Pressemitteilung

Auto waschen auf dem Privatgrundstück?

Auto waschen auf dem Privatgrundstück? – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Stefan P. aus Heidelberg:
Darf ich auf meinem Grundstück mein Auto waschen oder muss ich dafür zu einer Tankstelle oder Waschanlage fahren?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer sein Auto wäscht, entfernt dabei nicht nur Blütenstaub, Insekten und Vogeldreck, sondern auch umweltbelastende Stoffe wie beispielsweise Bremsstaub von Felgen, Ölrückstände vom Unterboden, ölhaltigen Straßenschmutz oder Benzinreste. Der Schmutz lässt sich meist auch nur mit Reinigungsmitteln lösen. All diese Stoffe dürfen aber nicht ins Grundwasser gelangen. Daher ist eine komplette Autowäsche auf dem eigenen Grundstück in der Regel verboten. Die Einzelheiten legen jedoch die Gemeinden fest.

Wer sein Auto vor der eigenen Garage waschen möchte, sollte sich daher vorher bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Immer erlaubt sind aber kleinere Putzaktionen wie Scheiben mit klarem Wasser reinigen, den Innenraum wischen, saugen oder das Auftragen einer Politur. Übrigens: Auch auf öffentlichen Straßen, egal ob kleine Anliegerstraße oder Hauptverkehrsstraße, ist das Autowaschen in den meisten Gemeinden verboten. Denn: Heute werden das Regenwasser von der Straße und das verunreinigte Abwasser von Häusern meist getrennt abgeleitet – das Regenwasser fließt nicht in die Kläranlage. Auf der sicheren Seite ist, wer sein Auto in einer Waschanlage oder einer SB-Waschbox reinigt. Eine Motorwäsche ist auch hier oft verboten und nur bei besonders darauf ausgerichteten Betrieben möglich.
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