ZDK und GVA: Euro 7-Verordnung muss auch E-Fuels berücksichtigen

Bonn/Ratingen (ots)

Der vorab in den Medien verbreitete Entwurf der Europäischen Kommission für eine Euro 7-Verordnung zur Emissionsminderung von Kraftfahrzeugen eröffnet auch die Option für neu zuzulassende Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden können*. Nach Ansicht der beiden Spitzenverbände ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) und GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel) ist das ein weiterer wichtiger Anreiz, die gebotene Vielfalt bei den Antriebstechnologien aufrechtzuerhalten.

ZDK-Präsident Jürgen Karpinski (li) und GVA-Präsident Thomas Vollmar fordern die Berücksichtigung von E-Fuels bei der Euro 7-Verordnung

„Unsere verantwortlichen Politiker sind nun aufgefordert dafür zu sorgen, dass dieser Punkt in der finalen Euro 7-Verordnung verankert wird“, betonen ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und GVA-Präsident Thomas Vollmar vor der für den 9. November vorgesehenen offiziellen Vorstellung des Verordnungsentwurfs durch die EU-Kommission.

Nicht nur die beiden Verbände gehen davon aus, dass sich auch über das Jahr 2035 hinaus weder die individuelle Mobilität noch der Liefer- und Schwerlastverkehr ohne Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb realisieren lässt. Mit klimaneutral hergestellten synthetischen Kraftstoffen könnten diese Fahrzeuge umweltfreundlich betrieben werden. „Zahlreiche Regionen unserer Erde bieten die Möglichkeit, auf Basis unerschöpflicher Wind- und Sonnenenergie große Mengen Wasserstoff und E-Fuels klimaneutral zu produzieren“, so die beiden Verbandspräsidenten. „Wir benötigen diese Technologien, um das Ziel der CO2-Minderung im Straßenverkehr möglichst schnell zu erreichen. Bereits heute könnten die Bestandsfahrzeuge mit Kolbenmotoren dazu ihren Beitrag leisten. Die potenziellen Hersteller dieser Kraftstoffe brauchen jedoch planbare Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche Erzeugung dieser Produkte in großen Mengen angehen zu können“, so Jürgen Karpinski und Thomas Vollmar.

Viele Menschen würden sich auch in der ferneren Zukunft mit ihren konventionell angetrieben Automobilen bewegen müssen, um das tägliche Leben und Arbeiten planbar zu gestalten. Auch für diese Menschen seien bezahlbare Angebote für klimaneutrale Mobilität unabdingbar. „Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen, in der alle diejenigen Menschen abgehängt zu werden drohen, die aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Zugang zur E-Mobilität bekommen“, betonen Jürgen Karpinski und Thomas Vollmar.

*Im Entwurf der EU-Kommission heißt es unter Artikel 15, Abs. 1 (h):

„Adaptation to technical progress

1. The Commission shall be empowered to adopt delegated acts in accordance with Article 16 for the following issues in order to take into account technical progress:

(h) amend Article 5 to introduce new options for manufacturers, such as vehicles fuelled exclusively by CO2-neutral fuel, if such vehicles become available.“

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Björn Wollmeiner, M.A.,
GVA Referent Kommunikation und Handelspolitik,
Tel.: 0 21 02 / 77 0 77-20,
E-Mail: b.wollmeiner@gva.de

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