partner gelingt der Verkauf sicher und stressfrei. Link: https://autoankauf-mikael.de/autoankauf-remscheid/

Pressekontakt:
Essa El-lahib
Hernerstraße 124b
44809 Bochum

Kontakt:
Telefon: 0174-4728180
E-Mail: info@autoankauf-mikael.de
Web: https://autoankauf-mikael.de/

Kurzfassung der Pressemitteilung:

Ein finanziertes Auto zu verkaufen ist möglich, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Entscheidend ist, ob es sich um einen Kredit oder ein Leasing handelt – Letzteres erlaubt keinen Verkauf. Bei einem Autokredit liegt meist ein Eigentumsvorbehalt der Bank vor, weshalb der Verkauf nur mit Zustimmung der Bank erfolgen darf.

Die gängigste Lösung ist die Ablösung der Restschuld, woraufhin die Bank den Fahrzeugbrief freigibt. Händler oder Ankaufportale übernehmen diesen Prozess häufig vollständig, was den Verkauf erheblich erleichtert. Bei Privatverkäufen ist besondere Vorsicht geboten – rechtliche Absicherung und volle Transparenz sind hier Pflicht.

Originalinhalt von AutoKingMikael, veröffentlicht unter dem Titel “ Ein finanziertes Auto verkaufen? So geht’s – Aktuelle Tipps und rechtliche Hinweise für 2025″, übermittelt durch Carpr.de

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