Überblick über die gesetzlichen Änderungen für Versicherungskennzeichen von E-Scootern, Mopeds und S-Pedelecs: Das müssen Sie wissen

Die neuen gesetzlichen Regelungen erfordern ein Umdenken in Bezug auf Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. In diesem Artikel analysieren wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung für Sie als Fahrer. Bleiben Sie am Puls der Zeit und erfahren Sie, was für Sie wichtig ist!

Versicherungsschutz nur mit gültigem schwarzem Kennzeichen

Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem grünen ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Ein gültiges Kennzeichen ist wichtig. Wer ohne losfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Wird das Kleinkraftrad erst später im Jahr aus der Garage geholt, kann das Versicherungskennzeichen auch erst später gekauft werden. Die Prämienhöhe richtet sich dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer zum Beispiel ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf, sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung: sowohl online oder vor Ort.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt besonders für Unfälle mit Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld eines Rollerfahrenden schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Deshalb empfiehlt die HUK-COBURG grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung allein bietet sie im Bereich der Kleinkrafträder ab 42 € und inklusive einer Teilkasko-Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung ab 74 € an.

Versicherungskennzeichen für E-Fahrzeuge

Mittlerweile sind E-Scooter auf unseren Straßen ein vertrauter Anblick. Auch sie brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette. Die Kfz-Haftpflichtversicherung allein ist ab 27 € und inklusive einer Teilkaskoversicherung mit 150 € Selbstbeteiligung ab 54 € zu haben. S-Pedelecs müssen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen tragen: Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei 45 Stundenkilometern abgeschaltet. In diesem Segment bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung allein ab 32 € und inklusive einer Teilkasko-Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung ab 75 € an.

Mit über 13 Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2024 von rund 10 Mrd. Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit 14 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2024 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt

HUK-COBURG Unternehmenskommunikation

Karin Benning
HUK-COBURG-Platz 1
96444 Coburg

Tel: 09561-9622609
E-Mail: presse@huk-coburg.de
Web: https://www.huk.de/

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Originalinhalt von Pr-Gateway, veröffentlicht unter dem Titel “ Mopeds, E-Scooter und S-Pedelecs brauchen neues Versicherungskennzeichen“, übermittelt durch Carpr.de

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