Firmenwagen verkaufen

Firmenwagen verkaufen – wenn der Geldbringer weichen muss

Liegt die Nutzung eines Fahrzeuges über zehn Prozent für den Betrieb, handelt es sich um einen Firmenwagen, gehört also zum Betriebsvermögen und der Verkauf ist steuerpflichtig. Nicht nur aufgrund der Abschreibung sind Betriebswagen für viele Betriebe attraktiv. Der Nutzen ist für Unternehmer und Firmen unverzichtbar, Firmenwagen werden meist innerhalb kurzer Zeit hoch beansprucht und relativ früh aufgrund Neuanschaffung verkauft. Beim Verkauf eines Firmenwagens gibt es allerdings Regeln, die beachtet werden müssen sowie Wissenswertes, um Ärger zu meiden. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft und verkaufen Sie Ihre Fahrzeuge an Partner speziell für den Ankauf von Firmenwagen oder Geschäftswagen. Das ist wirtschaftlich und die effektivste Lösung für einen cleveren Unternehmer.

Quick Info für den Verkäufer eines Firmenwagens

  • kein Verkauf an Privatpersonen!
  • es muss eine Rechnung für den Firmenwagenverkauf ausgestellt werden
  • Verkaufen Sie immer Brutto, niemals Netto!
  • Gewerbliche Autohändler im selben Land sind die idealen Autokäufer für Firmenwagen
  • Verkaufen Sie den Firmenwagen nur Geld gegen Ware!

Gefahren beim Firmenwagen verkaufen

Beim Verkauf von Firmenfahrzeugen lauern finanzielle Gefahren aus rechtlicher oder steuerlicher Ansicht. Ungeübte Verkäufer sollten zunächst wissen: Beim Neukauf noch sehr erfreulich die Gutschrift der Mehrwertsteuer, doch bei einem Verkauf von Firmenfahrzeugen verlässt der vergünstige Geschäftswagen die Firma und die Mehrwertsteuer muss ausgewiesen werden. Eine Rechnung mit laufender Rechnung muss buchhaltungstechnisch ausgestellt werden und die Mehrwertsteuer zum Nettopreis dem zuständigen Finanzamt abgeführt werden. Zudem kommt die Differenz des Buchungswertes, ist der Verkaufswert höher als der Buchungswert entsteht ein zusätzlicher Gewinn und es kommen weitere Gewerbe und Umsatzsteuer ins Spiel. Der Firmenwagenverkauf erfordert einen mindestens genauso großen Kalkulationsaufwand des Geschäftsführers wie bei einem Neukauf. Kalkulieren Sie vor Ihrem Firmenwagenverkauf alle anfallenden Steuern ein.

Bedachtsamkeit ist auch bei einem Verkauf an Privatpersonen geboten. Nicht nur, dass auch hier genauso alle Steuern anfallen, Sie werden mit der Rechnungsstellung an eine Privatperson der gesetzlichen Gewährleistungspflicht für zwei Jahre unterliegen. Sie können die Gewährleistung mit einem Gewährleistungsausschluss nur mit einem anderen Unternehmer wie zum Beispiel einem Autohändler ausschließen.

Firmenwagen verkaufen in den Export

Nettoexport ist grundsätzlich wie bei allen anderen steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen auch im Autoverkauf zwischen Unternehmer möglich, die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit ist zu prüfen, die sich aus § 6a Abs. 1 UStG ergeben. Diese Voraussetzungen sind nach § 6a Abs. 3 UStG i. V.m. §§ 17a USt DV vom Unternehmer im Wege eines Beleg- und Buchnachweises beizubringen. Bei einem Verkauf des Firmenwagens zum Nettopreis laufen Sie Gefahr, dass der Firmenwagen nicht ordnungsgemäß ins Bestimmungsland ausgeführt wird, die Prüfung über das Bundeskraftfahrsamt ist sehr einfach, anhand der Fahrgestellnummer kann auch nach Jahren der Zulassungsort eingesehen werden. Als Branchenfremder Unternehmer ist es sicherlich nicht einfach die Überwachung der Ausführung zu übernehmen. Nach einer Prüfung könnten Sie auch nach Jahren für diese verbrannten Steuern als Unternehmer herangezogen werden.

Ein Beispiel: Trotz Prüfung aller erforderlichen Maßnahmen für die Auslieferung wird ein Fahrzeug ins nicht EU Ausland mit Steuerbegünstigung, also Netto ohne Mehrwertsteuer verkauft. Es erfordert eine besondere Rechnung für den Nettoverkauf nach Prüfung, denn Sie brauchen bei so einem Fall keine Mehrwertsteuer einkassieren und auch nicht abführen. Hat das Fahrzeug aber nie Deutschland verlassen, liegt ein Betrugsfall mit Steuerhinterziehung. Der Beweis Ihrer Unschuld schwierig, auch wenn nicht mit Absicht agiert wurde, ist der Unternehmer aktiv verwickelt und die Steuern werden neben weiterem Ärgernis sicherlich nachträglich angefordert.

