Hechinger Staatsanwaltschaft führt eine Anzeige gegen den Industriellen Fürst Karl-Friedrich von Hohenzollern wegen des Verdachts der falschen Titelführung und gegen die demokratische Verfassung gerichteter monarchischer Herrscherambition.
Nach vertraulichen Mitteilungen ist die Staatsanwaltschaft Hechingen aus dem Familienkreis heraus angezeigt worden, die den „amtierenden“ Fürsten betrifft. Karl Friedrich Prinz von Hohenzollern ist der Chef der Unternehmensgruppe „Fürst von Hohenzollern“, die in Teilen 300 Jahre alt ist und 3.200 Mitarbeiter beschäftigt. Er ist als Mitglied des Bundesvortandes des Wirtschaftsrates ein hoher politischer Funktionär der CDU.
Karl Friedrich heißt bis heute „Prinz von Hohenzollern“, führt aber öffentlich den Titel „Fürst“, seitdem sein Vater 2010 gestorben und er Erbe des 1919 abgeschafften Herrschaftsanspruchs auf die Landschaft Hohenzollern geworden ist. Weil der Titel des „Fürsten“ in seinem Fall kein Namensbestandteil ist, ist er ein selbst beigelegter Herrschertitel, den Karl Friedrich von Hohenzollern ausdrücklich als „Berufsbezeichnung“ führt (Interview in der „Schwäbischen Zeitung“ vom 26.2.2011, wikipedia-Artikel „Karl Friedrich von Hohenzollern). Der Beruf des Fürsten ist die Herrschaft über sein Fürstentum.
Er sagt in der „Schwäbischen Zeitung“ vom 05.10.2023: „In meinem traditionellen Selbstverständnis und in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit wurde ich vom Erbprinzen zum Fürsten. Die Menschen sprachen mich sofort mit Fürst an, und ich nahm das gerne an, denn es fühlte sich für mich stimmig an“
In der Strafanzeige wird darauf hingewiesen, daß es heute ausreichen kann, die Wiedererrichtung der monarchischen Regierungsform zu propagieren, um andere in den neuerdings verbreiteten Umsturzvorstellungen zu bestärken und zu Umsturzvorhaben zu motivieren, derentwegen der – ebenfalls – monarchische Herrschaft anstrebende Prinz Heinrich Reuß zur Zeit im Gefängnis sitzt.
Karl Friedrich von Hohenzollern führt seit Jahrzehnten die nicht mehr zulässigen Feudaltitel „Erbprinz“ und „Fürst“, die den monarchischen Herrschaftsanspruch anzeigen und in der Öffentlichkeit vertreten und verbreiten. Karl Friedrich, der in seinem (früheren) Fürstentum lebt, hat ein Vermögen von einer Milliarde Euro („Manager-Magazin“) und damit die Mittel, seine öffentlich gemachten Absichten auch zu unterstützen oder gegebenenfalls umzusetzen, wenn die Zeit dafür reif erscheint.
Die Anzeige weist daraufhin, daß die den Umsturz von der demokratischen in eine monarchische Staatsform fordernden „Reichsbürger“ als Gefährder der staatlichen Ordnung eingestuft sind. In dieser veränderten gesellschaftlichen Lage ist es für die Staatsanwaltschaft, so die Anzeige, angebracht zu prüfen, ob die Führung des fürstlichen Herrschertitels durch Karl Friedrich Prinz von Hohenzollern zu untersagen ist, der kein Namensbestandteil ist und unrechtmäßig geführt wird. Ein Strafverfahren hätte auch auf andere prominente Familien, die ihren antidemokratischen Herrschaftsanspruch öffentlich vertreten (Fürst von Bismarck (richtig: Graf von Bismarck), Fürst von Ysenburg (richtig: Prinz zu Ysenburg), Fürst Hohenlohe (richtig: Prinz zu Hohenlohe).
Karl Friedrich „Fürst“ von Hohenzollern ist Mitglied der CDU, die ihn dem Vernehmen nach auch mit seinem Herrschertitel und als „Hoheit“ adressiert.
Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Hechingen lautet 410 Js 6258/25.
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