Wir empfehlen jedem Unternehmer, der einen Firmenwagen verkaufen möchte, dringend nur an einen gewerblichen Unternehmer vom Fach(Autohändler) im selben Land seinen Firmenwagen zu verkaufen.

Firmenwagen ohne Sachmängelhaftung, Gewährleistung sowie Rückgaberecht als Bastlerfahrzeug verkaufen?

Auch wenn Sie vertraglich den Ausschluss oder den Verkauf als Bastlerfahrzeug schriftlich regeln, wenn der Käufer eine Privatperson ist, ist die Regelung unzulässig und unwirksam. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung sowie anderer Pflichten als gewerblicher Verkauf erfordert einen Partner als Käufer, der ebenfalls gewerblich agiert. Der Ausschluss aller Pflichten und Ansprüche ist nur bei einem gewerblichen Verkauf an einen anderen Unternehmer möglich.

Firmenwagen verkaufen an eine Privatperson

Wer als Unternehmer einen Firmenwagen an eine Privatperson verkauft, läuft Gefahr, dass dieser Schadenansprüche in den kommenden zwei Jahren nach Verkauf, auch wenn es sich zum Beispiel um einen Mitarbeiter handelt an das verkaufende Unternehmen oder Unternehmer stellt. Firmen können die gesetzliche Gewährleistung bei einem Verkauf an privat nicht ausschließen. In dieser Gewährleistungspflicht muss der Verkäufer für alle Mängel außer Verschleiß aufkommen. Ausnahmen sind Mängel die bei Übergabe bereits bestanden, hierzu gibt es Regeln der Beweispflicht für die ersten sechs Monate sowie darauf folgend. Gehen Sie auf Nummer sicher und verkaufen Sie Ihr Auto risikofrei an einen anderen Unternehmer ohne Garantie, Gewährleistungspflicht sowie Rückgaberecht.

Firmenwagen verkaufen mit ordnungsgemäßer Rechnung

Der Verkauf eines Firmenwagens erfordert die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung. Nutzen Sie hierfür Ihren regulären Briefkopf, erstellen Sie eine Rechnung wie bei jedem anderen Verkauf oder Dienstleistung Ihrer Firma. Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum sowie Daten des verkauften Fahrzeuges als Leistung oder Verkaufsgut mit Fahrgestellnummer sowie Nettopreis und Bruttopreis und Zahlungsart sollten mindestens ersichtlich sein. Sicherlich können Sie zusätzlich einen Kaufvertrag für Firmenfahrzeuge abschließen, aber dieser reicht leider nicht aus, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß die Firma verlassen soll und die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden soll. Darüber hinaus ist der Verkauf auf Rechnung bei einem Firmenwagenverkauf ein absolutes No-Go, denn kennen Sie Ihren Geschäftspartner nicht, dann gilt nur Ware gegen Geld! Sie könnten zum Opfer eines Betrugsversuches werden und das Geld niemals für den Verkauf erhalten.,

Sie haben Fragen zur Rechnung bei einem Firmenwagenverkauf? Rufen Sie uns über unsere kostenlose Hotline (0800-0044333) an, wir helfen Ihnen gerne!

Firmenwagen richtig verkaufen

Wer einen Firmenwagen bedenkenlos verkaufen möchte, sollte sich als Verkaufspartner einen gewerbetreibenden vom Fach im selben Land aussuchen, ist der Firmenwagen zum Beispiel in Deutschland angemeldet, wäre der ideale Partner ein Autohändler in Deutschland. Nur so können Unternehmer alle Pflichten und Haftungen als Verkäufer ausschließen und das sichere Abführen der Mehrwertsteuer ist gewährleistet.

Firmenwagenankauf

Wir sind der ideale Partner als seriöser Firmenwagenankauf für ganz Deutschland und suchen ständig Firmenwagen mit ausgewiesenen Mehrwertsteuern. Ohnehin sind wir dem KFZ-Ankauf vertraut und wissen die Diskretheit und den Zeitdruck gerade bei Ankauf von Firmenfahrzeugen zu schätzen. Der beste Leitfaden sind unsere Kunden aus verschiedenen Brachen des deutschen Firmenverzeichnisses. Wir kaufen nicht nur junge Leasingrückläufer, auch wenn es Pech mit Unfällen, unreparierten Defekte wie Motorschaden, Reparaturstau oder was auch immer, kontaktieren auch Sie uns und verkaufen Sie bequem, einfach und zum besten Preis Ihre Fahrzeuge. Wir zahlen per Banküberweisung, auf Wunsch in bar bei Abholung, übernehmen die KFZ-Abmeldung und holen Ihr Fahrzeug kostenlos ab. Wir kennen uns aus mit dem Thema Firmenwagen verkaufen und freuen uns jetzt schon auf die zukünftige Zusammenarbeit.

Pressekontaktdaten:
egeMotors – Handel u. Vermittlung von KFZ
52531 Übach-Palenberg
Otto Hahn Str. 5

Ansprechpartner: M. Akkoyun
Tel: +49 (0) 800 00 44 333
Web: https://www.wir-kaufen-alle-kfz.de

 

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